Fahrzeugenteignung nach neuem § 315 d/f StGB ("Verbotene Kraftfahrzeug - Rennen")

  • So Freunde des Zu - schnell - Fahrens,

    der Staat hat eine neue Eskalationsstufe im Kampf gegen "Raser" erlassen:
    Angeblich um illegale Autorennen zu unterbinden, darf laut o. a. Paragraphen der Halter eines Kraftfahrzeuges enteignet werden, wenn er arg schnell unterwegs war.
    Als erstes betroffen ist nun ein Hamburger, dessen voriges Jahr gekaufte MT - 10, in die er wohl noch 2000,-€ an Teilen gesteckt hat, jetzt versteigert wird.
    Grund: Auf Autobahnen rund um Hamburg war er einmal mit 148 statt 60km/h, ein anderes Mal mit 226 statt erlaubten 100 unterwegs.
    Auch innerorts ließ er es krachen und ist wohl mit 129 Sachen erwischt worden.
    Klar - nicht gut. :nono:
    Aber enteignen?!
    Der hat auch so schon genug zu bezahlen und doppelt bestraft werden ist m.E. nicht ganz fair.
    Enteignungen haben für mich eh immer ein Geschmäckle - vor allem nach kommunistischem Regime... <X
    Also - nicht rasen, sonst ist nicht nur das Portemonnaie leer, sondern auch der Untersatz weg. :/

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Finde das auch "etwas" dubios. Dieses Gesetz wurde ja erlassen, um illegale Autorennen zu unterbinden, aber dazu gehören meiner bescheidenen Meinung nach mindestens zwei Fahrzeuge. Gab es ein zweites Verfahren, wenigstens gegen "unbekannt"?

    Auch das kürzlich ergangene (und sogar noch vom BGH bestätigte!) Mordurteil gegen einen Raser (ebenfalls in Hamburg) wirft für mich einige Fragen auf. Wo ist da ein Vorsatz?

    Hier wird Volkserziehung durch Rechtsprechung praktiziert.

  • Ja sie machen irgendwann in der EU gleiche Rechte ueberall. In Italien u.a. duerfen sie das auch und in einigen Laendern geht man auch in den Knast.
    Ich vermute der Taeter ist kein unbekannter. Wenn man den Fuehrerschein schon einkassiert hat, was ja in so einem Fall naheliegend ist, und der Ganove dann weiter faehrt ohne Fuehrerschein, waere es sicher noch halbwegs zu rechtfertigen. allerdings finde ich es auch nciht fair Eigentum zu stehlen aber das ist ja leider Gang und Gebe schon. Kann auch bei Haus passieren. Zumindest muesste der Erloess dem Betroffenen ausgezahlt werden.
    Alles in allem kann man nur schmunzeln in was fuer einer Welt wir leben. Ist wie die Grundsteuer. Wieso soll man Steuern bezahlen fuer etwas was einem gehoert. Andererseits koennte man weiter philosophieren wem die Welt denn gehoert.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

    Vorsicht!

    Das lesen meiner Beitraege erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!

    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Der Zwangsverkauf des Gefährtes, welches für solche Rennen (bei den Geschwindigkeiten braucht es keinen 2. mehr.... ) finde ich wirkungsvoll. Unsere Strafen im Verkehr sind ebenso lächerlich gering, wie die Geschwindigkeitsbegrenzungen oftmals sinnlos sind. Bei letzterem gibt es auch noch extremen Handlungsbedarf.

    Wie von Dunlop geschrieben, sollte es aber eine weitere Eskalationsstufe geben - nach dem Fahren ohne Erlaubnis wäre dies absolut gerechtfertigt.
    +20km/h gehören ja schon zum guten Ton, in z.B. Hamburg ist man da sogar noch ein fahrendes Hindernis mit.

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  • Mord:
    ...Hierzu wird zum Teil auf ein den Mord kennzeichnendes extremes Zweck-Mittel-Missverhältnis verwiesen. Dieses offenbare sich darin, dass der Täter in besonders egoistischer Weise „über Leichen gehe“, um sein vergleichsweise nichtiges Ziel zu erreichen. ...
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)

    Enteignung:
    Wegnehmen im sinn von messer,gabel,Schere, licht....
    Ist ja nicht das gleiche wie klauen.
    Klauen ist z.B. die gezielte entwertung der diesel.
    Oder wenn der ihk jetzt einfällt noch beträge für 2015 nachzuerheben.
    Unterstelle ich jetzt mal so.

    わびーサビ

    Einmal editiert, zuletzt von chris16 (17. April 2019 um 16:30)

  • Huh... Skandal.... jetzt nimmt uns der Staat schon (fast) grundlos die Mopeds weg.
    Enteignung boah, bööööses Wort.

    Nur leider völlig falsch. Das was da passiert ist die "Einziehung eines Tatwerkzeuges", nicht mehr und nicht weniger und das ist per se auch nicht neu. Der angesprochene Paragraph 315f verweist nicht zufällig auf den §74. Ob das in diesem konkreten Fall gerechtfertigt ist, darüber sollen sich Juristen streiten.
    Mir persönlich bleibt da nur das Gerechtigkeitsproblem... wäre der mit ner ollen SC28 unterwegs gewesen, wäre die Strafe nur halb so wild... darf doch eigentlich auch nicht sein.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Wenn einer so das Bild der Motorradfahrer"prägt" dann ist das wohl nicht anderst möglich ihm beizubringen daß es so nicht geht.
    Klar ist daß es sicher jedem schon mal passiert ist einfach viel zu schnell unterwegs zu sein aber man muß sich selbst dazu aufrufen dies nicht zu übertreiben.
    Sonst sind wir wieder bei dem Thema Streckensperrung.
    Und ja es gibt auch mit 4 Rädern solche Kandidaten(habe heute auf einer Überholspur einer Landstraße 1BMW gegen 1Mecedes gesehen als wir schon 120 fuhren von hinten angeflogen kamen und die den vor mir fahrenden als es in die Einspurigkeit ging sehr bedrängt haben so daß der sehr stark bremsen mußte.An der nächsten Ampel die ca.2 Km danach kam sind die dann auf der Abbiegespur gestanden sind und es waren keine jungen Kerle)die sich an nichts halten und auf keinen Rücksicht nehmen.
    Genau so gibt es die welche auf der Landstraße höchstens 80 fahren nach dem Motto Stau ist nur hinten blöd hier vorne geht es.
    Deshalb braucht es Regeln die dann aber auch alle einigermaßen einhalten.
    Beispiel Schweiz da fahren die auf der Autobahn bis auf wenige Km die angegebene Geschwindigkeit da es einfach einige Fanken mehr kostet und innerorts sind das wohl nur 2-3 Km darüber bis es kostet. So viel zum Thema abzocke in Deutschland.
    Natürlich ist die eine oder andere Geschwindigkeitsbeschränkung fragwürdig aber ich denke daß es auch dadurch kommt daß sich zu wenige an die erlaubte Geschwindigkeit halten und deswegen versucht wird über diesen Weg das zu erreichen.

    Grüße Michael
    allzeit gute Fahrt und immer heile ankommen :thumbup:

    In meinem Alter muß ich nicht jedem in jeder Kurve hinterher "schießen" :schildgroete:
    Es steht mein Spaß im Vordergrund :wavey:

  • Finde das auch "etwas" dubios. Dieses Gesetz wurde ja erlassen, um illegale Autorennen zu unterbinden, aber dazu gehören meiner bescheidenen Meinung nach mindestens zwei Fahrzeuge. Gab es ein zweites Verfahren, wenigstens gegen "unbekannt"?

    Auch das kürzlich ergangene (und sogar noch vom BGH bestätigte!) Mordurteil gegen einen Raser (ebenfalls in Hamburg) wirft für mich einige Fragen auf. Wo ist da ein Vorsatz?

    Hier wird Volkserziehung durch Rechtsprechung praktiziert.

    Ich denke wer bewußt mit so hoher Geschwindigkeit innerorts fährt, das er es vorsätzlich tut, oder denkst du sein Gaszug ist hängengeblieben?

    In Fratzenbook gehen die Meinungen auch weit auseinander, die jungen regen sich eher auf, während die älteren es für OK finden, klar, die jungen wollen sich austoben und die älteren denken dabei an ihre Kinder. Mir dürfte der der so mein Kind töten würde nicht unter die Augen kommen, ich würde ihn langsam ausbluten lassen. Es ist ja auch nicht so schwer sich a paar km innerorts an ne Geschwindigkeit zu halten. Selbst ausserorts versteh ich manchmal nicht wie man auf der Landstrasse mit 200 km/h brettern kann. Ich fahre auch nicht immer nur 100 km/h, da kommt es mit Sicherheit vor das der Tacho ausserorts auf die 130 geht, aber immer ausserhalb der Punkte. Wer rasen möchte sollte auf abgesperrte Gelände gehen, bei manchen meint man echt das es ne "Schwanzverlängerung" ist.

  • Also wenn ich das schon wieder lesen muss, dass EIN schlechtes Beispiel des Motorradfahrers für eine ganze Gruppe herhalten soll...
    Sind wir doch mal ehrlich, es gibt massig verschiedene Sorten von Fahrern, die alle glauben, dass ihre Fahrweise die einzig Richtige ist und zeitgleich andere Menschen gefährdet.
    Und da spielt es auch keine Rolle ob Mottorad, Auto, oder Rennrad benutzt wird. Jeder von uns ist "vielleicht täglich" (Achtung, Gesetzeshüter liest mit) in der Situation der Geschwindigkeitsüberschreitung :whistling: .
    Und +100 km/h klingen ja auch erst mal sehr viel, sollte aber immer situationbedingt betrachtet werden. Wichtig ist doch, dass dabei niemals andere Personen gefährdet werden.
    Die komplett Hirnlosen wird man durch Führerscheinentzug und Enteignung auch nicht sozialisieren!

  • Im Netz findet man ja etliche Beiträge zu diesem Vorfall. Der junge Biker, 22J., war ja schon "flott" untwegs und es gab mehrere Vergehen bei dieser einen Fahr:

    • erlaubt 60 km/h, gefahren 148 km/h
    • erlaubt 100 km/h, gefahren 226 km/h
    • erlaubt 50 km/h (innerorts!), gefahren 129 km/h
    • innerorts eine rote Ampel überfahren
    • durchzogene Linien überfahren
    • rechts überholt
    • techn. Veränderungen, die nicht erlaubt waren

    Größtenteils wurde das wohl auch von der Polizei gefilmt... :rolleyes:

    Man muss nun nicht alles glauben, was die Medien nun so im Netz verbreiten ;) , aber der junge Mann hatte wohl schon einen "guten" Tag...

    Strafe für den Biker: 60 Tagessätze à 40 Euro Geldstrafe, außerdem Entzug der Fahrerlaubnis, neun Monate Führerschein-Sperre und eben der Einziehung des "Tatmittels".

    Ich bin auch manchmal "flott" unterwegs, aber: innerorts immer(!) sehr korrekt und auf der LS fahre ich nur dann mal "zügig", wenn ich mehr oder wenig allein auf der Straße bin.
    Die Enteignung liegt ja immer im Ermessen des Gerichts, ich vermute die wollten hier einfach mal ein Exempel statuieren, damit das durch die Medien geht und eine Diskussion entsteht und die Fahrer drüber nachdenken -> Ziel erreicht! ^^
    "Pech" für den Biker, dass seine Yamaha mehr oder weniger neu war und einen Wert von ca. 15k hatte... tja... das tut weh...


    Grüße,
    Gitsch

    MM93 | | #315
    There is grey blur, and a green blur. I try to stay on the grey one... - Joey Dunlop

  • @Fireblader72 : mir ging es um den Vorsatz einer Tötung, nicht um den Vorsatz, zu schnell zu fahren. Für mich macht es auch schon einen Unterschied, ob jemand mit 200 kmh über eine von den Müslis auf 80 oder gar 50 kmh eingebremste Stadtautobahn fährt oder ob derjenige zu schnell in einem Wohngebiet unterwegs ist

    Ich finde, man sollte Verständnis für junge Leute haben, hier moralisiert man rum, aber wenn man jemanden sucht, der sich im Afghanistan bei Kampfeinsätzen und Patroullien die Eier abschiessen lässt, sind sie auf einmal nützlich.

    Bei 130 kmh ist man übrigens auf der LS nicht "ausserhalb der Punkte". Ansonsten sind wir von der Fahrerei her nicht weit ausseinander, handhabe das ähnlich, aber wenn ich eine schöne, Blitzer- und Mähdrescher-freie übersichtliche Kurvenkombination sehe, lasse ich es auch schon mal krachen, vorsätzlich und völlig ohne Weltschmerz ;)

  • Natürlich ist die eine oder andere Geschwindigkeitsbeschränkung fragwürdig aber ich denke daß es auch dadurch kommt daß sich zu wenige an die erlaubte Geschwindigkeit halten und deswegen versucht wird über diesen Weg das zu erreichen.

    Das erläutere doch mal bitte genauer.
    Man fährt 120 statt erlaubten 100 und deswegen wird dann auf 70 beschränkt?

    Wie Einstein schon einst herausfand:
    Wer sich mit hoher Geschwindigkeit bewegt, altert weniger.

  • btw finde ich es auch nicht richtig. Eben wegen der persönlichen Priorisierung.
    Wenn der Kollege sich ein günstiges Motorrad geholt hätte weil er lieber ein teureres Auto fährt z.B., bzw. mit seinem günstigen Zweitmotorrad fährt, würde es ihm bei weitem nicht so hart treffen, wie jemanden der lieber ein schickes teures Motorrad hat und ein günstiges oder eventuell gar kein Auto fährt.
    Hinzukommt, dass wenn ihm das selbe mit dem Auto passiert wäre, er Familienvater ist und das Auto braucht, würde man es ihm vermutlich nicht wegnehmen.

    Wie Einstein schon einst herausfand:
    Wer sich mit hoher Geschwindigkeit bewegt, altert weniger.

  • Als Aussenstehender kann man den Vorfall schlecht beurteilen und keine Gefaehrdung einschaetzen die moeglicherweise entstanden war. Wenn keiner in Gefahr war, und der Fahrer vorher noch eine saubere Weste hatte, kann man dieses Fehlverhalten durchaus als Ausrutscher, bzw. noch nicht Erwachsen sein und, als Strafmildernd in Betracht ziehen. Wenn ich mich so an alte Zeiten erinnere…. Es gibt natuerlich unbelehrbares Klientel. Fuer eine Ersttat finde ich das Urteil stark ueberzogen. Man braucht doch nur einmal kurz am Gas drehen und Schwups bist du 100 zu shnell. Ich weiss nun noergeln wieder viele rum. Ich habe meine Lizens in der Jugend oefters abgeben muessen. Einmal habe aus der Stadt raus Richtung Bundesstrasse ( ausserhalb Ortschaft) auf 2 Spuriger zubringer Strasse einmal am Gas gedreht um ein Auto zu Ueberholen, und an der Kreuzung standen sie gleich mit mehreren stolzen Erziehern auf der Strasse und Lappen weg. Das war auch so in der Jugendzeit. Aber man merkt deutlich, je aelter die Leute werden , je mehr aenhneln sie sich an die an, die wir selber und wahrscheinlich fast jeder von uns frueher verabscheut haben.


    In dem Sinne nun koennen die Noergler ja wieder Gas geben hier,


    Euer Joe

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  • Haha ich weiss nun wieso sie so hart zu dem waren.

    Der hat ja den Stinkefinger vor Kamera gezeigt.


    Das habe ich auch mal gemacht im Flughafen in London,weil mir da einer von den "freundlichen cops" Bloedkam.

    Resultat, eine Nacht da in Knast, Wurde behandelt wie Schwerverbrecher und in Verbrecherkartei Erkennungsdienstlich aufgenommen mit schonen Fotos dna und alles.

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    Vorsicht!

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    Sollte jemand zu Schaden kommen übernehme ich keine Haftung!

    Ach so, : „Wenn du Gott siehst, dann musst du bremsen“

  • Es waren mehrere taten an unterschiedlichen Tagen,sozusagen ein unbelehrbarer...und da kann man auch vorsätzliches Handeln vermuten.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Heißt es nicht :Doppelte Geschwindigkeit Vorsatz. Also nimmt derjenige es in Kauf innerorts jemanden über den Haufen zu fahren. Also selbst schuld. Muss aber auch sagen das es Biker gibt die wirklich einen am Zaun haben. Letztens musste ich anhalten weil sich ein anderer Biker beim Überholen im Stau im Lenker eines anderen verfangen hat. Der eine Biker kippt um und landete auf der Gegenfahrbahn die Frei war. So ein VW Pritschenkarren musste voll in die Eisen gehen sonst hätte er den umgekippten Biker über den Haufen gefahren. Was machte der tolle Kollege der den Unfall verursacht hat. Er fährt einfach weiter. Ein anderer Kollege hinterher. Hat Ihn im Gegenverkehr überholt. Und vorne war ein Unfall. Der Trachtenverein hat den Kollegen dann rausgezogen weil vorne ein Unfall war und deswegen der Stau. Der Kollege hat dem Polizist erklärt warum er dort überholt hat. Und so hatten Sie Mister Arschloch Biker am Wickel. Und wer war der Heizer??? Ein Niederländer.Hat er nicht besser verdient. Ich möchte auch nicht wegen eines Pannemann der seine Gashand nicht unter Kontrolle hat auf dem Friedhof enden.

    :joint: Fehlende Leistung wird durch Wanhnsinn ersetzt

  • Dr. Fireblade, nur der guten Ordnung halber; 315 f verweist nicht auf 74 StGB, sondern auf 74a. Also handelt es sich nicht um die Einziehung des Tatwerkzeuges, sondern eines Beziehungsgegenstandes. Das sind bedeutende Unterschiede. Nur mal so am Rande, will das nicht weiter vertiefen. Du hast andere Ausführungen als völlig falsch bezeichnet, selbst wärst Du in einer Klausur aber auch durchgefallen.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Viellen Dank für diese wichtige Klarstellung der Begriffe, auch wenns an dem was ich sagen wollte nichts ändert.
    ICH lerne aber gern dazu wenn ein Fachmann was korrigiert, unabhängig seiner Motive.

    Eines Tages glaubte ein Koyote entdeckt zu haben, dass er nur lange genug heulen müsse um den Vollmond zu besiegen.... (keine alte Indianerweisheit sondern eher eine Erkenntniss des internet-Zeitalters)

  • Das erläutere doch mal bitte genauer.
    Man fährt 120 statt erlaubten 100 und deswegen wird dann auf 70 beschränkt?

    Andest kann ich mir die 70er Zonen in denen irgen welche Einfahrten sind nicht erklären.
    Auch bei Zwiefalten die Steige ist seit einigen Jahren von Oben nach Unten von 100 auf 50 in zwei Schritten begrenzt worden da einige am Sonntag nichts besseres zu tun haben aus dort auf und ab zu fahren um noch das eine oder andere 10tel heruas zu bringen.
    Nicht daß man mich als "Duckmäuser" einstuft ich fahre auch nicht immer STVO konform aber zumindest in den Ortschaften habe ich den Anwohnern zu liebe eine großen Gang drin damit die Drehzahl und somit die Lautstärke nicht so heftig ist.
    Aber wenn man es so übertreibt wie es in den geschilderten Fall ist muß die Strafe schon weh tun sonst denkt doch keiner darüber nach.
    Daß die Strafen am Einkommen angelegt sein sollten finde ich den richtigen Ansatz denn einem der 1200€ hat tun 200€ mehr weh als einem der 4500€ hat 500€.

    Grüße Michael
    allzeit gute Fahrt und immer heile ankommen :thumbup:

    In meinem Alter muß ich nicht jedem in jeder Kurve hinterher "schießen" :schildgroete:
    Es steht mein Spaß im Vordergrund :wavey: