Der neue (Problemfall) aus Oberschwaben

  • Hallo zusammen!

    Ich bin schon einige Male über das Forum gestolpert und habe nun doch endlich einen Grund gefunden, mich hier „aktiv“ zu beteiligen, da ich seit dem Wochenende endlich auch Besitzer einer SC59 bin.

    Ich fahre seit vielen vielen Jahren eine 1200er XJR und seit knapp 6 Jahren noch eine B-King. Meine ganzen Mopeds in der Vergangenheit brauche ich nicht aufzählen, das würde zu lange dauern. Auf jeden Fall bin ich stark infiziert seit über 22 Jahren und bin die komplette Zeit auch immer Moped gefahren.

    Seit geraumer Zeit habe ich mit mir gerungen, mir doch endlich mal wieder einen Sportler zu kaufen und bin dann auch schnell fündig geworden.
    Ich habe eine SC59 HRC Edition gefunden die mir zusagte und dann diesmal zugeschlagen.

    Das Moped hat einen ganz tollen Eindruck gemacht, war bei Besichtigung und Probefahrt sehr zustimmend und stand ganz großartig da.

    Das traurige kam dann leider erst....
    Bei der Überführungsfahrt ist mir nach ca 300km der 3. Gang verreckt. Also war die wunderschöne Blade für die restlichen Kilometer huckepack auf dem gelben Taxi aus München.
    Ich könnte heulen!!!

    Der Verkäufer, selber Zweiradmechanikermeister war ziemlich bestürzt und fiel genau wie ich aus allen Wolken als ich Abends anrief.
    Eine tolle Misere.
    Bis jetzt habe ich den Kauf noch immer nicht ganz bereut wenn ich in die Garage schaue, aber das fette Lächeln ist leider vorerst mal weg.

    Ich habe nun einiges gelesen das dies bei der SC59 anscheinend nicht so unüblich sein soll. Ist das wirklich korrekt?
    Ich weiß nun gar nicht wie weiter tun.
    Meine HRC hat 36000 km runter und wurde stets gut behandelt. Sie war auch an keiner Rückrufaktion o.ä. beteiligt.
    Der Zustand lässt einfach keine anderen Vermutungen zu.

    Ich hoffe hier auf einen regen Austausch und evtl Leidensgenossen, denen vielleicht ähnliches widerfahren ist.

    Viele Grüße an euch alle und immer die gummierte Seite unten.

    Maurice

    If in doubt, flat out...

  • Ich habe nun einiges gelesen das dies bei der SC59 anscheinend nicht so unüblich sein soll. Ist das wirklich korrekt?

    Was willst du jetzt lesen?
    Obs Getriebeschäden bei dem Modell gibt? Hast du doch gerade selber erlebt...
    Unüblich? Willst du jetzt ne Prozentzahl und was versprichst du dir davon?

    Sieh zu dass du dich mit dem Vorbesitzer verständigst, wenn er wirklich Zweiradmeister ist, wärs z.B. n Vorschlag dass du die Teile besorgst und er bauts ein....

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)


  • Sieh zu dass du dich mit dem Vorbesitzer verständigst, wenn er wirklich Zweiradmeister ist, wärs z.B. n Vorschlag dass du die Teile besorgst und er bauts ein....

    :ja_genau:

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Ich verspreche mir gar nichts davon. Ich fragte auch ob das vermehrt bekannt ist. Das es mal Getriebeprobleme gibt ist doch jedem klar. Aber verstärkt bei einem Modell bei dem 3. Gang, das gibt mir schon eher zu denken.

    Leider kommt die Variante, ihn das Möppi reparieren zu lassen bei einer Distanz von über 360 km nicht in Frage.

    If in doubt, flat out...

  • Leider kommt die Variante, ihn das Möppi reparieren zu lassen bei einer Distanz von über 360 km nicht in Frage.

    Dann musst Du schauen ob es in deiner Nähe jemanden gibt, von selbst wird das nicht mehr ganz. Je länger du überlegst werden die 360 km wahrscheinlich immer kürzer ...

    Hast leider einen Volltreffer gelandet :S

  • Da wirst du in den sauren Apfel beissen muessen wohl. Ich wuerde alles versuchen den Kauf rueckgaengig zu machen. Er sagt zwar dass er davon nichts wusste, aber ich wuerde es nachdruecklich versuchen. Ansonsten bleibst du auf der Reperatur sitzen.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Ach ja, was habt ihr fuer einen Kaufvertrag gemacht? Wenn die Gewaehrleistung bzw. Sachmaengelhaftung nicht juristisch korrekt formuliert ausgeschlossen ist, kannst du sie sowieso zurueckgeben.

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  • Wenn die Gewaehrleistung bzw. Sachmaengelhaftung nicht juristisch korrekt formuliert ausgeschlossen ist........

    Ich der Meinung das man das gar nicht ausschließen kann,
    oder irre ich da?

    Aus fahrphysikalischen Gründen entsteht ein Sicherheitsrisiko,wenn die Motorleistung dem Leergewicht nicht angepasst ist und dadurch außerordentlich starke Beschleunigungen möglich werden.
    ( Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in seinem Beschluss zur Motorradsicherheit.)

  • Ja, da ich leider den vollen Jackpot gezogen.
    Dann ist es nun mal so, für die Quote.

    Es ist ein ordentlicher Kaufvertrag der die Sachmängelhaftung ausschließt.
    Ist auch letztlich ein fast 9 Jahre altes Moped.

    Von dem Aspekt ist er juristisch abgesichert.
    Er hat das Möppi auch die ganze Zeit selber noch gefahren. Ich glaube ihm auch das er davon nichts gewusst hat.
    Ich bin ja auch nicht zum ersten Mal auf dem Bike gesessen und habe es bei der Probefahrt auch sehr akribisch getestet. Aber das war wohl einfach "Bad Luck"
    Hätte auch in 1000, 5000 km oder was weiß ich wann passieren können.

    Er hat mir angeboten das er mir 50/50 mit den ganzen anfallenden Kosten entgegenkommt.

    Ich bin auch nicht sonderlich erpicht nun juristisch hin und her zu streiten.
    Das hatte ich mal wegen einem Auto. Furchtbar...

    Habe jetzt einen Austauschmotor gefunden und werde mir den wechseln lassen.
    Dann kann man, wenn die Kohle wieder etwas reingespült wurde, den anderen mal aufmachen und Instand setzen.

    If in doubt, flat out...

  • Ich der Meinung das man das gar nicht ausschließen kann,oder irre ich da?

    Das gilt nur fuer Händler, die können die Gewaehrleistung nicht ausschliessen. Ein Privatmann muss nicht haften.

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