Actioncam Beschlagnahme , juristischer Unterschied ob am Motorrad oder am Körper montiert?

  • Könnte mir vorstellen, dass man mir nicht einfach so eine Kamera abnehmen darf, die ich mit einem Brustgurt oder am Helm mit mir führe. Würde gerne wissen, wie ich im Fall des Falles bei einem Unfall oder auch nur einer Kontrolle reagieren muss. Ich habe ja z.B. das Recht der Aussageverweigerung, und muss auch für einen Alkohol- oder Drogentest keine Turnübungen machen. Eine Kamera müsste ich ja aktiv an jemanden übergeben, dass sie mir mit Gewalt weggenommen werden darf kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

    Danke für qualifizierte Antworten.

  • Egal wie die genaue Rechtslage ist, im Zweifel spielts im Einzelfall keine Rolle.
    Unser Rechtsystem erlaubt auch die Verwendung von illegal erworbenen Beweisen, siehe z.B. die legendären Schweizer Steuer-DVDs. Sprich, wenn ein Polizist auch gegen evtl. geltendes Recht dir deine Kamera abnimmt und darauf was entsprechendes zu sehen ist, werden sies auch verwenden. Du darfst dann natürlich gegen die evtl. rechtswidrige Beschlagnahme klagen und der betr. Polizist wird vielleicht sogar eine "angemessene Strafe" in Form einer Ermahnung oder sogar eines Verweises in seine Dienstakte bekommen. Wehren solltest du dich aber in gar keinem Fall... da ist dir die Arschkarte nämlich sicher.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Egal wie die genaue Rechtslage ist, im Zweifel spielts im Einzelfall keine Rolle.
    Unser Rechtsystem erlaubt auch die Verwendung von illegal erworbenen Beweisen, siehe z.B. die legendären Schweizer Steuer-DVDs. Sprich, wenn ein Polizist auch gegen evtl. geltendes Recht dir deine Kamera abnimmt und darauf was entsprechendes zu sehen ist, werden sies auch verwenden. Du darfst dann natürlich gegen die evtl. rechtswidrige Beschlagnahme klagen und der betr. Polizist wird vielleicht sogar eine "angemessene Strafe" in Form einer Ermahnung oder sogar eines Verweises in seine Dienstakte bekommen. Wehren solltest du dich aber in gar keinem Fall... da ist dir die Arschkarte nämlich sicher.

    Na ja, wie die Rechtslage ist ist eben nicht egal, deswegen habe ich ja gefragt. Wenn ich das Teil nicht aushändigen muss würde ich es auch nicht aushändigen, egal, ob ich da vor Ort von jemandem beschwatzt würde. Beim "wehren" sind wir ja noch gar nicht.
    Trotzdem danke für deine Ausführungen.

  • Mal anders rum gefragt, warum ist es mittlerweile Mode so doof zu sein und seine eigene Raserei und sämtliche Verkehrssünden der Mitfahrer zu filmen? Wenn die Polente was haben will kriegt sie es auch, egal wie. Im Zweifelsfall werden die ganz schnell kreativ. Die einzige Möglichkeit wäre evtl. in einem Format zu filmen dass sie nicht abspielen können, ansonsten sind der Filmer und die Mitfahrer fett.

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • Mal anders rum gefragt, warum ist es mittlerweile Mode so doof zu sein und seine eigene Raserei und sämtliche Verkehrssünden der Mitfahrer zu filmen?

    Gut, die Antwort beantwortet zwar meine Frage nicht, aber du wirst sicher viel Applaus bekommen.

    Ich persönlich filme aus privaten Gründen, die ich aber hier nicht näher erörtern möchte, ich hoffe, du kannst damit leben.

  • War vielleicht etwas irritierend formuliert, war nicht persönlich gemeint. Hab selbst schon mitbekommen wie einem die Kamera weggenommen wurde und an Ort und Stelle vergeblich versucht wurde das Material auszuwerten. Hätte für alle anwesenden Mitfahrer ins Auge gehen können.

    Suche Verkleidungsteile für die schwarz/rote 93er SC28!

  • War auch von mir etwas scharf formuliert, ebenfalls nicht persönlich gemeint :)

  • IN DER THEORIE!!!
    Die Kamera ist mein Eigentum! Die Filmaufnahmen sind auch mein Eigentum!

    Im Gesetz steht: Ich brauche mich NICHT selbst zu belasten!

    Ich würde auch immer sagen, das die Kamera nicht aktiv war und sie einem Bekannten gehört.
    Das sind dann nur alte Aufnahmen von anderen Fahrern drauf ;)
    Solange NICHT mein erkennbares Gesicht auf dem Film ist, können die mich mal.

    Ich glaube jeder gute Anwalt wird diesen "Beweis" vor Gericht nicht zulassen.

    Cuxman

  • Tach,

    Mal anders rum gefragt, warum ist es mittlerweile Mode so doof zu sein und seine eigene Raserei und sämtliche Verkehrssünden der Mitfahrer zu filmen?


    Es soll auch schon vorgekommen sein das Leute nur ihre Urlaubsfahrt aufgenommen haben und garnicht "gerasst" sind.....

    Gruss Thorsten!! =)

    Spätbremser

  • Tach,

    Es soll auch schon vorgekommen sein das Leute nur ihre Urlaubsfahrt aufgenommen haben und garnicht "gerasst" sind.....

    @thoxl: Nur erklär mal, warum Du @Richie Rockabilly zitierst. Der Logik nach, hat Deine Aussage nix mit Richies Aussage zu tun.
    Wenn man bei der Urlaubsfahrt, bei der man sich an alle Regeln hält, etwas aufnimmt -> Ok
    Wenn man aber bei der Urlaubsfahrt dann doch mal Bock hat mit dem Kennzeichen den Boden zu schrubben, kann man dieses Knöpfchen zum Abschalten verwenden.

  • doch mal Bock hat mit dem Kennzeichen den Boden zu schrubben,

    Wer sich immer an jede Verkehrsregel hält, der werfe den ersten Führerschein.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Begehst Du eine Owi und Sie sehen die Kamera interessiert das keinen. Aber Unterstellen Sie Dir eine Straftat im Straßenverkehr und bekommen einen Beschluss musst Du das Teil abdrücken. Aber was jetzt eine Straftat darstellt gestaltet sich da denke ich recht schwierig. Es sei denn Du haust ab und Sie kriegen Dich . Aber für 15 kmh zu schnell und eine Kamera dran glaube ich dürfen Sie das so einfach nicht.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

    Einmal editiert, zuletzt von LoggoRR (31. Juli 2017 um 14:03)

  • Wer sich immer an jede Verkehrsregel hält, der werfe den ersten Führerschein.

    ??? Ich habe gar keine ActionCam. Halte mich auch nicht für einen Engel. Mache aber vieles, was als ein MUSS oder cool angesehen wird, nicht mit.

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    Den ersten Beitrag des Videos anschauen und dann noch mal ab Minute 01:50 reinhören.

    Honda CBR 1000 RA SC59 ABS (NH-124 achilles black metallic), Honda VTR 1000 F SC36 (NH-1 schwarz/rot), Yamaha Bulldog BT1100 (midnight black)

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    Den ersten Beitrag des Videos anschauen und dann noch mal ab Minute 01:50 reinhören.

    Hm, im Video wird erwähnt, die Polizei dürfe die Speicherkarte zur Beweissicherung beschlagnahmen.
    Ich sehe den Unterschied zwischen Kamera und Speicherkarte in diesem Fall nicht.
    Laut unterschiedlicher Quellen darf die Polizei nur ohne Richterlichen Beschluss beschlagnahmen, wenn "Gefahr in Verzug" ist, was bedeutet das durch die Beschlagnahmung (weitere) Straftaten verhindert würden. Außerdem muss es sich um Straftaten erheblicher Bedeutung handeln.

    Dem entgegen steht allerdings das Recht / die Pflicht der Polizei Beweismittel zu sichern. Die Daten könnten bspw. schlicht kopiert werden, dann ist eine Beschlagnahmung nicht notwendig. Dem wiederum steht aber entgegen, dass du dich nicht selbst belasten und bei der Beweissicherung / Durchsuchung nicht kooperieren musst.

    Ob sich daraus ableiten lässt, dass du die Herausgabe der Kamera oder Speicherkarte verweigern kannst und sei es nur zum Kopieren ist fraglich.
    Wie man es dreht und wendet, jedenfalls darfst du der Herausgabe niemals zustimmen, auch nicht passiv, sonst verbaust du dir die Möglichkeit des Widerspruchs.

    Du siehst das Thema ist schwierig und selbst wenn Leute in nem Forum dazu ne konkrete Aussage liefern, würd' ich mich nicht drauf verlassen. :P

  • Hm, im Video wird erwähnt, die Polizei dürfe die Speicherkarte zur Beweissicherung beschlagnahmen.Ich sehe den Unterschied zwischen Kamera und Speicherkarte in diesem Fall nicht.
    Laut unterschiedlicher Quellen darf die Polizei nur ohne Richterlichen Beschluss beschlagnahmen, wenn "Gefahr in Verzug" ist, was bedeutet das durch die Beschlagnahmung (weitere) Straftaten verhindert würden. Außerdem muss es sich um Straftaten erheblicher Bedeutung handeln.

    Dem entgegen steht allerdings das Recht / die Pflicht der Polizei Beweismittel zu sichern. Die Daten könnten bspw. schlicht kopiert werden, dann ist eine Beschlagnahmung nicht notwendig. Dem wiederum steht aber entgegen, dass du dich nicht selbst belasten und bei der Beweissicherung / Durchsuchung nicht kooperieren musst.

    Ob sich daraus ableiten lässt, dass du die Herausgabe der Kamera oder Speicherkarte verweigern kannst und sei es nur zum Kopieren ist fraglich.
    Wie man es dreht und wendet, jedenfalls darfst du der Herausgabe niemals zustimmen, auch nicht passiv, sonst verbaust du dir die Möglichkeit des Widerspruchs.

    Du siehst das Thema ist schwierig und selbst wenn Leute in nem Forum dazu ne konkrete Aussage liefern, würd' ich mich nicht drauf verlassen. :P

    Danke. Mir ging es nicht um die Frage ob Kamera oder Speicherkarte beschlagnahmt werden, sondern ob es einen Unterschied macht, ob die Kamera am Körper getragen wird oder am Bike montiert ist. Trotzdem wie gesagt danke.

  • Ich denke, es ist völlig egal, wo Du die Kamera trägst. Sie ist ja NICHT unverzichtbarer Bestandteil Deiner Ausrüstung oder des Fahrzeugs. Wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, können die Beweismittel am Fahrzeug und/oder an der Schutzkleidung gewonnen werden. Das ist in jedem anderen Fall auch so, warum soll es bei dem "Beweismittel Kamera/Video" anders sein.

    Die im Video erwähnte möglichkeit, vor Herrausgabe der SD-Karte den Speicher zu löschen, ist wohl eher theoretischer Natur. Erstmal kann ich mir nicht vorstellen, daß die PVB's das zulassen. Und wenn, bringts genau garnix, weil nicht die Daten auf dem Flash-Speicher gelöscht werden, sondern nur die Verweise auf die Anfangsadresse der Daten im Speichermedium. Um die Daten wirklich zu löschen, müssten Sie zuverlässig überschrieben werden. Das leistet keine Kamera und auch kein mir bekanntes Smartphone.

    Mal davon ab, kann der PVB ja auch behaupten, daß auf dem Speichermedium nicht nur Dein strafbares Verhalten dokumentiert wird, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer. Dann wäre die Löschung der Daten eine Vernichtung von Beweismitteln. Sich selber muß man nicht belasten, Beweismittel über Straftaten fremder Personen darf man aber nicht vernichten.

    In Zukunft also schnell die SD-Karte aus der Kamera reissen und runterschlucken... :D

    Eine Durchleuchtung des Körper, die Verabreichung von Brech-/Abführmitteln und das Festhalten bis zur Ausscheidung auf natürlichem Weg ist unzulässig (wie ich wegen der H-Dealer hier vor der Tür meiner Arbeitsstätte zuverlässig erfahren durfte).

    Honda CBR 1000 RA SC59 ABS (NH-124 achilles black metallic), Honda VTR 1000 F SC36 (NH-1 schwarz/rot), Yamaha Bulldog BT1100 (midnight black)

  • Es müsste ja jemand an mich herantreten und mir das Ding abnehmen, ich selbst muss ja nichts tun, um mich selbst zu belasten, muss also die Kamera nicht freiwillig herausgeben. Angenommen, die Kamera wäre z.B. in meiner Hosentasche, da würde sicherlich nicht so selbstverständlich reingegriffen und beschlagnahmt, ich bin ja kein Leibeigener, und wenn es nicht um gefährliche Gegenstände geht gäbe es für solch ein Szenario auch keinen hinreichenden Grund.

    Wäre nett, wenn sich mal jemand dazu juristisch fundiert äussern könnte, nicht persönlich gegen dich oder andere gemeint, Ramsay :)

    edit: mir ist das Thema wichtig, weil man diesen Leuten im Fall des Falles ohne Rechtsbeistand gegenübersteht und in Deutschland eine Verwertbarkeit von Beweisen eine "Güterabwägung" ist, was eigentlich das Gegenteil von Rechtssicherheit darstellt (im Gegensatz zu angelsächsischen Rechtssystemen).

    Einmal editiert, zuletzt von fritzdacat (10. August 2017 um 11:05)