Führerschein A2

  • Nach dem Absatz hast Du recht für Motorräder innerhalb ihrer Zulassung, da Du aber ein Fahrzeug jenseits der Zulassung betrieben hast, kommt womöglich eine andere Besteuerung zu tragen, dazu muss das Fahrzeug durch eine Komplettabnahme neu spezifiziert werden... Wenn ein Staatsanwalt das durchzieht, schaust Du dann aber blöd aus der Wäsche.

    PS: Es ist mehr möglich, als man denkt. Im Gesetz steht 400€ und Entzug der Fahrerlaubnis:

    Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

    Offtopic ist das hier eh schon alles. Also Ende von mir.

  • Auch außerhalb der Zulassung (Was für ein Quatsch) ändert sich da absolut nichts, solange es weiterhin als Krad gilt. Um da herauszukommen bedarf es weit mehr als einen fehlenden Kat...

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  • Das stimmt schon was Blutschlumpf schreibt, die KFZ Steuer für Krafträder wird ausschließlich nach dem Hubraum berechnet egal wie viel PS das Krad hat, ich zahle für meine CB1000R mit 125PS genau so viel Steuer als für die SC57 mit 170 PS. Bei Krad's spielen nicht mal die Abgaswerte eine Rolle, ist immer gleich.

    Einen Steuerbetrug mit der KFZ Steuer begehst du demnach bei einer Leistungssteigerung auf keinen Fall wenn der Hubraum gleich bleibt.

    Das erlöschen der ABE und der Versicherungsbetrug ist was anderes das trifft natürlich zu, und wird auch bestraft werden, aber das hat ja mit der KFZ Steuer selber nichts zu tun.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • ganz einfach mal heute jemanden gefragt der sich damit auskennt. Also wenn Dein Motorrad Euro 2 hat. Was ja ab 2003 der Fall ist und Du baust Dir einen PC ein. Dann bescheißt Du Deine Versicherung weil Du die Leistung steigerst. Da der TÜV ja die Lieben Abgasnormen einhält die Du dann nicht mehr erfüllst erlisch die ABE weil diese nicht zu der Typengenehmigung Deines Bikes passt. Beim Motorrad zahlst Du immer 1,84 Euro Steuern je angefangene 25mc3.
    Den co2 Ausstoß interessiert beim Motorrad das Finanzamt nicht im geringsten. Anders ist es beim Auto. Haust Du Dir einen anderen Chip rein und die Software darauf wird selbst angepasst hast Du einen anderen Schadstoffschlüssel also kann das Finanzamt da was nachfordern. Den Schadstoffschlüssel gibt es beim Motorrad so aber nicht. Also KEIN STEUERBETRUG beim Motorrad.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • Hallo!
    Huh, in deinem Fall wäre ich da eher vorsichtig. Die Polizei könnte sonst sehr schnell ein Fahren ohne Führerschein draus machen und aus diesem Grund wurden auch schon Autos konfisziert. Das habe ich zumindest erst vor Kurzem hier gelesen.
    Denke es wäre in deinem Fall wirklich sicherer du wartest bist du den großen A Schein in den Händen hältst, die Fahrstunden können ja nicht all zu lange dauern für das Aufstocken.

    lg Heinrich

    Einmal editiert, zuletzt von Heinrich33 (29. März 2017 um 09:34)

  • So an alle: Ich weiß meine Überlegungen waren dumm!
    35 kW sind, obwohl es weh tut, offiziell verbaut und eingetragen. Ist ja wirklich nur noch bis Mitte Mai.
    Liebste Grüße,
    Moritz

    2017:

    02.04.: Anlassen Nürburgring
    15.+16.04.: 1000PS Gripparty Pannonia Ring :banane:
    07.-11.08.: Urlaub in Südtirol

  • Moin Moin

    Du darfst die sc 57 auch nicht gedrosselt fahren !!!!!!
    A2 Fuhrerschein ist auf Max. 175 kg Maschinen 70 KW Grundleistung seid 1. Januar gegrenzt

    also egal was du machst , es ist verboten

    grüsse

  • Moin Moin

    Du darfst die sc 57 auch nicht gedrosselt fahren !!!!!!
    A2 Fuhrerschein ist auf Max. 175 kg Maschinen 70 KW Grundleistung seid 1. Januar gegrenzt

    also egal was du machst , es ist verboten

    grüsse

    Quatsch... in Deutschland ist es (noch) egal was die Maschiene für ausgangswerte hat!

  • Quatsch... in Deutschland ist es (noch) egal was die Maschiene für ausgangswerte hat!


    Stimmt so nicht ganz, es kommt drauf an, wann der A2 erworben wurde.

    Seit 28. Dezember 2016 gilt auch in Deutschland: Stufenführerschein-Neulinge dürfen mit ihrer Fahrerlaubnis A2 nur noch solche Motorräder mit 48 PS (35 kW) fahren, die ungedrosselt nicht mehr als 95 PS (70 kW) haben.


    A2-Führerscheine, die zwischen 19. Januar 2013 und 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten weiterhin auch für gedrosselte Motorräder, deren Ausgangsleistung über 70 kW (95 PS) liegt.

    > Quelle <

    MM93 | | #315
    There is grey blur, and a green blur. I try to stay on the grey one... - Joey Dunlop

  • Stimmt so nicht ganz, es kommt drauf an, wann der A2 erworben wurde.

    Seit 28. Dezember 2016 gilt auch in Deutschland: Stufenführerschein-Neulinge dürfen mit ihrer Fahrerlaubnis A2 nur noch solche Motorräder mit 48 PS (35 kW) fahren, die ungedrosselt nicht mehr als 95 PS (70 kW) haben.


    A2-Führerscheine, die zwischen 19. Januar 2013 und 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten weiterhin auch für gedrosselte Motorräder, deren Ausgangsleistung über 70 kW (95 PS) liegt.

    > Quelle <

    ah ok, dass wusste ich noch nicht. dann hat deutschland sich mal wieder der eu angepasst. :huh:

  • Ich habe den Führerschein schon seit Mai '15 also alles im grünen Bereich.

    Was diese neue Regelung genau bringt kann ich nicht verstehen. Im Prinzip ist es doch für den Fahranfänger besser, wenn er 35 kW Leistung, aber ein Motorrad mit der Bremsanlage ausgelegt für < 70 kW hat.
    Das höhere Gewicht einer großen Maschine sehe ich eher als Übung für den Neuling und das daraus resultierende schlechtere Leistungsgewicht müsste den Grünen ja auch zusprechen.
    Aber da werden wohl schlaue, gut bezahlte Menschen dahinterstecken, welche sich da mehr Gedanken machen als ich.

    In diesem Sinne

    2017:

    02.04.: Anlassen Nürburgring
    15.+16.04.: 1000PS Gripparty Pannonia Ring :banane:
    07.-11.08.: Urlaub in Südtirol

  • Du musst aufpassen wenn du ins Ausland willst, dort fährst du unerlaubt wenn dein Lappen von vor dem 28. Dezember 2016 ist und dein Bike über der offenen PS Grenze liegt.
    Gerade die Italiener sind da wohl etwas genauer.
    Da hat Deutschland in seiner Regelung leider über Jahre gegen EU Gesetz verstoßen.

  • Du musst aufpassen wenn du ins Ausland willst, dort fährst du unerlaubt wenn dein Lappen von vor dem 28. Dezember 2016 ist und dein Bike über der offenen PS Grenze liegt.
    Gerade die Italiener sind da wohl etwas genauer.
    Da hat Deutschland in seiner Regelung leider über Jahre gegen EU Gesetz verstoßen.

    Danke für die Info, ich werde aber ab Mai offen fahren dürfen und unser Urlaub ist erst für August geplant.

    2017:

    02.04.: Anlassen Nürburgring
    15.+16.04.: 1000PS Gripparty Pannonia Ring :banane:
    07.-11.08.: Urlaub in Südtirol