180€ Strafe wegen fehlendem DB-Eater?!

  • Hallo Zusammen,

    habe mal eine Frage an die Leidensgenossen aus BW und Bayern. Habt ihr schon mal mit der Rennleitung Probleme bekommen wegen eines fehlendes DB-Eaters? Mich hat man vor kurzem in den Löwensteiner Bergen bei Heilbronn herausgewunken zusammen mit vielen anderen Zweiradkollegen. Der Fokus hierbei lag hauptsächlich um das leidige Auspuff- und Lautstärkethema. Bei meinem Gianelli Endtopf fehlte der DB-Eater. Ich hatte mir mal einen auf Ebay gekauft da es von Ginallei selbst keine solchen DB-Eater zum nachkaufen gibt. Dieser passt auch in meinen Topf aber laut Aussage der Cops ist der nicht zulässig, zumal hatte ich auch keine Schraube um diesen zu befestigen. Meine Vermuttung ist, dass es dafür gar keinen DB-Eater gibt. Übrigens hat der Auspuff eine E-Nr. aufgedruckt. Da es um das Lautstärkethema geht bot ich ihm an eine Geräuschmesseung vorzunehmen da ich genau weiß, dass der Auspuff ohne DB-Eater nicht zu laut ist und genau in der Tolleranz liegt, dies ist eine Tatsache und wurde schon ein zwei mal durch die Kollegen in Stuttgart überprüft. Die Geräuschmessung lehnte er ab da er dann meinte, das daurch eine doppelt so hohe Strafe auf mich zukommen würde und ich froh sein soll, dass sie mich weiterfahren lassen. In Bayern müsste ich mich jetzt abholen lassen B-) Gottseidank sind wir nicht in Bayern. Die Kontrolle an sich lief eigentlich sehr entspannt ab und der nette Herr eröffnete mir das mich eine Strafe von 90€ erwartet. Gut, empfand ich jetzt als recht viel für die "Gefahr" die davon für Mensch und Umwelt ausgeht aber jeder empfindet ja anders und ich hätte das so akzeptiert. Der nette Herr wollte sich dann noch bei mir melden und mir mitteilen welcher DB-Eater denn da genau reingehört weil sie würden ja Serviceorientiert arbeiten ;) Ich bedankte mich höflich für den Service um den ich nie gebeten hatte und fuhr meiner Wege.

    Nun kam der Bußgeldbescheid und ich soll auf einmal das doppelte bezahlen 180€ Plus Gebühren, also insgesamt 208,50€ :mad: wegen eines zu lauten Auspuffs!

    "Fahrzeug in Betrieb genommen obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt, an der Auspuffanlage fehlte der DB-killer, dadurch erhöhtes Geräuschaufkommen" Interssant, wie genau wurde das festgestellt bzw. gemessen?
    "Der Regelfall wird nicht angewendet, ihnen wird Vorsatz unterstellt da die Veränderung von Ihnen bewusst vorgenommen wurde und sie den DB-Killer unter der Sitzbank mitführten" - den DB-Eater den die nicht anerkannt haben?!
    Ich finde hier wird sich was zurechtgebastelt um höhere Strafen einzutreiben und das finde ich nicht OK. Wie gesagt, ich wäre bereit gewesen die für mich hohe Strafe von 90€ zu bezahlen.

    Mag sein, dass es einige von euch gibt die das Lautstärkethema anders sehen. Ich find auch nicht toll wenn die Harleys und Porsches mit Klappenauspuff an meinem Haus vorbeidonnern aber das scheint wohl alles legal zu sein. Wie dem auch sei, mein Auspuff ist nicht zu laut, ich bin kein hirnloser Raser und dreh auch nicht unnötig am Gas wenn ich durch Ortschaften fahre. Ich steh einfach nicht auf diesen kastrierten originalsound und das riesige Ofenrohr bei meiner SC50.

    Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen? Wie seht ihr den Sachverhalt?

    Beste Grüße,

    Nik

  • Mein erster Weg wäre da wohl zum Anwalt. Ist ja eine absolute Frechheit!
    Selbst die 90€ hätte ich nicht bezahlt. Da ist doch ein DB-Killer drin und ohne Messung was soll das?
    Wichtig ist doch nur dass du unter dem Geräuschlimit liegst.
    Selbst wenn der originale Killer drin ist und die Maschine mit den Jahren lauter geworden ist, bist du dafür straffällig.
    Was die heutzutage abziehen... Die Landeskassen sind wohl leer.

    Wie Einstein schon einst herausfand:
    Wer sich mit hoher Geschwindigkeit bewegt, altert weniger.

  • Was die heutzutage abziehen... Die Landeskassen sind wohl leer.

    Genau darum geht es - und um nichts anderes. :!:
    Die immens hohen Steuereinnahmen werden verpulvert und Länder und Kommunen müssen sehen, wie sie klarkommen.
    Und da wird man halt kreativ und kackdreist, wenn es darum geht, Einnahmen zu generieren. :motz:
    Und jetzt mein ewiges Mantra: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung... ;)

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Wie seht ihr den Sachverhalt?

    Wo ist jetzt genau dein Problem?
    Du hattest keinen db-Killer drin, warst dir des Problems auch bewusst (deswegen hattest du ihn ja auch dabei) und bist erwischt worden.
    Regelsatz 90€, (selbst bestätigter) Vorsatz + 100%.

    Und von wegen zu laut oder nicht, das ist völlig jucke. In dem Moment wo du an der Auspuffanlage von vorgesehenen Zustand (ohne Eintragung oder BE) abweichst ists gelaufen, selbst wenn sie davon leiser werden sollte.

    Ich steh einfach nicht auf diesen kastrierten originalsound und das riesige Ofenrohr bei meiner SC50.

    Musst du nicht... es gibt da mehrere Möglichkeiten, legale oder eben illegale. Du hast sogar die Freiheit dich für die illegale Variante zu entscheiden... aber dann leb gefälligst mit den Konsequenzen.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Um die Strafe wirst Du nicht rumkommen.
    Argumentation von Michael ist schon ok, und Anwalt hinzuziehen ist auch so ein Thema, bei Punkten kann man es versuchen. Aber was nützt es Dir, wenn der Anwalt es schafft die Strafe auf die Hälfte zu reduzieren und selber 300€ für seine Dienste aufruft.
    Rechtsschutzversicherungen checken schließlich auch vorher die Erfolgsaussichten.

    :kaffee2:

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Als erstes sollte man abklären, ob der Gianelli überhaupt einen DB-Killer hat/haben muss.
    Wenn ja, bist du trotz Einhaltung der Grenzwerte angeschmiert und darfst blechen (Nächstes Mal dann nicht den DB-Killer zeigen :D). Wenn nicht, dann kannst du gegen diesen Bescheid vorgehen.

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  • Oh, ich habe verstanden du hattest den Killer drin und der Herr Beamte hat, solch Wundertypen wie das manchmal sind, gesehen, dass das nicht der Richtige ist...
    Dann ist das natürlich ärgerlich, aber denke auch dass du da nichts machen kannst. Ich fahre auch gerne ohne, aber dann muss man leider mit den Konsequenzen leben.

    Wie Einstein schon einst herausfand:
    Wer sich mit hoher Geschwindigkeit bewegt, altert weniger.

  • Hallo und Danke für die schnellen Antworten und Meinungen.

    Ja mir ging es hauptsächlich um die Erfolgsaussichten bzw.ob das so rechtens ist wie da vorgegangen wird. Der größere Tenor ist hier anscheinend das man gefälligst zahlen soll und eine Strafe um die 200€ gerechtfertigt ist wegen eines zu lauten Auspufss? Hätte ich gewusst, dass mich 208€ erwarten hätte ich mir davon einen neuen Auspuff gekauft. Anwalt einzuschalten halte ich auch für wenig ökonomisch. Aus Prinzip sollte man es wahrschinelich machen aber ich hab keine Rechtsschutzversicherung.

    Wie gesagt, der DB-Killer war ja anscheinend nicht der richtige, was mir auch der Bulle bestätigt hatte, und deshalb kann hier doch auch nicht von einem Vorsatz gesprochen werden? Einen DB-Eater welcher nicht zu dem Modell passt sollte doch überhaupt keine Rolle spielen in dem Strafmaß. Ich bin ja davon ausgegangen, dass der Topf den Vorgaben entspricht. Der DB Eater kann ja zu einem anderen Endtopf gehören.

    Wie kann man denn herausfinden ob das Modell einen DB-Killer hat/braucht? Direkt bei Gianelli anfragen?

  • Wie gesagt, der DB-Killer war ja anscheinend nicht der richtige, was mir auch der Bulle bestätigt hatte, und deshalb kann hier doch auch nicht von einem Vorsatz gesprochen werden?


    Du müsstest jetzt halt nachweisen, daß es kein Vorsatz war!


    Und jetzt noch was zu den vielgepriesenen Rechtsschutzversicherungen:
    Hatte mal was ähnliches beim Auto, auch deswegen Betriebserlaubnis erloschen.
    RSV (ARAG) abgelehnt!
    Ohne Betriebserlaubnis kein Rechtsschutz!
    Bin extra noch zu den hohen Tieren der ARAG gefahren!
    Dort wurde mir dann gnädigerweise zugesichert, daß, sollte sich herausstellen, daß die B-erlaubnis doch nicht erloschen war, die Kosten nachträglich übernommen würden.
    Aber grundsätzlich: Ohne Betriebserlaubnis kein Rechtsschutz! Zumindest bei der ARAG!

  • Das war aber sowas von Vorsatz!!! Vorsaetzlicher geht es doch gar nicht, was soll der Zirkus ????

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Du müsstest jetzt halt nachweisen, daß es kein Vorsatz war!

    ...

    @kinkciuq: ...wenn ich deinen Eröffnungsthread richtig interpretiere, hattest du den DB Eater zwar dabei, aber wegen fehlender Schraube nicht eingebaut, richtig? Du hast dem Polizisten diesen DB Eater bei Kontrolle auch gezeigt, auch richtig, oder?

    Wenn du jetzt beide Fragen mit ja beantwortest, dann war es auch Vorsatz. Wenn man einen DB Eater im ausgebauten Zustand dabei hat, dann wird das als Vorsatz gewertet. Warum das Vorsatz ist liegt ja auf der Hand... ;)
    Bei Vorsatz verdoppelt sich die Strafe. Punkt. Aus.

    Tipp: Niemals bei einer Kontrolle einen ausgebauten DB Eater herzeigen... einfach behaupten der ist rausgefallen... verloren... whatever... dann ist kein Vorsatz nachzuweisen...

    Hinweis: ...alle Aussagen sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit... :saint:

    MM93 | | #315
    There is grey blur, and a green blur. I try to stay on the grey one... - Joey Dunlop

  • Ja, der wird halt mitgenommen, daß man, wenn man erwischt wird, weiterfahren kann.
    Eigentor! :D

    Der Killer wird dann einem Kollegen gegeben, der dann mal eben von einem Bekannten im Umkreis einen holen geht ;)


    Ich hab den Text so verstanden , das er gar nicht weiss ob das einer rein muss und hat sich im Netz einen besorgt . Und er war nicht drin , weil kein Befestigungsloch existiert.

    @kinkciuq Wie ist die E-Nummer von deinem Pott ? Dann weiss man das Recht schnell.


    Gruss


  • Ich hab den Text so verstanden , das er gar nicht weiss ob das einer rein muss und hat sich im Netz einen besorgt . Und er war nicht drin , weil kein Befestigungsloch existiert.

    @kinkciuq Wie ist die E-Nummer von deinem Pott ? Dann weiss man das Recht schnell.

    Ja genau, Du bringst es auf den Punkt. Ich hatte zwar einen DB-Eater dabei aber der passte ja nicht, ergo ist es nicht der DB-eater und ich hatte nur ein stück Metall dabei welches bei der Beurteilung des Strafmaßes keine Rolle spielen sollte. Meiner Auffassung nach ist der Auspuff ja so wie ich gefahren bin zulässig! Daher kann hier nicht von einem Vorsatz gesprochen werden und das war meine hauptsächliche Frage an euch wie ihr das beurteilt. Auch der Buller vor Ort hatte ja gesagt, dass es nicht der passende DB-Eater ist und er sich bei mir melden wolle wie der auszusehen hat, bzw. wo man den bekommt etc. Bis heute hab ich nichts gehört demnach geh ich auch davon aus, dass es diesen nicht gibt.

    Die E-nr. lautet e13 0222 und ist auf den Pott eingelasert. Ich habe Gianelli bereits angeschrieben aber da kam noch nichts zurück.

  • Ja genau, Du bringst es auf den Punkt. Ich hatte zwar einen DB-Eater dabei aber der passte ja nicht, ergo ist es nicht der DB-eater und ich hatte nur ein stück Metall dabei welches bei der Beurteilung des Strafmaßes keine Rolle spielen sollte. Meiner Auffassung nach ist der Auspuff ja so wie ich gefahren bin zulässig! Daher kann hier nicht von einem Vorsatz gesprochen werden und das war meine hauptsächliche Frage an euch wie ihr das beurteilt. Auch der Buller vor Ort hatte ja gesagt, dass es nicht der passende DB-Eater ist und er sich bei mir melden wolle wie der auszusehen hat, bzw. wo man den bekommt etc. Bis heute hab ich nichts gehört demnach geh ich auch davon aus, dass es diesen nicht gibt.
    Die E-nr. lautet e13 0222 und ist auf den Pott eingelasert. Ich habe Gianelli bereits angeschrieben aber da kam noch nichts zurück.

    FInde ich jetzt auch gerade nix . Schau sonst mal bei Arrow .Die Nummer führt immer wieder dorthin.
    Scheinen wohl mehrere das Problem zu haben . Anscheinend brauchst du aber wohl einen DB-Killer.

    Gruss

  • ok, dann danke schon mal für´s nachschauen. Hab ja auch schon geschaut aber vermutlich das gleiche gefunden wie du, also auch eine Verbindug zu Arrow. inzwischen kam auch schon was von Gianelli, die haben mehr infos gebraucht. Nun warte ich ab was da noch kommt und sonst wende ich mich mal an Arrow Deutschland.

    Grüße Nik

  • So woltle die Geschichte dann mal abschließen. Nach einem halben Jahr, ca. 3 Briefen und einer drohenden Gerichtsverhandlung hab ich jetzt den Wisch in der Hand, Verfahren wurde eingestellt :P und JA der "stress" 3 Briefe zu schreiben war´s mir wert.

    Hat sich gelohnt Einspruch einzulegen auch wenn das Bußgeld am Ende bei 250€ stand. Ich kann es nur jedem empfehlen der sich ungerecht behandelt fühlt. Ich weiß zwar nicht warum die es eingestellt haben aber es gab einfach so viele wiedersprüche und die drei-Monatsfrist wurde auch überschritten, so dass das Gericht wohl keinen Sinn in einer Verhandlung sah. Auch die fehlende Messung vor Ort ist wohl ein Problem gewesen.

    Bußgeldrechner.de hab ich auch geschaut, hat mir aber in meinem speziellen Fall nichts gebracht

  • Verfahren wurde eingestellt :P und JA der "stress" 3 Briefe zu schreiben war´s mir wert.


    Sehr gut!

    Schönes Beispiel für diejenigen hier, welche die "da kommste nicht drum herum" , "dazu stehen" und "selbst Schuld" Aussagen hier zemetieren wollten.

    Prima... und viel Spaß beim Geld ausgeben :perfekt:

    :hang_loose:

  • So woltle die Geschichte dann mal abschließen. Nach einem halben Jahr, ca. 3 Briefen und einer drohenden Gerichtsverhandlung hab ich jetzt den Wisch in der Hand, Verfahren wurde eingestellt :P und JA der "stress" 3 Briefe zu schreiben war´s mir wert.

    Hat sich gelohnt Einspruch einzulegen auch wenn das Bußgeld am Ende bei 250€ stand. Ich kann es nur jedem empfehlen der sich ungerecht behandelt fühlt. Ich weiß zwar nicht warum die es eingestellt haben aber es gab einfach so viele wiedersprüche und die drei-Monatsfrist wurde auch überschritten, so dass das Gericht wohl keinen Sinn in einer Verhandlung sah. Auch die fehlende Messung vor Ort ist wohl ein Problem gewesen.

    Bußgeldrechner.de hab ich auch geschaut, hat mir aber in meinem speziellen Fall nichts gebracht

    Ich glaube, du kanst froh sein, dass die Gerichte überlastet sind.
    Die 3 Monatsfrist hat Dich wohl gerettet.
    Bei der nächsten Kontrolle blüht Dir evtl. das Gleiche.

    Gruss Blade54