Wer hat denn nun recht? Polizei oder TÜV?

  • Das ist logisch, weil orginal Teile und identische Nachbau Teile keine technische Veränderung darstellen.

    Vorausgesetzt das Material ist bei dem Nachbau identisch, könnte ja auch ein minderwertigeres Alu sein welches leichter bricht als das originale, von daher müßte das ja trotzdem geprüft sein. Aber es fällt halt rein Optisch nicht auf.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • also mein tüv prüfer konnte mir auch keine antwort geben

    er meinte beim tüv sieht er das nicht so eng.
    er sagte auch, dass es hebel mit e nummer gibt.


    spitze :thumbdown:

    PS: wer will denn orginal nachbau zeugs an seinem bike haben? ?( dann lieber orginal gebraucht. als fake neu?

  • Wenn das keiner haben wollte, warum ist das seit Jahren ein Verkaufsschlager bei den großen Drei?

    Wenn man sich mault hat man in der Regel mit vielen Kosten zu kämpfen, da ist man ja froh, wenn's irgendwo billige Neuteile gibt.

    BTW: Wird in ner ABE und Teilegutachten gern beides betrachtet, relevant sind aber wirklich nur die Bremsteile. Die Kupplung hat ja scheinbar keine wichtige Funktion auf den Fahrzustand der Boden-Boden-Rakete... ;)

  • ich meinte eig damit:
    Warum sollte ich mir nachbaut orginal Teile holen wenn meistens die Tuning Teile genauso teuer sind und besser aussehen ?

    Werde mal weiterhin mit den kurzen fahren
    Mal schauen was passiert

    Im Ausland mache ich mal besser den originalen hin oder den langen wo ich noch zuhause habe (mit kba) nicht dass die Österreicher oder Italiener noch mehr rumzicken als die deutschen ;)

  • Vorausgesetzt das Material ist bei dem Nachbau identisch, könnte ja auch ein minderwertigeres Alu sein welches leichter bricht als das originale, von daher müßte das ja trotzdem geprüft sein. Aber es fällt halt rein Optisch nicht auf.

    Dafür trägt rein rechtlich der Hersteller des Bauteils die Verantwortung.
    Wer dem nicht vertraut muss eben orginal kaufen.

  • also mein tüv prüfer konnte mir auch keine antwort geben

    traurig,

    Es gibt mWn. gewisse Bauteile die man definitiv nicht eintragen muss dazu zählen z.B. Sturzbügel und Gepäckträger etc.
    Einen Kupplungshebel sehe ich genauso als unrelevant an.

  • Traurig hin oder her

    Du siehst das nicht als relevant
    Ein anderer wieder schon.


    Traurig finde ich, dass man keine klaren Fakten bekommt. Polizei und TÜV sind unterschiedlicher Meinung.
    Im Internet könnte ich bisher auch nichts finden

    Das selbe hin und her hatte ich mal mit dem thema "Verkleidung austragen lassen" .... :tougue:

  • Was der TÜV sagt ist doch egal, das Mopped muss der StVZO entsprechen.
    Das die Mühle der StVZO entspricht dafür ist der Halter und auch der Fahrer verantwortlich und sonst niemand.

    Zitat. http://www.rechtslexikon.net/d/verkehrssich…s-fahrzeugs.htm
    Für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs sind grundsätzlich der Halter und der Fahrer verantwortlich. Diese Verantwortung wird ihnen auch nicht durch die amtliche Überprüfung des Fahrzeugs abgenommen.

    Bedeutet auch, ein vom TÜV abgenommenes Mopped und von ihm begutachtete und abgenommene Änderungen bleiben illegal wenn sie nicht nach StVZO zulässig sind. Der Prüfer macht sich strafbar mit so einem Gutachten und der Fahrer fährt unter Umständen mit der Bahn nach Hause wenn ein anderer das beanstandet.
    Man ist also mit einem TÜV Zettel auch nicht immer auf der sicheren Seite.

  • Da hast Du nur halbwegs recht, in der StVZO ist klar definiert wann und wie ein KFZ eine Betriebserlaubnis hat. Und wenn etwas dort etwas nicht geregelt wird, dann gibts einen Verweis auf entsprechende Regelungen, inzwischen meist EUige.

    Deswegen gibts ja Eintragungen nach 19, oder §21

  • Und wenn etwas dort etwas nicht geregelt wird, dann gibts einen Verweis auf entsprechende Regelungen, inzwischen meist EUige.

    Da ist mit Sicherheit nicht alles im Detail definiert, sonst wären alle Fahrzeuge gleich.

  • Sorry, das amüsiert mich jetzt. das Forum ist voll von "wird nicht eingetragen weil,..." und Diskussion, weil man unbedingt irgendwelche Teile an sein Mofa schrauben will.

    Natürlich gibt es genauere und weniger genaue Definitionen, aber es ist sehr wohl genau definiert, was ein KFZ erfüllen muss um überhaupt eine Betriebserlaubnis zu bekommen.
    Und wenn ein Mofa so eine EG-ABE bekommen hat, dann steht da der Zustand ab Werk gut beschrieben drin.
    Ändert man an diesem Zustand etwas, dann muss man sich bei manchen Teilen keinen Kopf machen, wie Kupplungshebel oder Hinterradabdeckung, und andern eben schon, wie Bremshebel, Änderung am Lärm und/oder Abgasverhalten. Auch das ist sehr wohl definiert, bzw. zwischen relativ einfach (Abgasverhalten -> alles was zu einer Änderung führen könnte muss abgenommen werden -> neues Abgasgutachten) oder recht genau, dazu zählen die Bremshebel.
    Und bei denen ist zwar nicht die Form auf den mm definiert, aber im Groben schon, alleine durch die Funktion. Zusätzlich gibt es eine grobe Beschreibung, wie die Enden von Brems (und Kupplungshebel) auszusehen haben, weil es abstehende Teile sind,:


    VO (EU) Nr. 44 /2014, Anh VIII

    1.3.4. Die Spitzen der an der Lenkeinrichtung angebrachten Kupplungs- und Bremshebel müssen wahrnehmbar kugelförmig sein und einen Kurvenradius von mindestens 7,0 mm aufweisen. Die übrigen Außenkanten dieser Hebel müssen entlang des gesamten Griffbereichs einen Kurvenradius von mindestens 2,0 mm aufweisen. Diese Überprüfung findet statt, während sich die Hebel in der Ruhestellung befinden.

    1.3.4.1. Werden die Hebel vollständig von Schutzschilden abgedeckt, so dass sie nicht in Berührung mit einer Person kommen können, die von dem Fahrzeug getroffen wird, wird davon ausgegangen, dass die Hebel die Anforderungen der Nummer 1.3.4 erfüllen.

    Dann gibts noch:



    Und da wird also auf die UNECE-Regelung Nr. 78 -> Bremsanlagen für Krafträder verwiesen und in der steht zum Beispiel der Test der maximalen Handkraft drin, weswegen viel kurze Hebel eben keine ABE haben und manche schon.