Mit dem A2 Führerschein nach Schweden ?

  • Hallo,
    wollte mal fix fragen ob ich mit einem Kumpel (CBR 600RR auf 35kW/ 48 PS) nach Schweden fahren dürfte. Habe schon selber im Netz der Unbegrenzten Möglichkeiten geguckt aber es heißt immer mal so mal so und ich blicke nicht mehr durch ?(:tougue:
    Deswegen jetzt meine Frage:
    Dürfte ich mit meinem Kumpel den seine 600cc auf 48 PS/ 35 kW gedrosselt ist nach Schweden und in Schweden fahren oder wird uns da wenn wir angehalten werden eine böse Überraschung entgegenkommen ?

    Danke jetzt schon einmal für die Antworten :danke11:

  • Würde ich jetzt nicht so sagen daß das keine Probleme gibt:
    https://www.adac.de/infotestrat/mo…nderung-a2.aspx
    (letztes Kapitel)

    Nur Deutschland hat noch die Ausnahme Regelung daß auch Bikes mit mehr als 70KW auf 35KW gedrosselt werden dürfen für den A2, alle anderen EU Staaten haben die EU Richtline 1:1 umgesetzt.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (13. Dezember 2016 um 18:16)

  • Wenn dein Freund in ein anderes EU-Land fährt, ist es Illegal.

    In nicht-EU Ländern wärs wohl kein Problem, also vielleicht nach Norwegen fahren.

  • Meine Info kam von Bekannten mit A2 Führerschein + Motorrad mit Übergewicht :D , die in den letzten Jahren mehrmals dort waren und bei Kontrollen in Stockholm und in den Provinzen nicht beanstandet wurden.

    :kaffee2:

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Verlassen würde ich mich allerdings trotzdem nicht drauf, bei uns kennen sich ja auch nicht alle Polizisten immer mit allem aus, und lassen daher manches durchgehen was ein Kollege vielleicht beanstanden würde.
    Aber vielleicht gibt es ja was offizielles aus Schweden wie das da gehandhabt werden soll ?

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Die 3. EG-Führerscheinrichtlinie beschreibt die Klasse A2 folgendermaßen: „Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.“ Der Halbsatz nach dem Komma bedeutet, die Klasse A2 berechtigt NICHT zum Führen eines auf 35 kW gedrosselten Kraftrades, dessen ursprüngliche Leistung mehr als das Doppelte – also 71 kW oder mehr – betrug. Diese Einschränkung ist nicht in deutsches Recht übernommen worden. Deshalb dürfen in Deutschland alle auf 35 kW gedrosselten Motorräder gefahren werden, sofern das Leistungsgewicht eingehalten wird. In anderen EU-Ländern sieht das aber ganz anders aus.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • Die EU-Richtlinie richtet sich an nationale Parlamente, sie umzusetzen, sie ist per se kein Gesetz. Führerscheine fallen unter die nationale Zuständigkeit und werden international gegenseitig anerkannt, in der EU sowieso, mit anderen Ländern auf Grund von bilateralen Abkommen oder UN-Abkommen. Ein deutscher Tourist in Schweden, der mit einem deutschen A2 eine (gedrosselte) CBR600RR fährt, tut nichts illegales.

    Einmal editiert, zuletzt von fritzdacat (15. Dezember 2016 um 15:33)

  • Da bist Du imho im Irrtum. Bei nicht EU-Ländern, die pauschal die Führerscheinregelungen anerkennen, wie das üblich ist, ist das so.
    Wobei es auch da Überschneidungen/Probleme geben kann. Zum Beispiel braucht man ab einem bestimmten Alter Gesundheitszeugnisse in manchen Ländern (imho wäre das in Schweden so), auch den 12t darf man nicht in allen Ländern fahren mit einem 3er FS, etc.
    Es wäre sicher kein Problem mit der CBR600 in Norwegen, USA oder Australien zu fahren. Im schlimmsten Fall mit Internationalem FS.

    Innerhalb der EU könnte es sehr wohl Probleme geben, die Führerscheinrichtlinien wurden ja genau deshalb EU-weit abgestimmt um eben keine Unterschiede mehr zu haben.
    Und es gibt nicht wenige Rechtswissende, u. a. vom ADAC und der beschäftigt sich mit solchen Themen ja schon intensiv, die eben genau darin ein Problem sehen und es wurde mehrfach davor gewarnt, dass man sich zumindest in ungesichertem rechtlichem Rahmen bewegt.
    Jetzt wird sicher normalerweise keiner danach krähen. Andererseits mag es eben dann auch vorkommen, das bei entsprechendem Fehlverhalten das Gegenüber mit der Mütze af dem Kopf eine andere Rechtsauffassung hat. Und es wäre nicht das erste Mal, das ein verärgerter Polizist bei den Raubrittern oder in Italien das Recht zu seinen Gunsten spreizt. Und dann ist demjenigen auch nicht geholfen, das er Rechtsmittel einlegen kann, weil teuer ist der Spass dann schon.

  • Die EU-Richtlinie setzt das gegenseitige Anerkennen von nationalen Führerscheinen nicht ausser Kraft.
    Halte meine Argumentationskette schon für in sich stimmig, vielleicht kann ja jemand, der Jura auch fertig studiert hat, etwas dazu sagen, ich bin nach ein paar Semestern auf Informatik umgeschwenkt, Schande auf mein Haupt

    Einmal editiert, zuletzt von fritzdacat (15. Dezember 2016 um 17:16)

  • Zumindest war ja dieses Jahr mal zu lesen daß Deutschland von der EU eine Klage bekommen soll, weil es scheinbar als einziges Land die Richtline zum A2 Führerschein nicht korrekt umgesetzt hat. Von daher ist es zumindest meiner Meinug nach fraglich ob andere Länder das anerkennen, Italien z.B. tut es sicherlich nicht, da wird wahrscheinlich erst mal gleich das Motorrad beschlagnahmt
    https://www.auto-medienportal.net/artikel/detail/35699

    Umgesetzt wurde es aber scheinbar hierzulande immer noch nicht oder ?(

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Denke das das mit der Umsetzung nicht so einfach ist hier. Hast gerade einen A2 gemacht. Kaufst Dir ne 1000er lässt die drosseln wie manche es umsetzen und fährst das Bike ein Jahr.dann kommt in Deutschland das Du das Bike verkaufen musst und mit ner ollen 400er rumfahren musst. Das wird dann sicherlich so umgesetzt das die alten a2er das noch dürfen und die neuen halt nur noch bis 35 kW
    Nur so ein Gedanke zur Umsetzung in DE. Wie es sein wird werden wir dann erfahren.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • Die Rennleitung 110 hat bei Facebook sich dem Thema mal angenommen und erkundigt.

    Laut deren Aussage, so hab ich es in Erinnerung, macht man sich strafbar in anderen Ländern der EU.

  • So, mal jemanden vom Fach gefragt. Du darfst eine gedrosselte Maschiene nur fahren wenn Du die Klasse A mit zwei Jahren Wartezeit auf 35 kW hattest und danach offen fährst. Da es A2 ja vorher nicht gab. Wenn Du jetzt mit Deiner hier erlaubten 600 er mit A2 wo anders fährst bist Du dran. Da es den A2 nur bei uns gibt. In anderen EU Ländern darfst Du mit diesen Lappen nur Maschinen bis 35kw fahren. Das heißt 400 oder 500er. Alles was ungedrosselt mehr als 35 KW hat darfst Du in anderen Ländern nicht bewegen.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • Denke das das mit der Umsetzung nicht so einfach ist hier. Hast gerade einen A2 gemacht. Kaufst Dir ne 1000er lässt die drosseln wie manche es umsetzen und fährst das Bike ein Jahr.dann kommt in Deutschland das Du das Bike verkaufen musst und mit ner ollen 400er rumfahren musst. Das wird dann sicherlich so umgesetzt das die alten a2er das noch dürfen und die neuen halt nur noch bis 35 kW
    Nur so ein Gedanke zur Umsetzung in DE. Wie es sein wird werden wir dann erfahren.

    Das ist auch etwas, dass mich Interessieren würde. Jemand kann erst nächstes Jahr den A2 Schein machen hat aber schon das Motorrad was über 70 KW offen hat gedrosselt und Zugelassen stehen. Jetzt aber kommt die :mad2: neue Regelung raus. Kann das Motorrad was schon gedrosselt und Zugelassen ist einen Bestandsschutz bekommen? Sprich, er könnte es nächstes Jahr ohne Bedenken fahren?

    Danke für die bisherigen Antworten :danke11:

  • Bestandschutz gibt es nur für Sachen die schon bestehen... und die Fahrerlaubnis hat er/sie ja noch nicht.

    Nur weil ich mit 12 zum Geburtstag nen 7,5 Tonner geschenkt bekommen habe, heißt das ja nicht, dass ich den mit Klasse B fahren darf...


    Und wer sagt denn was von ner 400er??!? Man darf nicht um mehr als die Hälfte Drosseln. Also ist alles bis 97PS noch ok, wenn es gedrosselt wird. Also ne aktuelle CBR650 zum Beispiel kein Problem.

  • Geht ja um andere eu Länder. Da heißt es bis und nich von auf. Also 600 Kubik runterdrosseln darfst nicht weil die Karre offen schon ein größeres Leistungsgwicht hat . Moped ungedrosselt 48 Ps kannste fahren das heißt bei 0,2 kW / 198 kg = 39,6 PS !!Offen!!.Das ist dann wahrscheinlich so gedacht an die Spezis wo man hin und wieder ließt. 35kw cbr zu verkaufen, ist aber offen und die Versicherung ist dadurch billiger. Denke es soll damit gewährleistet sein keine drosseln zu entfernen und dann statt 40 PS 150 zu haben. Sinngemäß

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

    3 Mal editiert, zuletzt von LoggoRR (18. Dezember 2016 um 13:09)

  • Nein, dass hast du falsch verstanden.

    Fakt ist (hier laut ADAC nachzulesen:(

    1. das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen
    2. Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen.


    Das bedeutet, dass du ein Fahrzeug das offen mit 70kw zugelassen/eingetragen ist auf 35kw drosseln darfst, ein Fahrzeug welches mehr hat (also faktisch alle 600er Sportler und fast alles mit mehr Hubraum) dementsprechend nicht!


    Deutschland hat als einziges Land den Stufenführerschein mit eingeführt, ABER den oben genannten 2. Teil nicht mit umgesetzt.