Darf die Polizei bei einem zu lauten Auspuff, den Auspuff konfiszieren?

  • Hallo,

    ganz einfache Frage.

    Man fährt mit DB Eater, der Beamte sagt, es ist zu laut. Darf er den Auspuff konfiszieren? Ist die Messung vor Ort nur ein Indiz oder eine verwertbarer Beweis?

    Und wie verhält sich das ganze, wenn kein DB Eater drin ist. Er also optisch schon frisiert aussieht?

    Wird das Standgeräusch oder das Fahrgeräusch laut Fahrzeugschein genommen? Bei mir stehen 98 db Standgeräuscht und 78 Fahrgeräusch im Schein.
    Meine DB Eater sind drin, aber der Auspuff hat schon etwas gelebt, hört sich also gut an.

    Hatte gerade eine Dikusstion mit einem Kollegen.


    Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von cyberz (4. August 2017 um 13:58)

  • Normal läuft das so:

    Messung vor Ort -> Standgeräusch. Wenn deutlich zu laut wird das Motorrad komplett, nicht der Auspuff, beschlagnahmt und es wird eine offizielle Messung vom Fahrgeräusch durchgeführt, in der Regel beim nächsten TÜV.
    Ob da ein DB-Eater drin ist oder nicht, ist erst einmal wurscht. Entweder ist es zu laut, oder nicht.

    Ist es zu laut und der Auspuff sieht manipuliert aus, machts das nicht einfacher.

  • Klar darf er. Gibt beide Varianten, Beschlagnahme des kompletten Fahrzeugs oder nur des Auspuffs.
    Begründet wird das mit "Beweissicherung", gerade wenn der Auspuff "original" aussieht aber eben gemessen zu laut ist liegt ja der Gedanke an eine Manipulation nahe.
    Kommt aber in der Praxis vermutlich nur äußerst selten vor... da müsste das Ding schon brüllen ohne Ende und gleichzeitig ne E-Nummer tragen. Immerhin gibts 5db Toleranz, das ist bereits gut das dreifache an Lärm, wegen nochmal 1oder 2db mehr werden die sowas auch nicht riskieren, da wirds ne Mängelkarte oder ne Owi geben... sollte das Ding noch lauter als 7db über Serie sein, sorry, aber damit fährt man dann gefälligst auch nimmer rum.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • wie sieht denn die Beschlagnahmung des Auspuffes alleine aus?

    Vor Ort abmontieren und ohne nach Hause fahren?

    In Anbetracht der Tatsache, dass der Auspuff wegen Lärm konfisziert wurde, wäre das Fahren ohne die Lärmtröte nur konsequent ;)

  • Vor Ort abmontieren und ohne nach Hause fahren?

    Fast... du darfst die Mühle selber abtransportieren (lassen) oder nen legalen Auspuff besorgen.
    Schieben oder stehenlassen ginge natürlich auch :dumdiedum:

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Fast... du darfst die Mühle selber abtransportieren (lassen) oder nen legalen Auspuff besorgen.

    Oder schieben.
    Habe ich schon mal gesehen. Dachte zuerst, der Typ hat ein Problem und habe angehalten und gefragt. Er sagt, dass vorne unter der Brücke die Polizei steht und in rausgezogen hat wegen Lärmmessung. Deutlich zu laut und kein Eater. Haben wohl dann den Auspuff abgeschraubt und gesagt, dass er sich den abholen kann, wenn er den Eater mitbringt.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Aus eigener Erfahrung hat mich ein selbstgebauter Auspuff damals 3 Punkte und 300 DM gekostet. Der Auspuff wurde zur Beweissicherung eingezogen. Und nachdem die Anzeige gefertigt wurde und ich schön artig meine Strafe bezahlt habe. Durfte ich mir das Ding wieder abholen.
    Aber das ist ja schon 19 Jahre her. :D

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • ne, das war mir ne Lehre :D . Mein Bruder hatte das Teil noch an seinem Stuntbike. Da war es eh egal. :D Aber das Teil war die Hölle . Aber wer braucht im Straßenverkehr schon so ein rabatz. Bringt eh nur Ärger . Und Diskussionen mit dem Trachtenverein die nie gut ausgehen.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt