Sc59 08- ohne Abs 190/55 Freigabe

  • Eintragen lassen muss man die Reifen ja nicht... die Bescheinigung des Herstellers reicht da aus. Diese muss man dann natürlich immer mitführen.

    Dem TÜV-Onkel kann man das ja mal nett nahebringen. Weigert er sich weiterhin den Stempel drauf zu drücken, hilft die Beschwerde über ihn (du hast ja immerhin Anfahrtskosten und einen Zeitaufwand).

    Verstehe immer nicht was für TÜVer rumlaufen müssen... ich bin bisher nur auf nette/verständnisvolle gestoßen.

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  • Ich hab letzte Woche erst mit einem von der Dekra gesprochen. Er hat mir das auch so erklärt das man nur den Zettel vom Reifenhersteller mitführen muss. Da muss wohl nichts eingetragen werden.

  • Ja klar das Papier mit führen reicht aus dem einzelnen TÜV Prüfer kann man keinen Vorwurf machen der macht ja eigentlich auch nur seine Arbeit das liegt an den zentralen denke ich mal da die Prüfer nichts im System hinterlegt haben als Freigabe.
    Deshalb habe ich mal beim Hersteller direkt angerufen und die hat mir das auch so in der Art erklärt.
    Diese Freigabe findet man im Internet nicht wirklich ich habe die per E-Mail bekommen deshalb dachte ich ich teile sie hier gleich mal damit der nächste es gar keine Probleme hat

  • Genau so ist es. Aehnliches gilt ja genauso bei den ABE´s die man mitführen muss. Das gilt ueberigens auch fuer die beliebten MRA Zubehoer Scheiben. Mann muss immer die ABE dafuer mitfuehren. Wenn bei diesen Scheiben nur die serienmaessige Kantenschutzgummilippe ab ist, erloescht die ABE dafuer. Lol apropo Tuev. Mir wurde letztens bei Tuev erklaert, dass der hintere Rueckstrahler mittig montiert sein muss. Bei der SC44 ist der aussermittig wegen dem Sitzbankschloss. Das hat mir noch nie ein Tuev Heini erzaehlt. Aber der faehrt selber sone umgebaute MZ 1000er wo gar nichts mehr original ist und ist ok. Watt es alles gibt lol.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

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