Wer hat denn nun recht? Polizei oder TÜV?

  • Hi

    Fangen wir mal an.
    Heute wurde ich von einem Motorrad Polizisten angehalten (super netter Typ)
    Nun meinte er aber ich bräuchte an brems und kupplungshebel eine Kba bzw e Prüfzeichen.
    Bremshebel sagte ich zu ihm, dass es de Rewe orginale von Brembo ist (rcs19)
    Und zu dem kupplungshebel hatte mal ein TÜV prüfer (selber auch Biker und auch kupplungshebel ohne Prüfzeichen montiert) zu mir gesagt, dass man kein Prüfzeichen haben muss da dies kein sicherheitsrelevantes Teil ist.
    Was stimmt denn nun?

    Zu meinem Auspuff meinte er auch, dass ihm die e Nummer sowieso nichts bringt da er nicht weiß, ob diese dann auch zu dem Fahrzeug passt und ich müsse ihm dies beweisen?
    Naja dieses Kärtchen von shark habe ich auch (leider vergessen vorzuzeigen) aber dort stehen ja auch mehrere e Prüfzeichen drauf und mehrere Fahrzeuge.
    Ich weiß nicht ob mein Wissen da stimmt, aber normalerweise muss doch sowieso der Polizeibeamte sich dann schlau machen ob das alles an dem bike passt?

    Naja das Ende vom Lied war ich durfte ohne Strafe weiterfahren, trotz vergessenem fahrzeugschein. Ist man nett zu den grünen sind sie auch meistens nett zu dir :thumbup:


    Hoffe mich kann nun einer aufklären :)

  • Also der TÜV wollte bei mir dieses Jahr bei der SC60 eine ABE für die V-Trec Hebel sehen die ich dran habe.
    Da hat er zuerst gemäkelt weil in der ABE nur die CB1000R steht, und nicht die CB1000RA (mit ABS) aber da dann der relevante Teil der EG-BE Nummer der CB1000R der in der ABE eingetragen war auch bei der CB1000RA gleich war war er dann doch zufrieden.
    Weiß jetzt allerdings nicht ob nur wegen dem Bremshebel oder auch wegen der Kupplung, aber normal verbaut man ja auch zwei Hebel vom selben Hersteller, außer es wäre ein Nachbau vom original, aber dann dürfte er das eh nicht so einfach erkennen.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Erst einmal musst du ihm nichts beweisen, sondern er dir (wg. E-Nummer Auspuff). Und beim Kupplungshebel hat der TÜV'ler recht, ist kein sicherheitsrelevantes Teil, das wurde mir von einem DEKRA-ler auch schon so bestätigt (leider nur mündlich).

    Einmal editiert, zuletzt von fritzdacat (16. Oktober 2017 um 08:39)

  • Erst einmal musst du ihm nichts beweisen, sondern er dir (wg. ABE Auspuff). Und beim Kupplungshebel hat der TÜV'ler recht, ist kein sicherheitsrelevantes Teil, das wurde mir von einem DEKRA-ler auch schon so bestätigt (leider nur mündlich).

    Zur Sicherstellung bzw. Beschlagnahme muss die Polizei gar nichts beweisen. Dafür reicht ein Verdacht und eine Begründung zur Beweissicherung.

    Es ist also hilfreich, wenn man Unterlagen dabei hat, die die eigene Meinung/Sichtweise unterstützen. Und wenn man dann noch "normal" mit den Damen und Herren spricht, so wie DrCrasher das ja offensichtlich gemacht hat, dann darf man zumindest erstmal seine Fahrt fortsetzen.

    Ich hab das "Kärtel" für den Auspuff und ggf. eine ABE immer dabei gehabt. Sicher ist sicher...

    Gruß
    OdenwäldeRR

  • Es gilt die Unschuldsvermutung, und wenn es keinen Anfangsverdacht gibt (dass der Auspuff z.B. offensichtlich zu laut ist) genügt die E-Nummer (dafür ist sie ja da).

    edit: eine E-Nummer ist keine ABE, für eine ABE braucht man das jeweilige Papier. Hatte erst auch die ABE mit der E-Nummer verwechselt, du hast mich also richtig zitiert.

    3 Mal editiert, zuletzt von fritzdacat (16. Oktober 2017 um 09:25)

  • Odi hat recht. Warum schwer, wenn es auch einfach geht. :thumbup: Unterlagen dabei und Ruhe ist.


    Hat Kupplungshebel überhaupt eine KBA Nummer?

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Wenn man eine E-Nummer hat braucht man keine zusätzlichen Belege, nur wenn der Auspuff zu laut ist, nützt einem die E-Nummer auch nichts.

  • @fritzdacat

    Die "Unschuldsvermutung" gilt vor Gericht.

    Hier geht es aber um eine polizeiliche Maßnahme zur Beweissicherung und/oder zur Gefahrenabwehr.

    Das die e-Nummer letztendlich ausreicht, habe ich nicht bestritten.

    Gruß
    OdenwäldeRR

  • Zitat aus Wikepedia:

    "Die Maßnahmen im Ermittlungsverfahren sind wegen der Unschuldsvermutung aber auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. "


    Aber ich bin froh, dass wir wegen der E-Nummer einer Meinung sind.

  • es gibt auch kupplungshebel mit kba Nummer davon hab ich noch lange Hebel daheim
    Nun ist ein kurzer verbaut ohne kba Nummer.

    Ich versteh das nur nicht warum TÜV und die Polizei immer verschiedene Meinungen haben.

    Am besten ist es aber wirklich wenn man das Zeug dabei hat und den Grünen alles in die Hand drückt und einfach nett zu denen ist.
    Machen ja auch nur ihren Job. Und manchmal ist dies auch sinnvoll

  • ja ein bisschen ahnung von seinem recht muss man haben, sonst geht das ganze auch anders aus

    Bei motorradpolizisten habe ich aber bisher nur gute Erfahrungen gemacht
    Ohne Probleme durfte ich weiterfahren und auch kein vorzeigen wegen dem vergessenen Fahrzeugschein usw.

    Da gibt es in meiner Gegend andere Polizisten die jede Mücke an der Wand stört (habe hier viele junge Polizisten die natürlich noch aufsteigen wollen und wegen jedem furz eine Strafe machen)

  • Zitat aus Wikepedia:

    "Die Maßnahmen im Ermittlungsverfahren sind wegen der Unschuldsvermutung aber auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. "


    Aber ich bin froh, dass wir wegen der E-Nummer einer Meinung sind.


    Wer sprach von einem "Ermittlungsverfahren"?

    Aber ich bin jetzt raus. Falls ein Polizeibeamter bei Dir mal eine Beschlagnahme wegen einer Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr machen will, kannst Du ja mal versuchen, Ihn wegen "Unschuldsvermutung" davon abzubringen.

    Viel Erfolg.

    Gruß
    OdenwäldeRR

  • es gibt auch kupplungshebel mit kba Nummer davon hab ich noch lange Hebel daheim
    Nun ist ein kurzer verbaut ohne kba Nummer.

    Ich versteh das nur nicht warum TÜV und die Polizei immer verschiedene Meinungen haben.

    Am besten ist es aber wirklich wenn man das Zeug dabei hat und den Grünen alles in die Hand drückt und einfach nett zu denen ist.
    Machen ja auch nur ihren Job. Und manchmal ist dies auch sinnvoll

    Dann gilt das wohl als Paar und die KBA ist nur auf dem Bremshebel angedruckt. ;)

    Also ich habe mal keine Ahnung aber denke, es ist nie verkehrt alles dabei zu haben, was ich so beim Erwerb erhalten habe.

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Also bei den V-Trec Hebeln ist die KBA Nummer bei beiden Hebeln aufgedruckt, und in der ABE steht als "Gerät" bzw nachher nochmal als Fahrzeugteil bezeichnet: Austausch- Brems- und Kupplungshebel.
    Und es ist im Text der Beschreibung usw. auch immer von Brems- und Kupplungshebeln die Rede.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • ich habe eine RCS19 eingetragen und ein verstellbarer Kupplungshebel mit KBA-Nummer íst auch eingetragén (also einseitig!)
    Und wieso sind solche Hebel nicht sicherheitrelevant?? Andererseits kann man sich Ersatzhebel aus dem Zubehör montieren die vom Original optisch nicht zu unterscheiden sind und kein Grüner oder TÜVler wird was merken/bemäkeln. Naja, so ist das eben im Land der Schildbürger ;)


  • Zu meinem Auspuff meinte er auch, dass ihm die e Nummer sowieso nichts bringt da er nicht weiß, ob diese dann auch zu dem Fahrzeug passt und ich müsse ihm dies beweisen?

    Dann hat der super nette Typ seinen Beruf verfehlt denn er ist doch angeblich der Fachmann. :)


  • Andererseits kann man sich Ersatzhebel aus dem Zubehör montieren die vom Original optisch nicht zu unterscheiden sind und kein Grüner oder TÜVler wird was merken/bemäkeln. Naja, so ist das eben im Land der Schildbürger ;)

    Das ist logisch, weil orginal Teile und identische Nachbau Teile keine technische Veränderung darstellen.