Werkstattbindung bei freiem Händler?

  • Guten Morgen liebe Community,

    letztes Jahr im November habe ich mir meine lang ersehnte SC57 gegönnt. Beim Schrauben über den Winter ist mir dann aufgefallen, dass die Gabel auf der linken Seite Öl verliert.
    Dem Händler habe ich die Bilder sofort geschickt und er sagte, dass ich erst noch ein paar km fahren soll, da sowas durch lange Standzeiten passieren kann. Wenn es dann nicht besser wird, will er es reparieren.
    So weit so gut. Letzten Sonntag nun die erste Tour gefahren (vorher alle Öl Rückstände mit Bremsenreiniger entfernt) und die Gabel suppt jetzt noch mehr. Bilder geschickt, er will es reparieren.
    Jetzt zu meinem Problem: Er handelt nur mit Motorrädern, die Gabel würde er bei einer Werkstatt reparieren lassen, die es "gut und günstig" macht. Auch will er nur die linke Seite machen, da dort die Gewährleistungspflicht besteht.
    Auf meine Frage, ob ich es auch bei einer Werkstatt in meiner Nähe machen kann und er die Rechnung übernimmt (Seine Werkstatt ist ca. 120 km entfernt, also bräuchte ich jemanden der mit hinfährt und wieder abholt, abgesehen davon, dass ich das Motorrad auch noch da hinfahren muss...), sagte er, dass es bei seinem Kollegen 70€ kostet und er nicht mehr dafür bezahlt. Wenn ich es aber für 70€ gemacht bekommen kann, übernimmt er die Rechnung.
    Also: Werkstatt des Vertrauens angerufen, die können aber keinen Kostenvoranschlag machen, da sie nicht wissen, ob sie nur die Simmerringe austauschen müssen, sondern das Standrohr vielleicht beschädigt ist und weitere Arbeiten anfallen. Die würden aber auf jeden Fall beide Seiten machen, da sich erstens die Situation dafür anbietet, auch die rechte Seite zu überprüfen und auch das Öl auszutauschen, damit beide Seiten ein gleiches Ansprechverhalten haben.
    Ich habe dann meinen Händler gefragt, ob er nicht auch beide Seiten machen würde, da hat er gesagt: "Eine Seite kostet mich 70€, gib mir noch einmal 70€ und es werden beide Seiten gemacht". Das wären dann 140€ für einen Wechsel der Simmerringe, wobei ich nicht weiß, ob dabei mögliche Schäden beseitigt werden oder er mich einfach zufrieden stellen will und die Gabel nach 500 km wieder leckt wie ein Kieslaster...
    Darf er denn so einfach entscheiden, in welche Werkstatt ich gehe? Und was haltet Ihr von der Geschichte? Ich will ihm meine Blade eigentlich nicht überlassen, da ich kein Vertrauen mehr in ihm habe (Vorbesitzer, wahrscheinlich im Ausland, verschwiegen X( , generell ziemlich unfreundlicher Ton sobald es um Garantie ging,...). Ich habe meinen Rechtsschutz schon informiert, der ruft mich heute Mittag an, ich wollte trotzdem mal eure Meinungen hören. Werde wohl den Schaden in meiner örtlichen Werkstatt beseitigen lassen, da sie mir eine geteilte Rechnung ausschreiben würden mit 70€, welche er übernehmen würde und dann der Rest (mit Fahrtkosten und den 70€, welche er für die rechte Seite verlangt wahrscheinlich noch günstiger, als wenn er das macht). Trotzdem bin ich ein wenig enttäuscht.
    Aber nun genug Text, ich danke jedem, der bis hier unten durchgehalten hat und bedanke mich schonmal für Antworten und wünsche euch einen guten Start in den Tag :)

    Gruß, Momo ^^

    2017:

    02.04.: Anlassen Nürburgring
    15.+16.04.: 1000PS Gripparty Pannonia Ring :banane:
    07.-11.08.: Urlaub in Südtirol

  • SiRi, Öl, unterer Gleitring und Dichtung schlagen mit gut 40€ netto zu Buche wenn man einigermassen brauchbare Teile verbaut, Original dürfte es sogar deutlich über 50€ kommen. Für 70€ kann nicht mal ein Hinterhofschrauber so eine Reparatur sachgerecht ausführen.
    Das ist nur mit einem Billigst-Siri und pi x Daumen Ölfüllung über Füllmenge denkbar.

    Die andere Seite muss man nicht unbedingt machen. Kommt drauf an wieviel km der Siri schon drin ist und ob die gleiche Ölsorte verwendet werden kann..... ist die unbekannt, davon muss man wohl ausgehen, sollte das Öl gewechselt werden. Da man dazu in diesem Fall eh das Gabelrohr ausbauen würde, wäre ein Wechsel des SiRi aber wohl sinnvoll. Lass dir auf jeden Fall die Ölsorte und die eingestellte LK auf der Rechnung vermerken, dann kann man im Wiederholungsfall nur eine Seite machen.

    Zur rechtlichen Situation, der Mangel bestand offensichtlich bereits beim Verkauf, von daher ist der Händler in der Pflicht. Ob es zulässig ist dich in seine eigene Werkstätte zu zwingen respektive die Reparaturrechnung auf seine Selbstkosten zu begrenzen... mein Gefühl sagt nein, aber da wird dir deine Rechtsschutzversicherung eher Auskunft geben können. Evtl. könntest du dich auch mal eine Schlichtungsstelle des KFZ-Handwerks wenden, die werden das genauer wissen.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Ich befürchte, er muss nur eine Seite machen. Ist zwar Pfusch, aber ...
    Ich würde mich selbst darum kümmern, entweder schrauben lassen oder selber machen.
    Ich würde beide Seiten machen. Sonst hängst bald wieder drann und schraubst das Gerät auseinander.
    Das Datum für den letzten Gabelservice wird vermutlich eh keiner kennen und somit macht es Sinn einen kompletten Gabelservice zu machen.
    Weil es dein Traumbike ist, ist das Geld auch gut und in die Zukunft investiert. Du wirst die ja vermutlich sobald nicht wieder verkaufen wollen.

  • Ich befürchte, er muss nur eine Seite machen. Ist zwar Pfusch, aber ...
    Ich würde mich selbst darum kümmern, entweder schrauben lassen oder selber machen.
    Ich würde beide Seiten machen. Sonst hängst bald wieder drann und schraubst das Gerät auseinander.
    Das Datum für den letzten Gabelservice wird vermutlich eh keiner kennen und somit macht es Sinn einen kompletten Gabelservice zu machen.
    Weil es dein Traumbike ist, ist das Geld auch gut und in die Zukunft investiert. Du wirst die ja vermutlich sobald nicht wieder verkaufen wollen.

    Jo, kurzes Telefonat mit dem Anwalt und er darf entscheiden was und vor allem wo es gemacht wird.
    Werde das Bike in die Werkstatt meines Vertrauens fahren und ihn um die 70€ bitten, die er mir zugesagt hat. Bin froh, wenn ich mit dem kein Kontakt mehr haben muss.
    Vielen Dank für eure Antworten :)

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  • Sooo, habe das gute Stück vorgestern in die Werkstatt gefahren und wollte ihn das nur mal ansehen lassen und er hat sofort gesagt ich soll damit nicht mehr weiter fahren. Mutter angerufen, abholen lassen und den Reparaturauftrag unterschrieben.
    Nun wollte ich doch nochmal wissen, was denn jetzt vor mir mit dem Motorrad war. In den Brief geschaut, Vorbesitzer im Internet gesucht, angerufen.
    Er ist Italiener, auch tatsächlich der erste Besitzer und hat es mit nach DE gebracht. Jetzt kommts: Er wusste auch schon, dass die Gabel nicht dicht ist und hat es dem Händler auch gesagt!!! Habe ihn gebeten, mir den Vertrag zuzuschicken, in dem das vermerkt ist, da mich das gerade alles ziemlich anpisst und ich den Händler dadurch wegen arglistiger Täuschung anschwärzen kann!
    Da war ich gestern auf 180! Ich werde den Händler erstmal höflich anschreiben, ob er davon wusste und wenn er es verneint werde ich notfalls rechtliche Schritte gegen ihn einleiten. Einen Kratzer oder einen Umfaller zu verschweigen ist eine Sache, aber bewusst jemanden mit einem schadhaften Fahrwerk vom Hof fahren zu lassen ist für mich grob fahrlässig!
    Ich wollte hier nur noch einmal meinen Dampf ablassen. Vom Kauf zurücktreten will ich nicht, da mir der Vorbesitzer versichert hat, dass es sonst in einem einwandfreien Zustand ist.
    Liebe Grüße und einen schönen Frühlingstag,
    Moritz

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  • Einen Kratzer oder einen Umfaller zu verschweigen ist eine Sache, aber bewusst jemanden mit einem schadhaften Fahrwerk vom Hof fahren zu lassen ist für mich grob fahrlässig!

    Nein ist es nicht. Einen Kratzer oder Umfaller von einem Vorbesitzer nicht zu kennen, wäre etwas anderes.

    Wobei ich schon verstehe was du sagen willst, das eine ist Siherheitsrelevant, der Kratzer nicht. Beim Umfaller kommt es schon darauf an.

  • Nein ist es nicht. Einen Kratzer oder Umfaller von einem Vorbesitzer nicht zu kennen, wäre etwas anderes.
    Wobei ich schon verstehe was du sagen willst, das eine ist Siherheitsrelevant, der Kratzer nicht. Beim Umfaller kommt es schon darauf an.

    naja er hat ja laut Vorbesitzer von dem Schaden gewusst.
    Was glaubt ihr wie sich das verhält? Ob ich ihn dazu auffordern kann die kompletten Werkstattkosten zu übernehmen oder Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises habe?
    Als ich ihn das erste Mal auf den Schaden hingewiesen habe, hat er mich noch dafür verantwortlich gemacht! Deswegen bin ich stocksauer und habe auch keine Lust auf einen Mittelweg.
    Naja. Frust ist raus, danke fürs Lesen und Antworten :)
    Gruß, Moritz

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  • Du hast mich falsch verstanden oder ich mich unklar ausgedrückt. Es ist beides Unrecht wenn er was verschweigt!!

  • Also wenn du vom Vorbesitzer ne kopie des Vertrags hast, in der der Schaden vermerkt ist, kannst ja mit deinem Anwalt nochmal sprechen, denn das ist dann ein ganz anderer Fall...

  • Ja das meinte ich. Ich verlange auf jeden Fall eine Minderung des Kaufpreises und, falls möglich, eine Entschädigung für den Ausfall.
    Ich guck raus, das schönste Wetter und mein Mopped steht in der Werkstatt...

    Die Kopie habe ich noch nicht, ich hoffe dass er sie findet. Er gibt mir heute Nachmittag/Abend nochmal bescheid.

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  • Da wird auf dem Streitweg genau gar nichts rauskommen... wenn der Händler pfiffig ist wird er einfach behaupten das repariert zu haben und dabei ist dann eben was schiefgelaufen...
    Willste dann Gutachter beauftragen und nen Prozess draus machen?

    Versuch dich nochmal gütlich mit dem Typen zu einigen und wenn das nichts wird, vergiss es besser.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • naja dann wird er wohl auch irgendwo ne Rechnung dazu haben. Ich habe auch keine Lust einen Anwalt einzuschalten aber bei der Reparatur auf Garantie hat er sich anfangs auch quer gestellt und meine letzten Erfahrungen zeigen, dass er ein ziemliches A******** ist...

    2017:

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  • Stell ihm die Kiste wieder vor die Tür, wenn er sie nimmt.
    Entschädigung wird wohle eher nix werden.

    Nur man muss auch mal bedenken, die Moppeds sind inzwischen 10 Jahre und älter. Da gibt's kaum was neuwertiges .....

    2 Mal editiert, zuletzt von rocket (16. März 2017 um 16:17)

  • naja dann wird er wohl auch irgendwo ne Rechnung dazu haben. Ich habe auch keine Lust einen Anwalt einzuschalten aber bei der Reparatur auf Garantie hat er sich anfangs auch quer gestellt und meine letzten Erfahrungen zeigen, dass er ein ziemliches A******** ist...

    Warum eine Rechnung?
    Der Händler kann ja auf eigene Rechnung, nach Ankauf den Schaden beseitig haben, was denn eben nicht 100%ig geklappt hat.
    Das muss er nirgends belegen. Recht auf Wandlung des Kaufvertrags wird auch schwierig, da er ja bereit ist den Schaden (Gabel) zu beseitigen.
    Leider(!) wird in der Rechtssprechung nicht zwischen relevanten Schäden (Fahrwerk) und Lapalien (z.B. Blinker) unterschieden.

    Stell ihm die Kiste wieder vor die Tür, wenn er sie nimmt.
    Entschädigung wird wohle eher nix werden.

    Nur man muss auch mal bedenken, die Moppeds sind inzwischen 10 Jahre und älter. Da gibt's kaum was neuwertiges .....

    Stimmt schon, doch wo, wenn nicht beim Händler kann der Kunde die zugesicherten Eigenschaften erwarten?
    Klar, "schwarze Schafe" der Händlerschaft aussen vor, doch ich denke, auch bei dem Alter der Bikes können diese
    altersbedingt verkehrssicher und mängelfrei sein. Eben das wird doch bezahlt.

  • Wenn er diesen krazzen Schaden dir nicht genannt hat, besteht in einigen Fällen die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Frag am besten hier mal deinen Anwalt. Denn das scheint ja ein richtiges Geldgrab mit der Maschine zu werden.

  • Warum eine Rechnung?
    Der Händler kann ja auf eigene Rechnung, nach Ankauf den Schaden beseitig haben, was denn eben nicht 100%ig geklappt hat.
    Das muss er nirgends belegen. Recht auf Wandlung des Kaufvertrags wird auch schwierig, da er ja bereit ist den Schaden (Gabel) zu beseitigen.
    Leider(!) wird in der Rechtssprechung nicht zwischen relevanten Schäden (Fahrwerk) und Lapalien (z.B. Blinker) unterschieden.

    Er ist nur Händler und macht die Reparaturen nicht selbst. Somit sollte er normalerweise auch eine Rechnung bekommen.


    Stell ihm die Kiste wieder vor die Tür, wenn er sie nimmt.
    Entschädigung wird wohle eher nix werden.

    Nur man muss auch mal bedenken, die Moppeds sind inzwischen 10 Jahre und älter. Da gibt's kaum was neuwertiges .....

    Will ich eigentlich nicht. Denn die Maschine ist an sich sauber. Auch der Vorbesitzer konnte mir bestätigen, dass alles korrekt ist - nur eben die Gabel nicht.


    Wenn er diesen krazzen Schaden dir nicht genannt hat, besteht in einigen Fällen die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Frag am besten hier mal deinen Anwalt. Denn das scheint ja ein richtiges Geldgrab mit der Maschine zu werden.

    Geldgrab würde ich nicht sagen. Ich habe ja bisher nur die undichte Gabel und das einzige, was mich daran ärgert ist, dass er angeblich davon wusste...

    Ich habe gestern nochmal mit meiner Werkstatt gesprochen und auch die haben gesagt, dass das Ding in einem tadellosen Zustand ist und ich mir keine Sorgen machen soll. Sie gucken trotzdem nochmal alles ein wenig durch, aber so auf dem ersten Blick stimmt alles.

    Vielen Dank für eure Antworten,

    Gruß Mortiz

    2017:

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  • Grüßt euch, ihr Verrückten!

    Gestern kam der Anruf, dass die Maschine fertig ist.
    Gabel wurde komplett überholt, neue Dichtungen, Staubkappen, Öl, alles instandgesetzt.
    Dazu hat es sich das Motorrad nochmal komplett angesehen und überprüft. Dabei ist ihm aufgefallen, dass die Hinterachse falsch eingebaut war (weiß nicht genau, wie er das meinte, werde es mir aber erklären lassen, wenn ich sie demnächst bei trockenem Wetter bei ihm abhole).
    Er hat sie auch zur Probe gefahren und seiner Meinung nach ist bei Ihr alles tip top (außer, dass die Hebel keine ABE haben und ein Rücklicht mit integrierten Blinkern montiert ist, habe aber alle Originalteile).
    Rechnung ca. 330€. Sind zwar für mich Kosten, die ich am liebsten nicht gehabt hätte, dafür kann ich jetzt mit gutem Gewissen in die Saison starten.
    70€ bekomme ich noch vom Händler, also 260€ für alles.

    In diesem Sinne, die linke Hand zum Gruß! :thumbup:

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  • Dabei ist ihm aufgefallen, dass die Hinterachse falsch eingebaut war (weiß nicht genau, wie er das meinte, werde es mir aber erklären lassen, wenn ich sie demnächst bei trockenem Wetter bei ihm abhole).

    Du kannst die Achse soweit ich weiß von der falschen Seite reinstecken, dann sitzt die Mutter halt auf der Kettenblattseite.
    Ob das schlimm ist, keine Ahnung.

    Bei meiner Gixxer ist sich nichtmal Suzuki einig wie herum die Achse reinmuss... (Abweichungen auf Fotos, Betriebshandbuch und Werkstatthandbuch)

    Solange die Buchsen richtig sind und das Rad gerade drin ist (die Kette richtig fluchtet) sollte eigentlich alles gut sein, aber das hat die Werkstatt sicher alles geprüft! :)

  • wenn du die achse von rechts reinsteckst kann sich die Mutter, wenn die Achse mitdreht lösen. (Die mutter wäre dann links) Andersrum kann dir das nicht passieren.

    Auf schwarzem Gummi mit Vollgas in die Freiheit

  • Es war der Kettenspanner, der um 180° verdreht eingebaut war

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