Euro 3 Motorrad mit Abgasanlage ohne KAT aber ABE

  • Hallo Zusammen,

    bin momentan ein wenig über die Gesetzeslage insbesondere der Richtlinie über das Abgasverhalten bei Motorrädern verwirrt.
    Die SC57 Baujahr 2006 ist serienmäßig mit einem Kat ausgerüstet. Nun gibt es, z.B. von Akrapovic eine Komplettanlage für dieses Motorrad mit einer
    EG-ABE. Diese Anlage erhielt die Zulassung am 09.05.2006 obwohl diese keinen Kat besitzt. Nun gibt es ein Datum, den 18.05.2006 mit der Richtlinie
    dass Hersteller von Auspuffanlagen nur noch eine EG-ABE bekommen wenn ein Kat verbaut ist. Akrapovic erhielt diese Zulassung ohne Kat ein paar Tage zuvor.

    Die Frage ist jetzt, darf man diese Anlage ohne Kat trotz ABE für die SC57 Model 06 fahren?
    Hier gehen die Meinungen offensichtlich auseinander.

    Viele sagen dies ist möglich da vor dem Stichtag die Anlage ohne Kat die EG-ABE erhielt. Andere wiederum meinen das durch die Anlage sich das Abgasverhalten nicht
    verschlechtern darf und an Euro 3 Motorräder an denen serienmäßig ein Kat verbaut wurde nur mit Anlagen ausgerüstet werden dürfen die ebenfalls einen zugelassenen Kat besitzen.

    Die Firma BOS teilt auf ihrer Homepage folgendes mit:
    Mein Motorrad hat einen Katalysator. Ist der BOS Auspuff dafür zugelassen? Muß ich den Katalysator ersetzen?
    Alle Endschalldämpfer, die BOS vor dem 18. Mai 2006 homologiert hat, haben
    auch ohne Katalysator eine EG-Zulassung. In der EG-Bescheinigung wird
    bestätigt, daß der serienmäßige Katalysator entfällt. Bei der
    Abgasuntersuchung muß dieses berücksichtigt werden.
    Austausch-Endschalldämpfer, die nach diesem Datum auf den Markt kommen,
    müssen den Original-Katalysator ersetzen um eine EG-Zulassung zu
    erhalten.

    Diese Aussage bezieht sich meiner Meinung nach mehr auf Euro 2 Motorräder

    Bin jetzt ein wenig verunsichert über diese Thematik und möchte gerne bei euch um Rat fragen.
    Weiß jemand ob es legal ist mit einer Anlage ohne Kat und gültiger ABE zu fahren?
    Die Abgasgrenzwerte werden sicherlich nicht eingehalten.

    Angenommen ich möchte mir dennoch einen Einschubkat verbauen, dann müßte dieser genau für diese Motorrad die jeweilige EG-ABE mit Kennzeichnung der Ziffer (Kreis 5 und Kreis 9) vorweisen die es leider für die SC57 nicht gibt.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Ralf

  • Hallo - meine 06er fahre ich seit 10 Jahren mit AKKRA (e1 0618) und komme problemlos damit durch den TÜV ..

    das Thema war seinerzeit hier sehr präsent und die Meinungen sind geteilt - zutreffend ist das e1 0618 die letzte ABE ohne KAT ist - die vom KBA ausgestellt wurde -
    von daher hat sie Gültigkeit ...

    nicht vergessen - anhalten vor dem Absteigen-
    Gruss - Othello

  • Hatte das Thema beim TÜV auch, wenn es vorm Stichtag zugelassen ist, reichen 4,5% CO.
    Oder wenn es ein EU Import ist, meine kam aus Italien und hatte dort laut Honda nur einen U Kat.

  • Reicht es aus wenn die Anlage vor dem Stichtag homologiert wurde oder muss die Erstzulassung von dem Motorrad ebenso vor dem Stichtag datiert sein?

  • Ich würde lieber beim TÜV nachfragen. Denke das es den angegebenen Abgaswerten egal ist ob Sie vor oder nach dem Datum zugelassen worden ist. Aber die lieben Leute vom TÜV handhaben das ja alle unterschiedlich. Meist ist die Aussage ja, der Gesetzgeber sieht ab dem Datum vor. Und da hängen sich ja manche dran auf. Meine SC 50 hat ja auch einen Kat und der Prüfer gab mir keine Plakette. Bis ich Ihm das Schreiben von BOS unter die Nase gehalten habe. Da war er etwas überfordert. Bis ein Kolege von Ihm übernommen hat der nur Motorräder macht. Und Zack Plakette dran.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • Servus Steiner,

    normalerweise ist nicht der Tag der Zulassung der Anlage entscheidend, sondern die Erstzulassung deines Mofas muss vor dem Datum der Änderung des Gesetzes liegen.

    Beispiel Leuchtweitenregulierung, eingeführt Stichtag 01.01.90. Alle KFZ, die vorher zugelassen wurden, brauchen keine. Alle, die danach zugelassen wurden, brauchen eine, außer sie ist explizit im Brief damals ausgetragen worden, was vorkam bei Haldenautos, die schon länger beim Hersteller rumstanden.

    Insofern, sollte deine CBR erst nach dem 18.05. zugelassen worden sein, ist es imho nicht legal. Vor allem, wenn sie als Euro3 mit Kat zugelassen und auch so geschlüsselt ist.

    Das mit der Abgasklasse verschlechtern bezieht sich auf den Tag der Zulassung. Man kann also ein Auto, das ohne Kat zugelassen wurde und bei dem später ein Nachrüstkat verbaut und eingetragen wurde, wieder zu einem katlosen Auto umschlüsseln lassen. Man kann aber keinen PKW mit Kat bei der Erstzulassung, auch wenn es in der Baureihe welche ohne Kat gab, auf Katlos umschlüsseln.
    Deswegen ist es auch ein Unterschied, ob das ein Import-Fahrzeug aus einem anderen EU-Land ist, das bei der Zulassung eben noch keine Kat hatte. Also eben italienische CBR, die damals dort noch ohne Kat zugelassen wurden.

    Die Frage ist, ob es der TÜVer merkt und ihm die Daten so genau präsent sind. Bei der HU eher nicht und das Teil hat ja eine ABE, hüstel. Wenn er nicht über den Abgasschlüssel fällt.
    Müsstest Du die Anlage eintragen und dein Mofa umschlüsseln lassen, würde es wohl ziemlich sicher auffallen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Oliver_E30 (17. Januar 2017 um 13:12)

  • Hallo,

    vielen danke für die Info und eure Antworten.
    Denke das wird ggf. funktionieren wenn die Komplett-Anlage bereits eingetragen ist.
    Kann mir das heutzutage beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Motorrad mit Euro 3 Norm mit KAT
    beim Wechsel einer Komplettanlage ohne Kat, auch wenn diese vor dem Stichtag 18.05.2006 ihre ABE erhielt, der Richtlinie entspricht.
    Das Abgasverhalten verschlechtert sich und daher ist leider kein Spielraum bei einer Herabstufung der Abgasklasse vorhanden.
    Schade nur das Akrapovic keinen Einschubkat für diese Anlage mit ABE anbietet. Es gibt zwar einen Kat mit ABE, jedoch ist in der ABE keine Honda SC57 erfasst; somit auch nicht ganz konform.

    Gruß

  • Naja legal ist es nicht wirklich in meinen Augen , aber durch den TÜV kommt man durch auch ohne KAT. Nie Probleme
    gehabt.

    „Was ist ein Leben wert, wenn du nichts riskierst und deine Träume eines Tages mit dir sterben? NICHTS!" =)=):thumbup::thumbup: