• Da würde ich nicht mehr hinfahren, der handelt dann nach dem Motto "Ist schon immer so gewesen"

    Bei meiner sind jedenfalls keine Reifenbindungen im Brief, dann brauchts auch keine Freigabe aber macht was ihr wollt.

    vor 2 jahren bei dem selben tüver gewesen, da wollte er es auch nicht haben.
    und reifenbindung ist auch noch mal nen anderes thema. man kann/darf nunmal nicht jeden beliebigen reifen fahren (auch wenn es die selbe größe ist die im schein steht).
    kleines beispiel. die z1000 sx als tourer darf auch nicht den normalen angel gt drauf machen. da muss der zusatz A (wahscheinlich tragfähigkeit) drauf stehen.
    und bei reifen.com hast du eigentlich alle reifen für das jeweilig motorrad mit der jeweiligen freigabe gelistet. wenn nicht aufgeführt dann auch nicht freigegeben.
    glaubt es oder nicht. is auch egal.
    zumal ich mir eh nur reifen drauf mache die für meine freigegeben sind und somit gibet auch immer die freigabe per pdf mit dazu. kann man sich ja heutzutage aufs handy ziehen.

    mfg mirko

  • Wenn es Zusätze braucht, sollten die im Schein vermerkt sein, ansonsten würde es mich nicht interessieren. Niemand kann dazu gezwungen werden im Internet nach Freigaben zu suchen, wäre ja noch schöner.

  • Wie ist es denn dann,wenn man einen Reifen fährt,der den Dimensionen im Fahrzeugschein zwar entspricht,für den aber vom Reifenhersteller definitiv keine Freigabe existiert ? Wie in meinem Fall,da stand die gebrauchte S1000R mit neuen PiPo3 im Verkaufsraum.
    Auf meinen Hinweis an den Verkäufer,für den PiPo3 gäbe es von Michelin keine offizielle Freigabe für die R (für die RR gibt's eine),wurde das Moped dann vor Abholung auf meine Wunschbereifung M7RR umgerüstet.
    Das scheint ja im Falle des CRA3 für die SC59 BJ2010 auch der Fall zu sein.
    Was passiert im Falle eines Unfalls bei Reifen OHNE Herstellerfreigabe ?

    Gruß Olli
    4 wheels move your body - 2 wheels move your soul.....

  • Was passiert im Falle eines Unfalls bei Reifen OHNE Herstellerfreigabe ?

    Dann erlischt die Betriebserlaubnis.
    Auch ohne Unfall.

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Wenn es Zusätze braucht, sollten die im Schein vermerkt sein, ansonsten würde es mich nicht interessieren. Niemand kann dazu gezwungen werden im Internet nach Freigaben zu suchen, wäre ja noch schöner.

    das ergibt sich ja schon von alleine. wenn du z.b bei reifen.com bestellst (oder wo auch immer) gibst ja dein modell an. und da spuckt es dir die zugelassenen reifen aus. es sei den du gehst zum händler (welcher auch immer) und sagst du willst den reifen und keinen anderen. kenn ich persönlich keinen.
    warum sollte man das auch machen. für die renne ist das wahrscheinlich egal. aber im strassenverkehr, warum so ein stress. die rennleitung,wenn du an eine kommst die ahnung hat, wird dir schon erzählen zu was du gezwungen werden kannst. denn es gilt, unwissenheit schützt nicht vor strafe.
    und ehrlich, 5 min recherchiert was für reifen du fahren darfst und dafür stressfrei durch die gegend rollen, unbezahlbar.
    aber jeder wie er will.

    mfg mirko

  • Hier die Antwort von Conti auf mein Anfragen ob es evtl. künftig eine Freigabe für eine Fireblade geben wird :

    Hallo Guido,wir arbeiten stets an weiteren Freigaben. Da deine Maschine schneller ist, als für den Reifen zulässig wäre, gibt es da leider keine Freigabe. Da wird auch in nächster zeit keine Freigabe mehr kommen, tut mir leid.Liebe Grüße und gute Fahrt,Franca.

  • Nochmal ne blöde Frage zum Verständnis: Wenn ich jetzt bspw. den M7 RR auf meine 2004er SC57 draufbraten möchte, brauche ich eine Freigabe die ich dem TÜV vorlege? Da ja laut Honda nur Michelin und Bridgestone rauf sollen, wenn ichs richtig gelesen habe. Oder wie muss ich das verstehen? ?(

  • Hier die Antwort von Conti auf mein Anfragen ob es evtl. künftig eine Freigabe für eine Fireblade geben wird :

    Hallo Guido,wir arbeiten stets an weiteren Freigaben. Da deine Maschine schneller ist, als für den Reifen zulässig wäre, gibt es da leider keine Freigabe. Da wird auch in nächster zeit keine Freigabe mehr kommen, tut mir leid.Liebe Grüße und gute Fahrt,Franca.

    sehr seltsame Antwort, der Reifen ist doch ein ZR wie alle anderen auch, was soll da mit der Geschwindigkeit sein. lt KFZ Schein brauchen wir ZR reifen.

  • War bei dem Vorgänger RA2 Evo auch schon so, für Motorräder wie meine alte RN09 mit Reifenbindung im Schein gab es keine Freigabe weil sie angeblich zu schnell sind.

    Reinhold, die SC59 hat keine Reifenbindung im Schein, wenn du bei der Grösse 190/50 bleibst, braucht dich das nicht zu kümmern.

    2 Mal editiert, zuletzt von doohan (7. September 2017 um 11:09)

  • sehr seltsame Antwort, der Reifen ist doch ein ZR wie alle anderen auch, was soll da mit der Geschwindigkeit sein. lt KFZ Schein brauchen wir ZR reifen.

    anscheinend ist in internen Tests der CRA3 nicht Hochgeschwindigkeitsfest oder sorgt für unsicheres Fahrverhalten-anders kann ich die Antwort nicht deuten. Ich denke wir reden hier von Geschwindigkeiten über 270 km/h
    Wenn man sich die Freigaben anschaut geht es bis zu den modernen Power-nakeds, aber keine Supersportler.

    Entweder will Conti hier auf Nummer sicher gehen oder ein Verkaufsargument für den CSA3 aufrecht erhalten.

    Genaues wird wohl nur Conti selbst wissen... ;)

    Interessanterweise liegt für den CRA2 eine Freigabe vor - das verstehe wer will ....

  • Nochmal ne blöde Frage zum Verständnis: Wenn ich jetzt bspw. den M7 RR auf meine 2004er SC57 draufbraten möchte, brauche ich eine Freigabe die ich dem TÜV vorlege? Da ja laut Honda nur Michelin und Bridgestone rauf sollen, wenn ichs richtig gelesen habe. Oder wie muss ich das verstehen? ?(

    Nochmal ne blöde Frage zum Verständnis: Wenn ich jetzt bspw. den M7 RR auf meine 2004er SC57 draufbraten möchte, brauche ich eine Freigabe die ich dem TÜV vorlege? Da ja laut Honda nur Michelin und Bridgestone rauf sollen, wenn ichs richtig gelesen habe. Oder wie muss ich das verstehen?

    Wo ist das Problem ? Wenn eine Freigabe existiert einfach runterladen, aufs Handy ziehen oder Ausdrucken und bei die restlichen ABEs legen. So bist du immer auf Nummer sicher. Bei meiner letzten Kontrolle wollte der Trachtenträger auch eine Reifenfreigabe sehen. Bevor ich mich auf Diskussionen einlasse zeige ich lieber höflich und nett den Zettel vor... ;)

  • Wo ist das Problem ? Wenn eine Freigabe existiert einfach runterladen, aufs Handy ziehen oder Ausdrucken und bei die restlichen ABEs legen. So bist du immer auf Nummer sicher. Bei meiner letzten Kontrolle wollte der Trachtenträger auch eine Reifenfreigabe sehen. Bevor ich mich auf Diskussionen einlasse zeige ich lieber höflich und nett den Zettel vor... ;)

    Wieso Problem? Gibt keins, wollte nur zum Verständnis nachfragen wie das abläuft. Danke dir :) . Und wenn ich jetzt bspw. nächste Saison nen M7 RR Satz draufhaue, aber TÜV erst in den nächsten Jahren fällig ist, reicht es dann, nur die Freigabe irgendwo zu haben? Oder muss das nachgetragen werden?

  • Wenn es Zusätze braucht, sollten die im Schein vermerkt sein, ansonsten würde es mich nicht interessieren. Niemand kann dazu gezwungen werden im Internet nach Freigaben zu suchen, wäre ja noch schöner.

    Hier nochmal zur Rechtslage Reifenbindung und Reifenfreigabe ein Zitat des Institutes für Zweiradsicherheit:

    Reifenfabrikatsbindung bei motorisierten Zweirädern (Stand 08/2015)

    Um verkehrssichere Reifenkombinationen für motorisierte Zweiräder herauszufinden, werden jedes Jahr auf dem DEKRA-Testoval in Klettwitz alle erdenklichen Reifenkombinationen in verschiedenen Fahrsituationen getestet. Behilflich hierbei sind bis zu 80 Motorräder, Hunderte von Reifen und eine Gruppe von qualifizierten Testfahrern. Erst nach bestandenen Tests erteilen die Fahrzeug- oder Reifenhersteller für die betreffende Reifenkombination eine Freigabe.
    Der Grund für dieses aufwendige Prozedere liegt auf der Hand: Anders als bei Autos stellt die Fahrphysik von Zweirädern extrem hohe Anforderungen an das Zusammenspiel von Maschine und Reifen. Nicht jeder Reifen, der von seiner Größe her auf ein bestimmtes Motorrad passt, ist für diese Maschine auch wirklich geeignet. Um die Eignung von neuen Reifen, die meist mit verbesserten Eigenschaften auf den Markt kommen, für die Fahrzeuge zu prüfen, haben sich die Motorrad- und Reifenhersteller vor Jahren auf die gemeinsamen Reifentests verständigt.
    Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS; heute: BMVI) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu sehen.
    Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind.

    Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.
    Im Übrigen gilt das gleiche Prozedere auch für die Änderung auf eine andere Reifengröße. Auch hier muss lediglich eine UBB eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen und mitgeführt werden.
    Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen. Jedoch möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Fahrzeugbesitzer nach einem ähnlichen Muster verfahren sollte, wie gerade zuvor beschrieben wurde. Nur so sind Sie immer auf der sicheren Seite, haben auf Ihrem Motorrad getestete Reifenkombinationen und erleben keine negative Überraschung nach dem Reifenkauf.
    Zum 1. Oktober 2005 wurden die einheitlichen EU-Zulassungsdokumente eingeführt. Die anfangs ausgegebenen Dokumente zeigten bei einer Reifenfabrikatsbindung nicht den Reifentyp. Dies wurde jedoch inzwischen korrigiert, so dass bei den neueren Dokumenten die konkreten Reifenfabrikate wieder im Teil I eingetragen sind. Viele Freigaben zur Umrüstung werden auf den Internet-Seiten der Motorradreifen- und/oder Motorradhersteller als Download angeboten. Hier lohnt es sich, einfach mal reinzuschauen.
    Aus Sicht des Instituts für Zweiradsicherheit ist die Bindung des Reifenfabrikats an die Typzulassung von Motorrädern eine sinnvolle Einrichtung, um sicherzustellen, dass Reifen und Maschine optimal aufeinander abgestimmt sind. Auf der anderen Seite ist verständlich, dass es den Herstellern unmöglich ist, alle verfügbaren Reifenkombinationen bei der Motorradentwicklung zu testen.
    Da die Wechselwirkung von Fahrwerk und Reifentyp, gerade beim Einspurfahrzeug enorme Auswirkungen auf Fahreigenschaften und Fahrstabilität haben kann, ist es aus Sicht der Verkehrssicherheitsarbeit ein wichtiger Punkt, hier klare Vorgaben zu bieten. Durch die Möglichkeit, die vorgegebenen Reifenfabrikate der Hersteller durch bauartgenehmigte Reifenfabrikate zu ersetzen, wird auch die zukünftige Weiterentwicklung von Reifen nicht behindert.
    Das Testen sollte den Profis überlassen bleiben, damit der Kunde am Ende nicht einen Satz Reifen teuer erstanden hat, der die Fahreigenschaften seines Fahrzeugs verschlechtert oder sie im schlimmsten Fall zum Sicherheitsrisiko werden lässt.
    Im Übrigen gelten für Mofas (25 km/h Höchstgeschwindigkeit) und Kleinkrafträder bzw. -roller (45 km/h) keine Reifenfabrikatsbindungen. Allerdings müssen bei diesen Fahrzeugkategorien die vorgeschriebenen Reifengrößen mit den entsprechenden Tragfähigkeitsindizes (Lastindex, Loadindex) verwendet werden.