Info wenn man geblitzt wird!

  • soweit so gut, aber das Strassenverkehrsamt hat ihn jetzt vor die Wahl gestellt, entweder den doch Verstoss zuzugeben und zu blechen, oder aber ihm ein Fahrtenbuch für sechs Monate aufzuerlegen

    Ich könnte deinem Freund folgende Vorgehensweise nahelegen:
    Bei der Behörde mal ganz freundlich anfragen, seit wann man in unserem Land wieder für Dinge bestraft wird, die man ganz offensichtlich nicht getan hat.
    Dann wird er etwa folgende Antwort bekommen:
    Das ist keine Strafe sondern ein Verwaltungsakt und das sei legal.
    Und jetzt kommt die Antwort die selten ihre Wirkung verfehlt:
    Danke für diese Aufklärung, ihm sei soeben auch eingefallen dass es vor nicht allzulanger Zeit auf dem gleichen Weg sogar mal sogenannte "Schutzhaft" von Familienangehörigen gab. Und unbedingt freundlich bedanken für die Aufklärung, wie weit wir schon wieder auf dem gleichen bewährten Weg sind....

    Ich versprechs dir, die gehen ab wie die Zäpfchen....

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • 1: Das Recht zu schweigen ist Ausdruck des unserem Rechtsstaat innewohnenden Gedankens, dass niemand an seiner eigenen Überführung mitwirken muss.

    2: Das wird ergänzt durch das Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen hinsichtlich solcher Fragen, deren Beantwortung den Zeugen oder einen nahen Angehörigen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde

    3. Wenn jemand von diesen Rechten Gebrauch macht, darf ihm das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.


    Das war in D in der Unrechtsjustiz der Nazizeit ganz anders, darauf zielt meine Bemerkung im oberen Beitrag ab.

    Und die reagieren so angepisst, weil niemand gern eins mit der Nazikeule verpasst bekommt und/oder ihnen tief drin auch klar ist, dass sie mit der Strafe eines Fahrtenbuchs, selbst wenn sies 10x anders nennen, letztlich (m.M.n.) gegen die oberen drei Rechtsgrundsätze verstoßen.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Moin!
    Also ich selber nicht (dreimalaufHolzgeklopft...), aber ein Kumpel. Mit reichlich Überschuss im Auto.
    Hat das bei Geblitzt.de eingereicht, die haben das auf "Fahrer ist nicht eindeutig erkennbar" abgewehrt und auch nichts dafür haben wollen.
    Soweit so gut, aber das Strassenverkehrsamt hat ihn jetzt vor die Wahl gestellt, entweder den doch Verstoss zuzugeben und zu blechen, oder aber ihm ein Fahrtenbuch für sechs Monate aufzuerlegen, damit beim nächsten Mal der Fahrer identifiziert werden kann (was ne schöne Begründung, denn nach 6 Monaten und einem Tag, ist das wieder egal, wer fährt...)

    ....durch Zufall mitgelesen - eine Frage: Ist Dein Kumpelinski auf dem Foto eindeutig erkennbar - oder nicht?
    Wenn nicht, wie kommt die Bußgeldstelle bzw. der Sachbearbeiter auf das "schmale Brett", ihn mit einem Fahrtenbuch zu "erpressen"?
    Was anderes ist das nämlich nicht, da muß ich dem "Doktor" aller Fireblades Recht geben.

    Für diese Auflage sind nämlich sehr eng gefaßte Voraussetzungen nötig, im Internetz durch Kurzrecherche gefunden:

    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage im Verkehrsrecht ist nur dann zulässig, wenn ein erheblicher Verkehrsverstoß vorliegt, der durch zumutbare Ermittlungen nicht aufgeklärt werden konnte und wenn von der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft des Fahrzeughalters an der Täterermittlung auszugehen ist.

    Die Fotos sind oftmals noch weniger als "grottig". Meine Lebensabschnittsbegleiterin hat vor mehr als einem halben Jahr einen Anhörungsbogen erhalten, in einer 30-er Zone bin ich mit 51 kaemm "gerast" - prompt "erschossen".
    Ab 21 kaemm drüber gibt's Punkte. Das Foto war aber dermaßen "toll" - meine Holde meinte: "Da könnte ja Quasimodo hinterm Steuer gesessen haben".
    Also die Füße still gehalten, nix dazu geschrieben, den Anhörungsbogen an die Zettelwand geheftet - und siehe da: es kam nichts mehr. Nach drei Monaten tritt nämlich die sogenannte Verfolgungsverjährung ein - und das Verfahren wird eingestellt.

    Ach so - hatte ich vergessen: Bestehen bei Deinem Kumpel Voreintragungen im Fahreignungsregister (FAER) - so heißt das jetzt - in Flensburg?

    Gefährlich wird es, wenn die Dummen anfangen, fleißig zu werden...

    Einmal editiert, zuletzt von CBF-Hotte (15. Oktober 2018 um 15:53)

  • Ich habe mal ein paar Verständnisfragen:
    Wie läuft das in der Praxis mit dem Fahrtenbuch ab?

    - ich setze mich morgens aufs Moped und schreibe rein: "Abfahrt 08:30, Ziel: wildes, planloses Rumfahren"
    - wie soll ich beim Fahren Einträge machen?
    - wer prüft denn das Fahrtenbuch auf korrekte Einträge? Der Streifenpolizist? Woher weiß der, dass ich ein FB führen muss?

    Gruß
    Achim

  • Dr. Fireblde:
    Die Idee ist ganz witzig, es kommt aber dann auf den netten Mitarbeiter an, ob du damit durchkommst, oder "jetzt erst recht" dran bist. Die ganze Geschichte liegt ja im Ermessensspielraum des Amtsschimmels...

    Itisnapanto:
    Das lohnt sich eigentlich nicht und wenn das rauskommt, dass du die Karre auf Mutti oder Vatti anmeldest, kann das bestimmt auch wieder zu Ärger führen...

    HondaMartin:
    Wenn du meinst, lieber nen Monat zu Fuss zu gehen, damit du später bei Petrus ohne Diskussionen durch die Pforte darfst, ist dir das natürlich freigestellt :D

    Muschelschubser:
    Er bezahlt ein paar €, bekommt ein Heftchen, da muss er eintragen:
    Wer ist von/bis Uhr, km-Stand von/bis gefahren.
    Wohin ist wurscht. Es geht sich nur darum, dass bei einem erneuten Verstoss der sich am 13.12. um 12:13Uhr ereignet der Fahrer direkt feststeht.
    Aber da es sein Spielauto ist, mit dem er nicht täglich fahren muss, ist das auch nicht sonderlich schlimm.


  • Er bezahlt ein paar €, bekommt ein Heftchen, da muss er eintragen:
    Wer ist von/bis Uhr, km-Stand von/bis gefahren.
    Wohin ist wurscht. Es geht sich nur darum, dass bei einem erneuten Verstoss der sich am 13.12. um 12:13Uhr ereignet der Fahrer direkt feststeht.
    Aber da es sein Spielauto ist, mit dem er nicht täglich fahren muss, ist das auch nicht sonderlich schlimm.

    ...tschulligung, daß ich mich da einschalte, ganz so einfach ist die Sache nicht:

    Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.

    Das Fahrtenbuch gilt - eine Anfrage bei der Zulassungsstelle ist bei solchen Schikanen eine Pflichtübung - dann für seinen gesamten Fahrzeugpark.

    Gefährlich wird es, wenn die Dummen anfangen, fleißig zu werden...

  • Er bezahlt ein paar €, bekommt ein Heftchen, da muss er eintragen:
    Wer ist von/bis Uhr, km-Stand von/bis gefahren.
    Wohin ist wurscht. Es geht sich nur darum, dass bei einem erneuten Verstoss der sich am 13.12. um 12:13Uhr ereignet der Fahrer direkt feststeht.

    So weit, so klar.
    Aber wann trage ich das ein? Und wer überprüft das?
    Sonst warte ich ganz entspannt, bis die Anzeige kommt, trage dann meinen Cousin aus Brasilien ein und dann?
    Also ich kapiere das ganze System nicht.

  • Aber wann trage ich das ein?

    Streng genommen musst du das unmittelbar vor Beginn und unmittelbar nach Ender der Fahrt tun, ist so zumindest im §31a StVZO geregelt:


    (2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt

    1. vor deren Beginn
    a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
    b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
    c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

    2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.

    MM93 | | #315
    There is grey blur, and a green blur. I try to stay on the grey one... - Joey Dunlop