soweit so gut, aber das Strassenverkehrsamt hat ihn jetzt vor die Wahl gestellt, entweder den doch Verstoss zuzugeben und zu blechen, oder aber ihm ein Fahrtenbuch für sechs Monate aufzuerlegen
Ich könnte deinem Freund folgende Vorgehensweise nahelegen:
Bei der Behörde mal ganz freundlich anfragen, seit wann man in unserem Land wieder für Dinge bestraft wird, die man ganz offensichtlich nicht getan hat.
Dann wird er etwa folgende Antwort bekommen:
Das ist keine Strafe sondern ein Verwaltungsakt und das sei legal.
Und jetzt kommt die Antwort die selten ihre Wirkung verfehlt:
Danke für diese Aufklärung, ihm sei soeben auch eingefallen dass es vor nicht allzulanger Zeit auf dem gleichen Weg sogar mal sogenannte "Schutzhaft" von Familienangehörigen gab. Und unbedingt freundlich bedanken für die Aufklärung, wie weit wir schon wieder auf dem gleichen bewährten Weg sind....
Ich versprechs dir, die gehen ab wie die Zäpfchen....