"Testfahrten"

  • Ich denke wenn die Frau den Moppedfahrer sehen konnte, egal wie schnell er war, ist sie in jedem Fall Mitschuld. Nur wenn sie ihn gar nicht haette sehen koennen waere sie raus gewesen.

    Auch auf die Gefahr hin, daß ich jetzt vom hundersten in's tausendste komme:D.

    Die Frau hielt an, schaute (möglicherweise) zuerst nach links, dann nach rechts, alles frei und fuhr los, mußte erst noch den Radweg überqueren.............und in diesen 2 oder 3 Sekunden kam das Moped, welches sie beim Linksgucken noch nicht sah, mit möglicherweise 200+ angerast.

    Dann hatte sie keine Chance.

  • Dann hatte sie einen schlechten Anwalt oder ein schlechtes Gewissen.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Ist sogar der plausibelste Grund. Dann ist es eine sehr traurige Sache. Die Frau ist normal ja nun Vorbestraft wegen unter anderem fahrlaessiger Toetung. Das ist weitaus uebler als Die Geldstrafe.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

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    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Oder wie es heißt: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand (Heißt man weiß nie was dabei raus kommt).

    Und recht haben und Recht bekommen sind auch 2 paar Schuhe.

    Es könnte auch sein daß der Einspruch zurück genommen wurde um mit der Arbeit der Bewältigung des geschehenen beginnen zu können.

    Grüße Michael
    allzeit gute Fahrt und immer heile ankommen :thumbup:

    In meinem Alter muß ich nicht jedem in jeder Kurve hinterher "schießen" :schildgroete:
    Es steht mein Spaß im Vordergrund :wavey: