Info wenn man geblitzt wird!

  • Sehr, sehr gute Idee! :perfekt2::perfekt3:
    Ist zwar nichts, was nicht auch jeder andere Verkehrsanwalt macht, aber wenn man sich den nicht leisten kann oder will, ist dies eine sehr gute Sache.
    Und man sieht es auch hier mal wieder: Nicht immer gleich alles glauben/ bezahlen!
    In grenzenloser Geldgier - und NUR dazu ist diese verdammte Blitzerei da - unterlaufen eben jede Menge Fehler. Das ist den Ausführenden aber egal, da sie wissen, daß fast alle gleich bezahlen.
    Also: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Und wer sich keinen Anwalt nehmen will oder kann, hat nun eben diese Möglichkeit.

    P.S.:
    An all jene (vermutlich die selben wie immer), die sich gleich auf den Fred stürzen werden: Nein, ich bin kein Befürworter des Sich - nicht - an - die - Verkehrsregeln - haltens! :nono:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Wenn du als normaler Bürger den kleinsten (oft unbewussten) Fehler machst und der Staat bemerkt es, wirst du sofort zur Kasse gebeten oder vors Gericht zitiert.
    Warum soll man dann dem Staat das Geld in den Rachen werfen, wenn dieser nicht korrekt ermittelt...

    Die Seite ist direkt in meinen Lesezeichen abgespeichert, danke für den Link Klaus! :D

  • Mich würde interressieren, wie lange es dauert, bis was kommt............falls was kommt.

    Mein Sohn wurde vor etwas über 3 Wochen ( 1. März) wegen einem angeblichen Rotlichtverstoß angehalten.
    Nicht geblitzt, auch nicht gefilmt, sondern nur beobachtet.
    Bis jetzt hat er nichts mehr gehört.

  • Einmal wurde ich geblitzt (72 drüber, Motorrad... 3-4-5 Jahre her) und hatte 2 Wochen später den Bescheid daheim. Geblitzt.de hat mich rausgeboxt..... (ich war absolut kein Unschuldslamm, aber die 72 drüber an der Stelle hatte ich auch garantiert nicht).

    Für Umme.... Kann man also nicht beschweren. Mittlerweile fahre ich nur noch mit dem Auto, da gibt es maximal Tempolimit +Mehrwertsteuer (hoffentlich wird die nicht angehoben.. :D), da brauche ich auch keine Rechtsschutzversicherung mehr.

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  • Mich würde interressieren, wie lange es dauert, bis was kommt............falls was kommt.

    Kann leicht 6 Wochen dauern... verjährt ist es sogar erst nach 3 Monaten, aber das weißt du vermutlich schon. Sicher kann sich Sohnemann also erst ab Juni fühlen.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Kann leicht 6 Wochen dauern... verjährt ist es sogar erst nach 3 Monaten, aber das weißt du vermutlich schon. Sicher kann sich Sohnemann also erst ab Juni fühlen.


    Ja, das Problem ist halt, daß er jeden Tag 40 Kilometer zur Berufsschule fahren muß, und absolut keine Chance mit irgendwas Öffentlichem. Ab Sommer zur Arbeitsstelle, aber die ist auch nur unwesentlich weniger weit weg.
    Deshalb wird das Problem dann vermutlich an mir hängen bleiben, falls er Fahrverbot kriegt. (Es soll nämlich schon 1 Sek rot gewesen sein)
    Aber morgends in aller Frühe mit der CBR ne Runde zu zweit, hat ja auch was. :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von V3Honda (24. März 2018 um 13:57)

  • Evtl. kann man in solchen Fällen ein Fahrverbot durch ne höhere Geldbuße umgehen.... außerdem kann er das terminlich abstimmen und es in seinen Urlaub fallen lassen.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Mein Sohn wurde vor etwas über 3 Wochen ( 1. März) wegen einem angeblichen Rotlichtverstoß angehalten.
    Nicht geblitzt, auch nicht gefilmt, sondern nur beobachtet.

    Wenn er nicht geblitzt oder gefilmt wurde, kann auch nicht zweifelsfrei bewiesen werden, ob es sich um einen "einfachen Rotlichtverstoß" oder um einen "qualifizierten Rotlichverstoß" handelt.

    Einfacher Rotlichtverstoß: Wechselte die Lichtzeichenanlage vor maximal einer Sekunde auf Rot, gilt dieser Rotlichtverstoß als einfach -> Strafe: 90,- Eur, 1 Punkt, kein Fahrverbot
    Qualifizierter Rotlichtverstoß: Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel bereits seit über einer Sekunde Rot zeigt -> Strafe: 200,- Eur, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

    Sollte - was ich nicht glaube - ein Bescheid mit Fahrverbot ins Haus flattern, würde ich auf alle Fälle Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Gegebenfalls dann evtl. hier auch mal anwaltlichen Rat einholen.
    Ob hier eine "Beobachtung" - durch wen auch immer - als Grundlage für die Dauer wie lange Rot war, dann auch "rechtssicher" ist, wage ich einfach mal zu bezweiflen....

    Macht euch mal jetzt keinen Kopf... abwarten und Tee trinken... und zur Entspannung vielleicht auch mal -unter Einhaltung der StVo ;) - eine Runde mit dem Mopped drehen... 8)


    Grüße,
    Gitsch

    MM93 | | #315
    There is grey blur, and a green blur. I try to stay on the grey one... - Joey Dunlop

  • Ob hier eine "Beobachtung" - durch wen auch immer - als Grundlage für die Dauer wie lange Rot war, dann auch "rechtssicher" ist, wage ich einfach mal zu bezweiflen....
    Macht euch mal jetzt keinen Kopf... abwarten und Tee trinken... und zur Entspannung vielleicht auch mal -unter Einhaltung der StVo ;) - eine Runde mit dem Mopped drehen... 8)

    Ja, mit dem Mopped muß ich noch bis zum 1. April warten. :( Heute wär's super Wetter hier.

    Zum anderen............ich hoffe auch, daß max. ein einfacher Rotlichtverstoß kommt, da nichts als die Beobachtungen der Polizisten als Beweis vorliegen.
    Aber gesagt hatten sie, daß es schon mehr als eine Sekunde rot war.


    Es war ausgerechnet an dem Tag, an dem mein anderer Sohn an der Polizeischule in Biberach mit seiner Ausbildung anfing.
    Ich weiß, daß man sowas in einem Motorradforum eigentlich nicht sagen sollte. :whistling:

  • Evtl. kann man in solchen Fällen ein Fahrverbot durch ne höhere Geldbuße umgehen.... außerdem kann er das terminlich abstimmen und es in seinen Urlaub fallen lassen.

    So ist es.
    Wobei die "höhere Geldbuße" geanau doppelt so teuer wie die "normale" ist; die Punkte gibt`s natürlich trotzdem (habe das schon durch).
    Das war dann der Punkt, wo mir klar wurde, daß es bei der ganzen Geschichte eigentlich nur ums Geld geht.
    Wer das anders sieht: Bitteschön. Ich verspreche hiermit, mich auf keinerlei Diskussionsversuche einzulassen; für mich ist das so, Punkt!
    Für den Fall des Sohnes: Wenn er nicht geblitzt oder gefilmt wurde, gibt`s eigentlich auch kein Problem. Natürlich gibt es den, der es beobachtet hat und dies sicher auch beim Leben seiner Oma vor Gericht bezeugen wird. Aber jeder halbwegs begabte Anwalt sollte ihn da rausholen, wenn der Sohn nicht das gleiche erzählt. Aber der ist ja sicher nicht blöd.

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Nur mal so aus Neugier... ich meine mich zu erinnern dass man um eine Umwandlung eines Fahrverbots in eine höhere Geldbuße bitten muss und das auch nur 1-2x bei besonderer Härte überhaupt möglich ist, oder?
    Wieviel "Aufschlag" wäre denn d.M.n. angemessen?

    Spätestens wenn zwei Zeugen, noch dazu Polizeibeamnte, ggfs. vor Gericht aussagen wars das...
    Selbst bei nur einem Zeugen hat der Richter freie Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage ist in D ein Mythos.

    "Steht Aussage gegen Aussage, muss das Tatgericht die Aussagen des einzigen Belastungszeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung unterziehen."
    Und nun rat mal wem der vermutlich eher glaubt, einem Polizeibeamten oder dem Beschuldigten.
    Junior kann nur Glück haben wenn die Trachtengruppe z.B. keinen Bock oder Zeit hat ggfs. vor Gericht anzutreten.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Spätestens wenn zwei Zeugen, noch dazu Polizeibeamnte, ggfs. vor Gericht aussagen wars das...

    Grundsätzlich bin ich bei dir... Recht haben und Recht bekommen sind ja zwei grundsätzlich verschiedene Dinge in unserem Land... ;)

    Wie ein Richter nun urteilt, hängt m.E.(!) vom Richter, von den speziellen Umständen am "Tatort", von den Zeugen, vom Anwalt usw. ab. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass ein und derselbe Verstoß an unterschiedlichen Gerichten verschieden bewertet werden würde...

    Ein Beispiel, dass ein Richter aber auch mal "gegen" zwei "glaubwürdige Belastungszeugen" entscheidet:


    Ich denke, V3Honda - bzw. sein Sohn - sollte einfach mal abwarten, ob und wenn ja was ins Haus geflattert kommt... das Warten ist zwar sicher nerverenaufreibend, aber hilft ja nicht... :rolleyes:


    Grüße,
    Gitisch

    MM93 | | #315
    There is grey blur, and a green blur. I try to stay on the grey one... - Joey Dunlop

  • @ Dr.Fireblade : Ja, Du hast recht - man muss darum "bitten", da gibt es keinen Anspruch und scheinbar auch keine einheitliche Verfahrensweise.
    Das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich und kann dazu auch noch unterschiedlich gehandhabt werden.

    Ein Freund von mir konnte sich nach einer nicht unerheblichen Geschwindigkeitsübertretung gegen Zahlung des doppelten
    Betrages, nach einigem Gejammer, "freikaufen".

    Mir wurde diese Möglichkeit im selben Landkreis versagt und das lag daran, dass der Entscheider zu der Zeit im Urlaub war
    und der Vertreter wohl keinen Arsch in der Hose hatte solch eine Entscheidung zu treffen.

    4 Wochen mit der Bahn zum 80 km entfernten Arbeitsplatz habe ich in bester Erinnerung und werde zukünftig darauf achten,
    dass nicht so ein Dauer-Mittelspuhrfahrer in minimalem Abstand vor mir herschleicht ........ X(

    "Sir, we're surrounded! ......................." ?(
    "Excellent!! We can attack in any direction now !" :thumbup:

  • "Freikaufen" tut man sich am besten mittels Anwalt während des Verfahrens.
    Wenn der Richter den Sinn seiner Tätigkeit verstanden hat (OK, der war jetzt ein bißchen fies... :dumdiedum: ), läßt er sich nicht lange bitten.
    War zumindest in meinem Fall damals so - die Stadt Brandenbug/ Havel brauchte jeden Cent.
    Allerdings geht das mit dem doppelten Bußgeld und Behalten des Führerscheines nicht oft (in der Regel nur ein Mal) und nur in begründeten Härtefällen.
    Ich bin beruflich als Außendienstler auf`s Auto angewiesen; Lieschen Müller, die eigentlich auch ins Büro laufen könnte, wird den Lappen nicht behalten dürfen. ;)

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • "Freikaufen" tut man sich am besten mittels Anwalt während des Verfahrens.

    Nur soviel zu „Freikaufen „
    Bin auch Außendienstler,weder der Anwalt noch eine Bescheinigung des Arbeitgebers hat mir vor Gericht geholfen ...bisdahin war ich Ersttäter und hatte null Punkte auf dem Konto.

    :daumen_rauf:
    Gruß
    Patrick

  • Tja, bei mir hat es anstandslos geklappt.
    Natürlich nicht ohne die Belehrung, daß so etwas nur ein einziges Mal geht... :dumdiedum:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Nach 5 Wochen ist jetzt der Bußgeldbescheid gekommen.
    200 Euro + Bearbeitungsgebühr und 1 Monat Fahrverbot.
    Er hat es an "Geblitzt.de" geschickt und die haben umgehend Einspruch erhoben.

    Ich schreib dann, was dabei herausgekommen ist.