Fußrasten Super GAU

  • Nacht zusammen,

    ich wurde die Tage darauf aufmerksam gemacht das meine Fußrasten von TRW nicht klappbar sind. Hab dann gleich einen zweiradmechaniekr gefragt und der sagte dann das ich so auf jeden fall kein ABE hab.Tüv ist momentan eher zweitranging das Problem, der Prüfer im Dorf ist nicht so wahnsinnig motiviert.
    Mir geht es nur darum, wenn ich ein Unfall, habe ich dann Teilschuld? Bin ich überhaupt versichert? muss ich den Schaden zahlen wenn ich zb jmd anfahre ?
    Kennt sich da jmd aus?

    liebe Grüße
    Sabrina

  • die Rastenanlage hat doch eine ABE, somit legal.
    Die meisten mir bekannten Zubehör Rastenanlagen sind nicht klappbar, also nicht weiter darüber nachdenken.

    :kaffee2:

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Meine Gilles hat keine ABE, nur TÜV-Gutachten, ich glaube, weil die anbaugeprüft sein muss, wie mein Variobar-Lenker auch. Deshalb mussten die beim TÜV vorgeführt und dann eingetragen werden. Und sie hat starre Fahrer-Rasten. Das ist da kein Thema gewesen... :)

    Das Schwarze immer unten lassen.

  • Ob ABE oder auch nicht, versichert bist du sowieso, nur wenn der Umbau Ursache für einen Unfall ist oder sich der Schaden nachweislich durch den Umbau erhöht, kann dich die Haftpflicht später bis EUR 5000.-- in Regress nehmen.

    Bei Kasko wird in dem Fall deine Erstattung gemindert oder ganz abgelehnt, aber ebenfalls nur, wenn der Umbau ursächlich für einen Unfall war.

    Im Zweifel kannst du auch mal bei deinem Versicherungsagenten nachfragen.

  • Meine Gilles hat keine ABE, nur TÜV-Gutachten, ich glaube, weil die anbaugeprüft sein muss, wie mein Variobar-Lenker auch. Deshalb mussten die beim TÜV vorgeführt und dann eingetragen werden. Und sie hat starre Fahrer-Rasten. Das ist da kein Thema gewesen... :)

    Das ist interessant, meine Gilles Anlage hat ne ABE. Wusste gar nicht, dass es da Unterschiede gibt.

    • SC 59 (2014)
      GS ADV (2015)
    • PC 37 (2005) Tracktool.
    • BMW 2 V (90 u.100S)
    • Honda CBX 650e - Umbau Café Racer8)
  • Habe selbst eine starre Rizoma Anlage dran, und das seit vielen Jahren und somit ettlichen TÜV-Terminen. Habe ich nach Anbau beim TÜV eintragen lassen weil ein Gutachten dabei war, also keine ABE.

    Starr und automatisch keine Zulassung ist Quatsch.

    ... es wird immer "toller"!:rules:

  • Habe selbst eine starre Rizoma Anlage dran, und das seit vielen Jahren und somit ettlichen TÜV-Terminen. Habe ich nach Anbau beim TÜV eintragen lassen weil ein Gutachten dabei war, also keine ABE.

    Starr und automatisch keine Zulassung ist Quatsch

    Theoretisch müsste es ja dann reichen den Wísch vom TÜV dabei zu haben oder? Die rasten sind schon immer dran, und wenn ich damit Tüv krieg geh ich ja auch davon aus das der Prüfer Sie angeschaut und akzeptiert hat. Oder bin ich da falsch? Hab jez einfach nur sorge das mich jmd mit dem Auto umnietet und ich dann keinen Pfennig sehe wegen den Rasten ...

  • Theoretisch müsste es ja dann reichen den Wísch vom TÜV dabei zu haben oder? Die rasten sind schon immer dran, und wenn ich damit Tüv krieg geh ich ja auch davon aus das der Prüfer Sie angeschaut und akzeptiert hat. Oder bin ich da falsch? Hab jez einfach nur sorge das mich jmd mit dem Auto umnietet und ich dann keinen Pfennig sehe wegen den Rasten ...

    Wenn dich jemand mit Auto umnietet müsste er beweisen, dass deine Fussrasten daran Schuld waren ;)

    Es kursieren die merkwürdigsten Gerüchte, z.B. Auspuff zu laut => Zulassung weg => Versicherung weg.... das ist einfach nur Quatsch, den man kleinen Kindern erzählt.

  • Wenn doch ein TÜV Teile- Gutachten dabei ist, könnte man auch einfach die Rastenanlage beim TÜV eintragen lassen und der Drops ist gelutscht!

    ABE:anbauen, diese mitführen und fertig

    TÜV Teile- Gutachten: anbauen, den Anbau bestätigen und eintragen lassen...fertig
    :whistling:

  • Genau, schau erst mal, was du an Papieren zu der Rastenanlage hast. Wenn ABE - alles ok. Diese dann halt dabeihaben...

    TÜV-Teilegutachten, nicht in den Papieren eingetragen und auch noch keine Anbauabnahme erfolgt: mit dem Teilegutachten zum TÜV und Anbauabnahme durchführen lassen. Das Anbauabnahmegutachten dann dabei haben oder zur Zulassungsstelle und in die Papiere eintragen lassen.

    Nur HU, keine ABE und auch kein Anbauabnahmegutachten: gilt nicht, auch wenn die Rastenanlage beim HU-Termin montiert war.

    Zum Eintragen meines Lenkers sowie der Rasten habe ich auch die ABEs meiner Hebel und Bremsleitungen mitgeliefert und die auch gleich mit eintragen lassen. So muss ich nur ein Papier dabeihaben... :)

    Das Schwarze immer unten lassen.

  • Schau mal welche Rastenanlage du hast.
    Bei TRW bekommst du einmal die ABE und einmal das Teile-Gutachten für den TÜV.

    Wie Einstein schon einst herausfand:
    Wer sich mit hoher Geschwindigkeit bewegt, altert weniger.

  • Meine Lightech Anlage ist auch starr und hat ne ABE.
    Die Anlage gab es dann 1-2 Jahre später mit ABE noch in klappbarer Ausführung.
    Ist meine ABE aufgrund irgendwelcher neuen Regularien jetzt ungültig ?

    Net gscholde isch globt gnug...

    Einmal editiert, zuletzt von thojogei (28. Juli 2018 um 18:31)

  • Habe die Gilles VCR38, die hat eine ABE im Gegensatz zur Factor X und AS31 (beide Gutachten), die Gilles Anlagen haben alle starre Fussrasten.