Hallo Zusammen,
auch wenn es hier eventuell böses Blut schüren wird, möchte ich gern wissen was mir 2017 passieren kann, wenn ich beim Fahren ohne db Eater erwischt werde.
Vom Gesetz her:
Nach neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht dazu. Nr. 214a des alten Bußgeldkataloges wurde deshalb in Nr. 214a und 214b gesplittet:
214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €
214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214b.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“
Meine Frage jetzt an Euch.
Hat einer schon mit der Rennleitung Erfahrung in dieser Sache ?