Frage zur HU

  • Mahlzeit Jungs.
    Hab da mal ne frage zwecks Hauptuntersuchung.Diese war 09/16 fällig aber da ich eh nur bis 10/16 fahren konnte aber ich das letztes Jahr nicht mehr machen lassen.
    Ab 04/17 (also ab morgen) darf ich wieder fahren.Kann ich jetzt einfach die Tage zur hauptuntersuchung fahren oder muss ich das Motorrad per Trailer da hinschleppen?

  • Mache beim TÜV einen festen Termin aus und lasse ihn dir schriftlich bestätigen.
    Wenn sie dich dann anhalten, kannst das dann zeigen.
    Ob das jetzt verkehrsrechtlich 100% i.O. ist, weiß ich auch nicht.
    Aber ich gehe einfach mal davon aus, daß das akzeptiert wird?

    Kannst ja auch beim TÜV fragen, was die empfehlen würden.


    btw, für die AU ist es jedenfalls besser, wenn die Karre warmgefahren wurde.

  • Ob dir - im Fall der Fälle - die Rennleitung das anerkennt, wenn du eine schriftliche Bestätigung vom TÜV hast, kommt wohl auf den Rennleiter an....

    Streng genommen zählt wohl der Bußgeldkatalog:
    TÜV überzogen:
    1 Tag bis 2 Monate: Hinweis der Polizei auf anstehende HU
    mehr als 2 bis 4 Monate: 15 EUR Bußgeld, vertiefte HU*
    mehr als 4 bis 8 Monate: 25 EUR Bußgeld, vertiefte HU*

    * vertiefte HU = eine noch genaueren Funktions- und Sicherheitsprüfung, ca. 20% teurer

    Was du machen willst musst selbst entscheiden, ich weiß was ich machen würde... ;)

    Aber wie bereits erwähnt, ist beim TÜV fragen, was die empfehlen würden, wohl der schlauste Weg... ^^

    MM93 | | #315
    There is grey blur, and a green blur. I try to stay on the grey one... - Joey Dunlop

  • soweit ich weis ist der direkte Weg zum TÜV erlaubt.

    Genau so ist es auch... Termin beim TÜV vereinbaren, schriftlich bestätigen lassen ist kein muss aber hilfreich, und auf DIREKTEM Weg dahin.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Ist eine interessante Frage, auf den ersten Blick sieht es so aus, als würde die Uhr quasi angehalten, du kannst also einfach irgendwann im April zum TÜV und musst dich auch nicht besonders beeilen. Was IMHO nicht ganz klar ist ist wenn man den TÜV länger überzieht (z.B. 10 Monate) ob dann die 5 Monate von 11-03 bei der Bemessung eines Bussgelds wieder abgezogen werden. Vielleicht hat einer von den anderen da etwas ergooglt.

  • das Saisonkennzeichen hat doch mit der Verkerssicherheit des fahrzeugs nix zu tun. Selbst wenn du sie zwei Jahre abmeldest mußte trotzdem zum TÜV. du kannst ganz beruhigt zum TÜV fahren, das ist erlaubt. Aber auch nur das.

    Auf schwarzem Gummi mit Vollgas in die Freiheit

  • Korrekt. Termin schriftlich bestätigen lassen, auf direktem Weg zum TÜV.

    Das Mofa ist für solche Überprüfungs -und Testfahrten auch weiterhin versichert, wäre es übrigens auch bei abgemeldetem Moped in Verbindung mit dem letzten Kennzeichen. ;)

  • STVZO:

    2.7
    Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.


    Also nix mit Bescheinigung und tralala, einfach bis Ende April zum TüV und gut ist's. (2 Monate kannst du ja straflos überziehen)

    Einmal editiert, zuletzt von fritzdacat (2. April 2017 um 13:26)

  • Im Prinzip hast du einen Monat überzogen,dafür gibt es nicht einmal ein Verwahrungsgeld.
    Die Ruhezeit bleibt unberücksichtigt.Einfach vorfahren und sich nicht verrückt machen lassen.

  • Guten Morgen,
    Bin gestern Nachmittag einfach hingefahren zur prüforganisation und hatte keinerlei Probleme.Einmal rüber geschaut,neue Plakette drauf und wieder nach Hause :)

  • Mahlzeit Jungs.
    Hab da mal ne frage zwecks Hauptuntersuchung.Diese war 09/16 fällig aber da ich eh nur bis 10/16 fahren konnte aber ich das letztes Jahr nicht mehr machen lassen.

    STVZO:

    2.7
    Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.


    Also nix mit Bescheinigung und tralala, einfach bis Ende April zum TüV und gut ist's. (2 Monate kannst du ja straflos überziehen)

    die HU war aber schon vor der außer Betriebsetzung fällig.