Geblitzt Fahrverbot

  • Hallo Gemeinde ,
    bin die Tage von allen Seiten geblitzt worden und dann paar Kilometer später angehalten worden.
    Mir drohen jetzt zwei Monate Fahrverbot und 440€ Geldbuße ,sind die Bußgeldbescheide aus juristischen oder technischen Gesichtspunkten angreifbar? Hat man überhaupt irgendeine Möglichkeit aus der Nummer vielleicht nicht ganz aber mit einem blauen Auge davonzukommen ?
    Ein Monat Fahrverbot kann man noch verkraften ,aber zwei .....soviel Urlaub hat man garnicht im Jahr .Ich weiß jetzt kommt" nims wie ein Mann ,selber schuld etc." ich brauche jetzt aber sachliche Antworten und ich weiß das ich einen Fehler gemacht habe.

    :daumen_rauf:
    Gruß
    Patrick

    Einmal editiert, zuletzt von RRcbrRR (11. April 2017 um 22:53)

  • Da du ja wohl ne Rechtsschutzversicherung hast,nimm die in Anspruch und nimm dir nen Anwalt,der das für dich regelt...und fürs nächstemal besorgst du dir ne Sturmhaube wo nur die Augen zu sehen sind,und nicht anhalten....Viel Glück!

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Sprech mal den User 'lawyer' hier im Forum an. Der ist ein versierter Verkehrsrechtsanwalt und hat mir schon einmal ein Fahrverbot erspart.

    Die Kontaktdaten ausserhalb des Forum kann ich Dir via PM zukommen lassen.

    Wichtig:

    1. Keine Einlassung zum Vorwurf
    2. Sobald der Bußgeldbescheid da ist, innerhalb von zwei Wochen einen Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen.

    Der Widerspruch kann formlos und ohne Begründung formuliert werden. Per Einschreiben (am besten mit Antwortschein) an die Behörde senden.

    "Gegen den Bußgeldbescheid vom xx.yy.zzzz mit dem Aktenzeichen 0815/47-11 lege ich Widerspruch ein."

    Nicht den Anhörungsbogen mit dem Bußgeldbescheid verwechseln. Der Anhörungsbogen kommt zuerst.

    Honda CBR 1000 RA SC59 ABS (NH-124 achilles black metallic), Honda VTR 1000 F SC36 (NH-1 schwarz/rot), Yamaha Bulldog BT1100 (midnight black)

    Einmal editiert, zuletzt von Ramsey (11. April 2017 um 09:03)

  • Hallo Gemeinde ,
    bin die Tage von allen Seiten geblitzt worden und dann paar Kilometer später angehalten worden.

    und was hast Du da zum Sachverhalt gesagt?

  • Lawyer praktiziert leider nicht mehr, der ist seit letztem Herbst in Rente..

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Oha, daß ist nicht gut. Vielleicht kann er ja einen Kollegen empfehlen, der ähnlich versiert ist.

    Honda CBR 1000 RA SC59 ABS (NH-124 achilles black metallic), Honda VTR 1000 F SC36 (NH-1 schwarz/rot), Yamaha Bulldog BT1100 (midnight black)

  • Kannst ja darauf spekulieren, dass die Eich intervalle des Blitzers nicht eingehalten wurden oder "sonstige Fehler im Protokoll" sind.

    Ein RA kann dich da gezielter beraten.

  • RRcbrRR: Haben die Beamten, als sie dich paar Kilometer später angehalten haben, auch deine Personalien aufgenommen? Bedeutet: Welche Papiere hast du vorgezeigt? Fahrzeugschein und/oder Führerschein und/oder Personalausweis?

    Außerdem schreibst du, du bist "von allen Seiten geblitzt worden". Bist da ganz sicher von vorne + hinten geblitzt worden?

    MM93 | | #315
    There is grey blur, and a green blur. I try to stay on the grey one... - Joey Dunlop

  • RRcbrRR: Haben die Beamten, als sie dich paar Kilometer später angehalten haben, auch deine Personalien aufgenommen? Bedeutet: Welche Papiere hast du vorgezeigt? Fahrzeugschein und/oder Führerschein und/oder Personalausweis?

    Außerdem schreibst du, du bist "von allen Seiten geblitzt worden". Bist da ganz sicher von vorne + hinten geblitzt worden?

    Nen Schülerausweis oder Krankenversicherungskarte werden die wohl kaum verlangt haben.....und auch wenn er nicht von Hinten geblitzt wurde und das Kennzeichen aufgeschrieben wurde ist das Rechtsgültig, was aber in diesem Fall eh wurscht ist,da er ja angehalten wurde...

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • RRcbrRR: Haben die Beamten, als sie dich paar Kilometer später angehalten haben, auch deine Personalien aufgenommen? Bedeutet: Welche Papiere hast du vorgezeigt? Fahrzeugschein und/oder Führerschein und/oder Personalausweis?

    Außerdem schreibst du, du bist "von allen Seiten geblitzt worden". Bist da ganz sicher von vorne + hinten geblitzt worden?

    Ich musste alle Papiere vorzeigen.
    Ja gemäß Aussage des Polizisten bin ich auch von hinten geblitzt worden.

    :daumen_rauf:
    Gruß
    Patrick

  • Da gabs doch mal die Geschichte wo der geblitzte bis zum abwincken nicht ständig beobachtet werden konnte und somit war kein Fahrerwechsel auszuschließen.
    Das hatte doch mal irgendeinem hier im Forum das Gesäß geretet.

    Aber im Grunde eh alles egal, weil niemand dabei war und weder den genauen Ablauf noch den genauen Wortlaut des Gesprächs mit der Bullerrei kennt.

  • Da gabs doch mal die Geschichte wo der geblitzte bis zum abwincken nicht ständig beobachtet werden konnte und somit war kein Fahrerwechsel auszuschließen.
    Das hatte doch mal irgendeinem hier im Forum das Gesäß geretet.

    Sehr kuriose Geschichte

    :daumen_rauf:
    Gruß
    Patrick

  • Aber im Grunde eh alles egal, weil niemand dabei war und weder den genauen Ablauf noch den genauen Wortlaut des Gesprächs mit der Bullerrei kennt.

    Wie...? werden die Gespräche im Polizeifunk generell aufgezeichnet?
    Man weiß ja auch nicht was die sich so alles in Ihrem Notizblock so aufschreiben.

    :daumen_rauf:
    Gruß
    Patrick

    Einmal editiert, zuletzt von RRcbrRR (11. April 2017 um 22:35)

  • Ich nehme an, du bist außerorts um 61 - 70 km/h (nach Abzug der Messtoleranz) zu schnell gewesen.... bei 51 - 60 km/h wärst "nur" bei 1 Monat Fahrverbot... aber das nur nebenbei...


    Eins vorab, ich bin kein Rechtsanwalt und habe auch nicht ein paar Semester Jura studiert... :rolleyes: ...deshalb soll das nachfolgende nur meine "persönliche, laienhafte" Meinung sein.

    Ich würde, wenn der Anhörungsbogen kommt, dann die Fotos anfordern. Begründung hierzu: Ich kann mir nicht vorstellen so schnell gefahren zu sein... mache ich nie... evtl. liegt eine Verwechslung vor... irgendsowas...
    Es wäre halt wichtig, die Fotos zu sehen. Wurdest du wirklich von hinten geblitzt? Bis du eindeutig als Fahrer erkennbar? Ist die Fahrstrecke zwischen dem Blitzer und der Kontrolle wirklich ein paar Kilometer lang? Ist diese Strecke von dem Punkt, wo sie dich aufgehalten haben auch komplett(!) einsehbar?

    Ich kann dir nur empfehlen, wirklich mal einen Anwalt aufzusuchen. Nur ein Anwalt kann dir - unter Angabe aller genauen Fakten, Fotos etc. - sagen ob hier ein Einspruch/Rechtsstreit lohnt.
    Frag mal bei einem Anwalt deines Vertrauens nach, was er dir für ein Beratungsgespräch abnimmt... aber nicht erschrecken wenn du den Stundenlohn eines Anwalts hörst... evtl. springt aber auch deine Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) ein, die bezahlen auch manchmal "Beratungsgespräche beim Anwalt".

    Wie sagte mal ein Anwalt zu mir... "....wissen Sie, Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland noch immer ganz unterschiedliche Dinge...." ... :rolleyes:

    Ich hab übrigens mit der Rennleitung auch schon die ein oder andere Geschichte erlebt... vielleicht sollte ich mal einen Thread dazu eröffnen, z.B. wie man 60,- EUR bekommt(!) wenn man geblitzt wird... :D

    MM93 | | #315
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  • Da gabs doch mal die Geschichte wo der geblitzte bis zum abwincken nicht ständig beobachtet werden konnte und somit war kein Fahrerwechsel auszuschließen.
    Das hatte doch mal irgendeinem hier im Forum das Gesäß geretet.

    Aber im Grunde eh alles egal, weil niemand dabei war und weder den genauen Ablauf noch den genauen Wortlaut des Gesprächs mit der Bullerrei kennt.

    Was dann wohl eher in die Kategorie Geschichten einzuordnen ist, ich hab auch mal im jahr 2001 versucht gegen ein Foto anzugehen,das von vorne gemacht wurde,was ja üblich ist, und dabei wurde das Nummernschild vom Blitzfahrzeugfahrer/bediener aufgeschrieben, hab dann vor Gericht einen auf den Deckel bekommen,da mein Gesicht gut zu erkennen war,da nutzt auch ein schwarzes oder verspiegeltes Visier nicht,einzig Sturmhaube mit Augenschlitzen hilft da......dazu rät übrigens Lawyer auch immer. Wenn du hinterher angehalten wirst,nutzt das aber auch nicht.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Ich bin Rechtsschutzversichert ,man muss erstmal einen kompetenten und engagierten Anwalt finden .
    Übrigens,mein Punktekonto in Flensburg ist clean,möglicherweise hilft das auch, ansonsten abwarten bis der Wisch im Briefkasten liegt.

    :daumen_rauf:
    Gruß
    Patrick

  • Ich hatte letztes Jahr einen Fall gehabt, mitm Kumpel unterwegs und wir sind auch strich 80 gefahren, da wir wussten, die Blitzen dort.
    Paar Wochen später bekomme ich Post, über 40km/h zuviel. Mein Kumpel bis heute nicht, und er kann es ja sogar Bezeugen und war auch hinter mir.
    Das Ganze ging zum Anwalt, der hat dann etliche Sache angefordert (Messprotokolle, Softwarestände, Eichnachweise, Schulungsnachweise von den Beamten usw.). Es kam nur der Freispruch wider.
    Manche Geräte messen mit Licht und Schatten und in der Kurve konnte man auf den Bilder sehen, dass genau bei mir Schatten war. Wird wohl nen Messfehler sein, deshalb Bilder sichten und auch gucken, wie das Gerät arbeitet.

  • Gitsch, Anhörungsbogen ? Darauf kannst Du ewig warten, da ja nach dem Verstoß angehalten, befragt und alle notwendigen Angaben abgefragt wurden. Damit ist der Fahrer ermittelt und um mehr gehts bei dem Anhörungsbogen ja auch nicht.