Stahlflexleitung, KBA, Teilegutachten oder ABE

  • Hi, habe eine rechtliche Frage bzgl. Stahlflexleitungen.
    Auf den Stahlflexleitungen der Marke Fischer Hydraulik ist folgendes vermerkt.

    FHL Fischer
    II.2012
    KBA 61200

    Teilegutachten liegt bei und müsste somit in die Papiere eingetragen werden oder?
    Das Suchergebnis bei google zu der Kba liefert eine ABE. Somit nun Eintragungsfrei?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Danke für die schnelle Antwort. Das mit dem mitführen der ABE ist mir klar.
    Aber warum sagt das Teilegutachten, dass eine Eintragung nötig ist und gleichzeitig gibt es eine ABE, bei der es hinfällig ist? Oder liege ich falsch?
    Anbei 2 Pics von Gutachten und Stahlflex

  • In Österreich sind solche Umbauten immer Eintragungspflichtig.
    Es handelt sich immerhin um eines der wichtigsten Dinge am Motorrad, "der Bremsanlage"
    Eine ABE alleine sagt nichts über die richtige Verlegung, bzw. den richtigen Anschluss der Stahlflexleitungen aus!!!!

  • In D reicht die ABE, wenn das eigene Motorrad drinsteht.
    Ich habe meine (Melvin)-Leitungen aber trotzdem eintragen lassen, als ich Lenker und Rasten eintragen ließ, damit die ABE zuhause bleiben kann.

    Das Schwarze immer unten lassen.

  • Aber warum sagt das Teilegutachten, dass eine Eintragung nötig ist und gleichzeitig gibt es eine ABE, bei der es hinfällig ist?

    Bei einem Teilegutachten ist eine nachfolgende Eintragung Pflicht. Allerdings liegt einem Teil mit einem solchen eigentlich keine ABE bei, weshalb es diesen Wortlaut aufweist.
    Wenn Du tatsächlich eine ABE für die Leitungen hast, brauchst Du sie nicht eintragen lassen und wirst auch keine Probleme bekommen.
    Ich habe bei beiden SC 57 immer nur die ABEs mitgeführt (einmal Lucas/ TRW, einmal Melvin). ;)

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Das mit dem Mitführen ist so aber nicht ganz korrekt. Wenn eine e-Nummer bzw. in diesem Fall eine KBA Nummer drauf steht, die auch speziell für diesen Fahrzeugtyp gültig ist, braucht man das auch nicht mitführen. Beim Auspuff reicht ja auch die e-Nummer...

  • Aber wer weiß schon welche E-Nr bzw. KBA zu welchem Motorrad gehört. Hat man nicht die Beweispflicht?
    Und so steht es doch schwarz auf weis...

  • Das man sämtliche ABEs mitführen muss ist mir klar und auch Problem.

    Wo ist das Problem? Einfach den ganzen Zettelkram in ein kleines Beutelchen und ab unter den Rücksitz.
    Es sollte allerdings recht hitzeresistent sein, meins ist an einigen Stellen schon leicht "gebräunt"... :dumdiedum:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)