SC77 Auspuff

  • Jangozahltnicht’s Tipp mit den kleineren dB-Killern ist einen Versuch wert.

    So, die „leisen“ dB-Killer zum Testen sind angekommen. 68mm Außen- und 20mm Innendurchmesser bei 80mm Rohrlänge. Werkseitig sind bei mir dB-Killer mit rund 30mm drin (im Foto oben links). Sobald es die Zeit erlaubt, werde ich vergleichen.

    Einmal editiert, zuletzt von Pauper (1. Juli 2018 um 18:24)

  • Darf er auch nicht sein, zumindest nicht leicht entfernbar. Ich kann mir nie im Leben vorstellen, dass das Teil zugelassen ist.

    Zudem, wer will denn mit nem gefühlt Finger großen Loch im Auspuff rumfahren? Da freunde ich mich lieber mit der Ori-Tröte an :D

  • Darf er auch nicht sein, zumindest nicht leicht entfernbar. Ich kann mir nie im Leben vorstellen, dass das Teil zugelassen ist.

    Lass mich deine Vorstellungskraft sprengen: http://www.motorrad-recht.de/motorradrecht-…ng-seit-1-1-16/
    Vereinfacht: Die von dir genannte Anforderung gilt nicht für Nachrüstanlagen.
    Der Shark Track 1000 für die SC77 hat seine EG/BE also völlig zu Recht erhalten.
    Im Übrigen wüsste ich auch nicht, warum man sich am Einbau leiserer dB-Absorber stören könnte, außer aus Prinzipienreiterei.

  • Lass mich deine Vorstellungskraft sprengen: http://www.motorrad-recht.de/motorradrecht-…ng-seit-1-1-16/Vereinfacht: Die von dir genannte Anforderung gilt nicht für Nachrüstanlagen.
    Der Shark Track 1000 für die SC77 hat seine EG/BE also völlig zu Recht erhalten.
    Im Übrigen wüsste ich auch nicht, warum man sich am Einbau leiserer dB-Absorber stören könnte, außer aus Prinzipienreiterei.

    Wieder was gelernt, danke für den Hinweis! Man sollte die Dinge zu ende lesen.. bin allerdings gespannt wie es dann 2020 wird. Sollte ja dann aber auch wieder nur für neue Typenzulassungen gelten und nicht für die Bestehenden.

    Wie handhabst du das mit den ausgehängten Zügen des Stellmotors? Lässt du sie einfach ausgehängt oder deaktivierst du per Emulator? Frage mich ob diese beiden Varianten einfach so von den Blauen und/oder TÜV akzeptiert werden.
    Edit: Hab es auf Seite 6 gelesen, hast sie ausgehängt.

  • Gefühlt fingerenge Löcher O< haben durchaus ihren Charme. Aber jeder so, wie er es mag :P

    Wenn es nicht mehr um Motorräder geht bin ich evtl bei dir :D

    Hast du den neuen Killer schon testen können?

  • Lass mich deine Vorstellungskraft sprengen: http://www.motorrad-recht.de/motorradrecht-…ng-seit-1-1-16/Vereinfacht: Die von dir genannte Anforderung gilt nicht für Nachrüstanlagen.
    Der Shark Track 1000 für die SC77 hat seine EG/BE also völlig zu Recht erhalten.
    Im Übrigen wüsste ich auch nicht, warum man sich am Einbau leiserer dB-Absorber stören könnte, außer aus Prinzipienreiterei.

    Das zweifele ich an!
    Ich möchte Dir auch sagen warum.
    Für die SC77 gab es niemals eine Freigabe VOR der EU4 Zulassung. Somit KANN ein entfernbarer DB Eater gar nicht NACH 2016 zugelassen gewesen sein!
    Anders wäre es gewesen, wenn Honda die SC59 auf EU4 modifiziert hätte und das Modell immer noch SC59 heißen würde.
    Schön wäre es wenn jemand ein offizielles Schriftstück von Shark präsentieren könnte.
    Ich konnte jedenfalls mit der angegebenen EG/ABE Nummer von Fechter nichts im I-Net finden. Die Nummer soll laut "Shark Dokument" e24 00060G sein.

    Ich kann Dir nur sagen, das Bodis bei meiner EU4 Zx10R das gleiche Problem hatte. Bodis musste seine Freigabe wieder zurück ziehen!

    Cuxman

  • Das zweifele ich an!Ich möchte Dir auch sagen warum.
    Für die SC77 gab es niemals eine Freigabe VOR der EU4 Zulassung. Somit KANN ein entfernbarer DB Eater gar nicht NACH 2016 zugelassen gewesen sein!
    Anders wäre es gewesen, wenn Honda die SC59 auf EU4 modifiziert hätte und das Modell immer noch SC59 heißen würde.
    Schön wäre es wenn jemand ein offizielles Schriftstück von Shark präsentieren könnte.
    Ich konnte jedenfalls mit der angegebenen EG/ABE Nummer von Fechter nichts im I-Net finden. Die Nummer soll laut "Shark Dokument" e24 00060G sein.

    Ich kann Dir nur sagen, das Bodis bei meiner EU4 Zx10R das gleiche Problem hatte. Bodis musste seine Freigabe wieder zurück ziehen!

    Cuxman


    "Ein weiteres interessantes Detail findet sich in der Verordnung UNECE 92.01, die sich mit Zubehör-Auspuffanlagen beschäftigt. Während die serienmäßig vom Hersteller verbauten Auspuffanlagen natürlich unter die UNECE-R 41.04 fallen, tritt die UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen erst im Jahr 2020 in Kraft. Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten. Im Besonderen ausländische EU-Genehmigungsbehörden gehen bei der Typ-Genehmigung für Zubehör-Auspuffanlagen mit den Grenzwerten recht locker um."

  • Du willst auf diesen Satz hinaus.
    alter E-Typgenehmigung verbauen

    Es gibt keine ALTE Typgenehmigung für die SC77!!

    Jeder Auspuff wird mit der jeweiligen Motorradtyp freigegeben. Sprich, CBR1000RR TPY SC77.
    Nach der EG ABE von Fechter (ohne irgendwelche Angaben von Baumustertypen) kannst Du Dir das Teil sogar an eine SC57 mit Underseat anbauen.



    So sieht eine EG/ABE aus.


    Cuxman

  • Damit ist aber sicher die E-Typgenehmigung des Auspuffes gemeint, und bestimmt nicht die Betriebserlaubnis des Motorrades ;)

    Aber du hast ja schon Recht, solch eine ABE hätte ich auch gerne in der Hand für den Shark. Abwarten.

  • Und so sieht eine aus wenn der Auspuff in Deutschland abgenommen wurde.

    Alles fein säuberlich mit Baumuster/Typ/Baujahr und Leistung.

    Du kannst ja mal schauen ob Du so ein Dokument mit der von Fechter angegeben Nummer irgendwo findest.

    Alex mit Sicherheit nicht. Den BOS Auspuff der CBR600 konnte man auch an die SC59 schrauben, aber nur weil dort eine EG/ABE Nummer drauf steht ist er noch lange nicht für die SC59 zugelassen.

    Wie Du hier schön sehen kannst, hat JEDER Hersteller und JEDES Baujahr/Typ eine eigene EG/ABE Nummer (Die auch auf dem Auspuff steht). Es ist aber immer der gleiche Auspuff

    Gruß
    Cuxman

    Einmal editiert, zuletzt von Cuxman (10. Januar 2018 um 19:29)

  • Ich war heute beim TüV Nord und hab mich erkundigt ob ich einen Topf der eine Zulassung für eine Honda/Yamaha hat
    auch an eine BMW bauen kann.

    "Wenn der Topf eine EG Zulassung hat muß eine Geräuschmessung, Fahrgeräusch, (180€+MwSt) gemacht werden.
    Ist die Lautstärke innerhalb der Grenzen kann eingetragen werden. Gesamtkosten über den Daumen dann ca. 300€"

    Voraussetzung für diese Aktion ist dann aber noch das KAT usw. vor dem Endschalldämpfer sind.

    So kann dann also "untereinander" verbaut werden. Ist aber nicht billig und wenns zu laut ist geht da garnix.

  • Das muss (müsste) beiliegen.
    Genauso wie bei zugelassen Bremsleitungen oder Bremsscheiben ect.

    Das gleiche Problem war ja bei Bodis. Auf Ebay haben die Händler alles versprochen. Als sie aber die ABE´s liefern sollten, wurde er auf einmal ganz schnell aus dem Programm genommen weil er nur eine Freigabe für die S1000RR hatte.
    Mittlerweile gibt es ein neues Modell, aber halt mit einer anderen EG/ABE Nummer.

    mixxer. Hast Du explizit nach EU4 Motorrädern gefragt?


    Cuxman

  • Meine BMW ist von 2016, also EU3.
    Nach EU 4 hatte ich nicht ausdrücklich gefragt.

    So wie ich den TüV Mann verstanden habe geht das Abnehmen nur wenn der Endtopf "nur noch" für die Geräuschentwicklung zuständig ist.

    Ich könnte mir vorstellen das die Prozedur auch bei EU 4Mopeds gehen könnte. Weiß es aber nicht genau!


    Aber das lässt sich doch sicherlich herausfinden.

  • Für die SC77 gab es niemals eine Freigabe VOR der EU4 Zulassung. Somit KANN ein entfernbarer DB Eater gar nicht NACH 2016 zugelassen gewesen sein!


    ...

    Du willst auf diesen Satz hinaus.alter E-Typgenehmigung verbauenEs gibt keine ALTE Typgenehmigung für die SC77!!

    Hier liegt möglicherweise ein Denkfehler vor.

    Die für Nachrüsttöpfe einschlägige „neue“ UNECE 92.01, nach dB-Eater nicht einfach entfernbar sein dürfen, tritt nach obiger Quelle erst 2020 in Kraft. Solange bekommen Nachrüsttöpfe auch für EU4-Motorräder jedenfalls dann eine EG/BE, wenn sie nur die Vorgängernorm der 92.01 erfüllen, was im zitierten Text mit „alter E-Typgenehmigung“ für den Nachrüsttopf gemeint sein dürfte. Ein Erfordernis dahingehend, dass Euro4-Krafträder nur mit Nachrüsttöpfen nach neuer UNECE 92.01 verdelbar sind, scheint es nicht zu geben - gerade darauf zielt die oben verlinkte Zusammenfassung im zitierten Absatz ab. Somit kann der Shark Track 1000 sogar noch 2019 eine EG/BE für die SC77 erhalten, auch wenn die dB-Eater nur mit Inbusschräubchen gesichert sind. Vorausgesetzt, der Hersteller macht sich den Aufwand, für die SC77 eine EG/BE zu beantragen. Fechter hier Falschangaben zu unterstellen, halte ich für fragwürdig.