Reifenfreigabe 55ér Querschnitt Bridgestone S21 190/55

  • Also....

    wie ich jetzt heraus gefunden habe, hatte Bridgestone nie eine Freigabe für den 55ér heraus gegeben.
    Zumindest nach meinen Recherchen.

    Also ist es meine eigene Blödheit. Bin ja davon ausgegangen, dass so ein Standard Maß ne Freigabe besitzt.

    Shit happens. Ich fahre am Samstag zu einem Bekannten GTÜ Prüfer und lass mir das eintragen.

  • Ich habe gerade auch mal die älteren Bridgestone Freigaben zur SC57 durch geschaut.
    Auch da waren von Bridgestone keine 190/55 freigegeben.

    wie ich jetzt heraus gefunden habe, hatte Bridgestone nie eine Freigabe für den 55ér heraus gegeben.

    War gestern schon als Info hier ...

  • Kann man sich überhaupt einen Reifen mit anderer Reifengröße, der vom Hersteller für ein bestimmtes Motorrad nicht freigegeben ist, eintragen lassen. Dann könnte man auch keine Reifen mehr eintragen lassen dessen Freigabe zurückgezogen wurde weil der Tüv nicht weiß ob ABS und TC funktionieren, zumindest bei neueren Modellen.

    VG tubertini

  • Kann man sich überhaupt einen Reifen mit anderer Reifengröße, der vom Hersteller für ein bestimmtes Motorrad nicht freigegeben ist, eintragen lassen. Dann könnte man auch keine Reifen mehr eintragen lassen dessen Freigabe zurückgezogen wurde weil der Tüv nicht weiß ob ABS und TC funktionieren, zumindest bei neueren Modellen.

    Interessiert den Tüv überhaupt ob der Reifen funktioniert oder will er nur das Geld für die Eintragung kassieren?

    Würde mich auch interessieren ob sie das machen. Bleibt nur die Frage warum der Reifenhersteller die Tests machen soll und der Tüv sozusagen das Geld dafür kassiert.
    Hochgradig bescheuertes Thema :S

  • Das ist ja im Leben immer so. Die, die die ganze Arbeit machen werden immer am schlechtesten bezahlt und irgendein Heini der von nichts eine Ahnung hat verdient dann damit Geld und kommt sich wichtig vor.

    scribere non curo ego dolentes quod aliquis fals

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  • Bei dem Thema kann es nur um Kohle gehen und sonst nichts . Das Ende vom Lied wird sein , dass es eine Art Teilegutachten vom Hersteller gibt , welche dann vom Gutachter abgenommen werden muss und dann in die Papiere eingetragen wird oder sollte , es sei denn es gibt dann fürs Geld eine amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung . Und somit kann mich der Amtsschimmel mal fröhlich am..... , von mir kriegen die keinen Cent.

  • jetzt muss nur noch der TÜV mitspielen

    Schaut mal:

    RE: 190/55 Querschnitt eintragen

    Geht zwar um die SC77, sollte aber auch auf die SC57 zutreffen. Ist die gleiche Argumentation.....

    E-Typgenehmigung fürs Fahrzeug, Entfall einer etwaigen Reifenbindung bei Reifen mit entsprechender E-Typgenehmigung ab 01/2020, ergo geht es nur um die technische Abnahme der Freigängigkeit und des Abrollumfangs bzgl. Tachoanzeige. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen mit 55er Größen können dabei als Nachweis dienen.

    http://www.reifen-freigaben.de/tireapprovals.…ng=de&default=1

    https://www.adac.de/-/media/pdf/mo…motorraeder.pdf

    Das Gutachten von Bridgestone ist zwar top, hätte aber keine Lust wegen jedem Reifentypwechsels eine Einzelabnahme machen zu lassen.

    Edit sagt: Das Gutachten ist sogar Gold wert! Die Prüfgrundlage bezieht sich auf die Reifengröße, nicht auf den Reifentyp.

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.

    Einmal editiert, zuletzt von CH1980 (27. Januar 2021 um 17:43)

  • Bis jetzt kamen die aussagen, dass die Prüfer nur den 55er mit Reifenbindung eintragen.

    Vielleicht hat es sich mittlerweile gebessert?

  • Ich habe die Eintragung des 55er mit einem Gutachten für den Dunlop Sportsmart MK3 machen lassen. Die Reifenbindung wurde zwar mit eingetragen, aber die ist nach den aktuellen Bestimmungen eh hinfällig. Lt. Verkahrsblatt ist auch ein anderer Hersteller, als der eintragene zulässig, wenn EU Typ-Genehmigung für das Motorrad. Das hat die SC57.

    Ich sehe mich somit frei in der Reifenwahl. :)

    Hier könnte meine Signatur stehen. :dumdiedum:

  • Ich habe die Eintragung des 55er mit einem Gutachten für den Dunlop Sportsmart MK3 machen lassen. Die Reifenbindung wurde zwar mit eingetragen, aber die ist nach den aktuellen Bestimmungen eh hinfällig. Lt. Verkahrsblatt ist auch ein anderer Hersteller, als der eintragene zulässig, wenn EU Typ-Genehmigung für das Motorrad. Das hat die SC57.

    Ich sehe mich somit frei in der Reifenwahl. :)

    also hat sich das wieder geändert gegenüber anfang 2020?

  • TÜV Update:
    Ich habe heute mit dem TÜV SÜD gesprochen, da auch mir die Freigabe / Eintragung bevorsteht.
    Der Herr vom TÜV hat telefonisch kurz die Daten des Bikes geprüft, gefragt ob ich mindestens eine Freigabe vorliegen hätte
    und meinte dann, "Das ist kein Problem, das machen wir aktuell regelmäßig mit unseren Gutachtern.
    Halbe Stunde plus 80€ und dann bekommen Sie die Eintragung von uns.

    In zwei Monaten darf ich mit der Kiste wieder auf die Straße, dann werde ich berichten und den Ablauf nochmals schildern.
    Aber so klingt das schonmal ganz angenehm und einfach.