Conti Sport Attack 2 190/55 eintragungspflichtig?

  • Servus Leute!

    Würde mir diese Saison gerne den Conti Sport Attack 2 als 190/55 aufziehen.
    Muss ich den Reifen eintragen lassen oder kann ich damit ohne Bedenken beim TüV vorrollen? :biker:
    Freue mich auf eure Antworten und Meinungen zum Reifen.

    Gruß Lukas :thumbup:

  • Ja, musst Du., bzw. solltest Du. Theoretisch, wenn dein Bike sonst völlig original ist, reicht die Reifenfreigabe (vielleicht)
    Allerdings ist es mit einer Reifenfreigabe normalerweise "Formsache". Für die SC44 gäbe es imho eine Reifenfreigabe für den Conti Sport Attack2 als 190/55, wirds also wohl für die SC50 dann auch geben. Näheres erfährst Du auf der Conti-Seite.

    Einmal editiert, zuletzt von Oliver_E30 (6. April 2017 um 11:48)

  • Musst du überhaupt nicht eintragen, wenn es vom Reifenhersteller eine Freigabe gibt,nur die Freigabe solltest du dabeihaben.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Musst Du eben schon, wenn das Bike in irgendeinem Punkt, was auch nur im entferntesten mit dem Fahrwerk/Fahrverhalten zu tun hat, nicht mehr original ist. Zum Beispiel Lenkungsdämpfer, Hebelei, Änderungen an der Bremsanlage, Änderung der Übersetzung, Felgen, Verkleidung,...
    Und welches 15 Jahre alte Mopped ist das schon.
    Das gilt nicht nur für die Reifenfregaben, das gilt auch für ABES. Die beziehen sich immer und ausschließlich auf den Original-Zustand.

  • Musst du eben nicht.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Musst Du eben schon, wenn an dem Mofa irgend etwas nicht mehr original ist.
    Aus der aktuellen Conti-SC50Freigabe:



    Das heißt Übersetzt, das es eine Veränderung nach §19.2 ist, also wäre es ohne Typengenehmigungt Abnahmepflichtig, $19.2 heißt keine BE mehr. Da es eine Typengenehmigung für den (explizit aufgeführten) Reifen gibt, der dem original Reifen in Traglast und Höchstlast entspricht, dass ist nämlich das, was in Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG drin steht, wenn das Krad "ansonsten dem genehmigten Zustand", also dem seiner ursprünglichen Betriebserlaubnis entspricht. -> dann (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO) = keine Eintragung erforderlich.

    Da es aber eine Änderung nach §19.2, wie oben im Text erwähnt, müssen alle Änderungen, an dem Krad daraufhin überprüft werden, ob sie sie sich aufeinander auswirken.

    Beispiel: Hast Du ein Sportlenkrad mit ABE, änderst an deinem KFZ Reifengröße oder Fahrwerk, müsste das Lenkrad bei Abnahme des Fahrwerks explizit eingetragen werden. Oder Du hast ein KFZ mit geänderten Reifengrößen und kaufst Dir ein Sportlenkrad, ist die ABE dafür ungültig -> andere Reifengrößen, also musst Du das Lenkrad eintragen lassen.

  • Oh man was ist das denn für ein Käse :oh_man:
    Hab einen Lenkungsdämpfer und ESD mit ABE.
    Was kostet es denn ca. das Alles eintragen zu lassen?

  • Der ESD hat garnichts damit zu tun, und der LD hat auch ne ABE, oder? Einfach hinfahren mit der Freigabe, und dann posten was passiert(wette das das so abgenommen wird)

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Mal ganz abgesehen davon, das der Tüv das einträgt, falls es erforderlich sein sollte,also brauchst du garantiert nicht nochmal fahren....

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Probiere ich mal so.
    Fahre morgen zum Reifenhändler.
    TüV ist erst im Juni fällig ziehe ich dann mal vor.

    Danke für eure Hilfe :respekt:

  • Hast du ein Teil montiert wofür es für dein Mopped eine ABE gibt, brauchst du nichts eintragen lassen. Da reicht die ABE. Bei den Reifen scheint es aber wohl keine ABE mehr zu geben sondern nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, womit du dann wieder ein Problem hast.

    Ich versteh das so:
    ABE = kein Problem für den Halter
    Unbedenklichkeitsbescheinung = Problem für den Halter

    Edit: Und wenn man jetzt z.B. auf der Homepage von z.B. Michelin guckt KLICK steht da in der Fußnote: "Unbedenklichkeitsbescheinigung von Michelin vorhanden (Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung genügt, kein Eintrag in die Kfz-Papiere erforderlich)"


    Tja, womit man mal wieder noch verwirrter wird :tougue:

    Einmal editiert, zuletzt von Crosser71 (6. April 2017 um 19:04)

  • Doch die Reifen haben eine Typengenehmigung, das ist wie eine ABE. Es wird auch sicher kein Problem geben.

    Macht es euch doch einfach und ruft beim TÜV an. Vielleicht wird das ja bei den Motorrad-Reifen nicht so eng gesehen.

    Bei meinem TÜVer ist das anders, der sieht das so eng.

  • Lukes: Wenn du ganz, ganz sicher gehen willst: Schnapp dir die Unbedenklichkeitsbescheinigung und deinen KFZ-Schein, zeig beides einem netten Herrn vom TÜV/Dekra... ich bin mir zu 99% sicher du wirst nichts eintragen lassen müssen.
    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss allerdings immer mitgeführt werden!

    MM93 | | #315
    There is grey blur, and a green blur. I try to stay on the grey one... - Joey Dunlop

  • Sers Leute, :wavey:

    Hier das Ergebnis:

    Bin heute beim TÜV vorgefahren, mit meinen neuen Reifen und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhändler.

    Für die Reifen, den Lenkungsdämpfer (RSC) und den ESD (REMUS) wollte der Prüfer nicht mal Papiere sehen.

    Die Abgaswerte haben ihm am Anfang nicht gefallen, dann habe ich ihn daran erinnert, dass die Blade schon 14 Jahre alt ist

    und somit andere Grenzwerte bei der Abgasuntersuchung hat.

    Jetzt habe ich neuen TÜV bekommen ohne den Lenkungsdämpfer oder sonstwas eintragen zu lassen.

    Jetzt frage ich mich nur, was passiert, wenn die Blauen mich anhalten? ?(

  • Jetzt frage ich mich nur, was passiert, wenn die Blauen mich anhalten? ?(


    Nix! (Mit vielleicht 1% Unsicherheit)
    Vorausgesetzt dein Remus hat ne E-Nummer und ist bei einer eventuellen Dezibelmessung im Toleranzbereich.
    Normalerweise plus 5 db zu dem was im Schein als Standgeräusch angegeben ist.