Reifengrößen/ -freigabenthematik - aktueller Stand

  • So, mal ein kleines Update zum aktuellen Stand:

    Die Industrie verlangt nun Klarheit.

    Der Bundesverband Reifenhandel, der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie und der Industrieverband Motorrad haben einen offenen Brief an den zuständigen Referatsleiter im Bundesverkehrsministerium verfaßt.

    Sie fordern eine Nachbesserung oder zumindest eine Präzisierung der im Verkehrsblatt, Heft 15 vom August durch das Ministerium vorgegebenen neuen Vorgehensweise.

    Sie betonen, daß sich die alte Regelung in der Praxis problemlos bewährt habe, fordern aber dummerweise keine Rückkehr zu diesem Vorghehen, sondern "exakte bundeseinheitliche Prüfvorgaben".

    Laut BMW - Bravo wird - zu Recht - befürchtet, daß dieser Schuß nach hinten losgehen kann, denn liberalere statt strengerer Vorgaben in der Zukunft sind doch eher die Ausnahme.

    Und genau das befürchte ich auch: Es kommt mit Sicherheit ein komplizierter Gesetzestext, der die neue Regelung "in Stein meißeln" wird.

    Warum die Industrie nicht den Arsch in der Hose hatte, für die alte, über Jahrzehnte bewährte Regelung zu kämpfen, erschließt sich mir nicht...:gruebel:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Es wäre für die Hersteller der Fahrzeuge, zumindest ein Großteil, die Möglichkeit ein entsprechendes Dokument zur Verfügung zu stellen um dem ganzen Hype, im Sinne ihrer Kunden, den Wind aus den Segeln zu nehmen.

    Dass die Reifen funktionieren kann man sich zum einen Denken und zum anderen hat man genug Erfahrung dass das kein Problem ist. Die Ausreden mit den Umfängen / Tacho ist mehr eine Schutzbehauptung. Im PKW Sektor ist der Bereich, der Abrollumfänge, größer wie beim Moped und in keinerlei Hinsicht ein Problem.

  • Es gab aber Probleme mit Abs-Maschinen....

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Technisch gesehen hat das ABS seine Initialisierung nach jedem einschalten der Zündung und ein paar gefahrenen Metern. Für die heutige Zeit eine simple. alte Technik eigentlich. Somit ist es auf jeder "neuen" Fahrt auf die Gegebenheiten eingestellt, aber manche bekamen das scheinbar nicht hin zu realisieren....

  • Hallo,

    das Ganze ist echt schwierig geworden. Ich möchte auf meine SC57 wieder einen 55er Reifen aufziehen und hatte eigentlich den Bridgestone S22 auf dem Plan. Leider liefert Bridgestone keine Freigabe für den 55er Querschnitt. Nach Rückfrage bei Bridgestone haben die keine Tests mehr gemacht, weil nicht klar ist, was die Prüforganisationen für die Eintragung benötigen.

    Okay, dachte ich mir. Frag ich doch mal bei der DEKRA nach, ob die mir den Reifen eintragen können. Die Maschine hat ja kein ABS, also gibt es kein Problem mit der Elektronik. Freigaben für 55er Querschnitte gibt es ja von Dunlop, Conti usw.. Hab dann mal alles mit zur DEKRA genommen. Idealerweise wollte ich, wie auch beim 50er Reifen, keine Reifenbindung haben.

    Heute nun die Antwort von der DEKRA. Mal abgesehen davon, dass der geänderte Querschnitt eine Tachoangleichung zur Folge haben soll (was die ganzen Jahre kein Problem war), benötigen die für die Eintragung eine Freigabe des Reifenherstellers. Was für ein Wahnsinn. Die Reifenfreigaben reichen seit 2020 nicht mehr aus, aber ohne die Freigabe wird nicht eingetragen.

    Hier mal ein Auszug aus der Antwort des Prüfers:

    .........Wir haben zwei Probleme bei der Abnahme, zunächst, auch wenn keine Markenbindung eingetragen ist, muss bei solch einem "Wuthocker" eine Bescheinigung vom Reifenhersteller über die Verwendungsmöglichkeit des Reifens vorliegen und zweitens ist der Reifen 2,87 % größer als der alte und somit ist vermutlich eine Tachoangleichung vorzunehmen (je nachdem wo das Tachosignal abgenommen wird)..........Aus einer ehemaligen klaren Situation ist jetzt eine Unsicherheit geschaffen worden......

    Ich montiere mir nochmal einen Reifen aus 2019 (der geht noch mit Freigabe) und dann mal schauen, ob sich noch was neues ergibt. Ansonsten doch wieder den 50er Querschnitt. Ich habe ehrlich keine Lust, mir jeden Reifenhersteller und Typ eintragen zu lassen. Den S22 kann ich mir jedenfalls als 55er abschminken.

    Hier könnte meine Signatur stehen. :dumdiedum:

  • Moin,

    das ist wieder ein klarer Beweiß, daß nur Abzocke hinter der neuen Vorschrift steht.

    Ein knapp 3% größerer Abrollumfang ist kein Grund für eine Tachoangleichung.

    Da wird man verarscht, gem. TÜV Vorgaben ist ab 8% Abweichung, eine Angleichung erforderlich.

    Zumindest beim PKW, da bin ich sicher, warum sollte ein Krad anders bewertet werden.

    Sie dreh'ns halt hin, wie sie es grade brauchen.

    Gruß

    Th

  • da hin gehn und fragen ist gleichbedeutend mit eff mich in den pe. könnt man meinen.:(

    dann noch so einen quatsch wie "Wuthocker" schriftlich rauszulassen...

    da ist doch die Befangenheit belegt -> Anwalt (eigentlich)

    oder die wollen Bakschisch, ist ja anderswo üblich.

    わびーサビ

    Einmal editiert, zuletzt von chris16 (31. Januar 2020 um 11:46)

  • Genau DAS habe ich befürchtet und es ist genau so eingetreten.:tougue::cursing:

    Mein Fazit: Ich fahre weiterhin 50er; so schlecht ist das nicht.

    Positiver Nebeneffekt für die Reifenindustrie und für uns: Die 50er bleiben sicher noch lange im Programm und neue Sportreifen werden wohl auch weiterhin im 50er Format entwickelt und angeboten.

    So etwas wie Dunlop beim SportSmart TT gemacht hat (kein 50er, nur 55er im Programm), werden sie sich künftig drei Mal überlegen.

    Aber trotzdem: Was für eine schwachsinnige Regelung!:oh_man::oh_man::oh_man:

    Wichti

    Nicht kneifen - schleifen! ;)

  • Mahlzeit,

    das nennt sich dann Lobbyarbeit, um so etwas bei den Polithuren durchzusetzen.

    Und schon muß der hart arbeitende Bürger, desöfteren da vorbeischaun und sein Obulus entrichten.

    Ob man es Backschisch, Lobbyarbeit oder Entwicklungshilfe nennt, es kommt auf's Gleiche raus.

    (China bekommt 66?Millionen an Entwicklungshilfe.... China :) .... auch ein Backschischetat)

    Die Regierenden müssen immer dafür sorgen, daß möglichst viele zufrieden sind. :) und an TÜV-Stellen hängen viele Arbeitsplätze.

    Das hat mit technischen Notwendigkeiten nix zu tun.

    Gruß

    Th.

  • Das hat mit technischen Notwendigkeiten nix zu tun.

    Natürlich nicht - die Gründe sind genau die genannten, was ich ja schon im Eröffnungsfred dargelegt habe.X(

    Wichti

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  • Sehr gut wird das Thema in der aktuellen BMW - Bravo (05/ 2020) in der Rubrik "Zündfunke" auf Seite 75 angegangen ("Neues aus Absurdistan").:perfekt2:

    Rolf Henniges schreibt mir da aus der Seele!!:dumdiedum:

    Wichti

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  • ich frage mich inwiefern die Hersteller nicht sogar froh über diese Regelung sind.

    Hätten die wirklich für jedes erdenkliche Motorrad, die im Artikel beschriebenen Tests machen müssen, hätte es für unsere teilweise annähernd 30 Jahre alten Maschinen gar keine Freigaben moderner Reifen gegeben.

    Nicht selten hat man gelesen, dass Reifen anderer Dimension in der Schwinge geschliffen oder den Kettenschutz berührt haben.

    Jetzt sind die Hersteller aus dem Schneider. Und ihre Reifen werden sie trotzdem los, nur eben in den Standardabmessungen.

  • Sehr gut wird das Thema in der aktuellen BMW - Bravo (05/ 2020) in der Rubrik "Zündfunke" auf Seite 75 angegangen ("Neues aus Absurdistan").:perfekt2:

    Rolf Henniges schreibt mir da aus der Seele!!:dumdiedum:

    Das trifft es genau. Nach meiner Anfrage wird ohne Reifenfreigabe des Herstellers nicht eingetragen. Völlig verrückt....

    Wenn man dem Text der Motorcyles.news glauben kann, sollte es aber funktionieren, einen Reifen mit 55er Querschnitt und passender Freigabe eintragen zu lassen und danach kann man alles fahren.... Das entspricht dann Fall 2.

    Wie wird die Rad-/Reifenkombination beurteilt?

    • Fall1: Auf dem Motorrad befindet sich die Rad-/Reifenkombination, die auch in den Papieren eingetragen wurde. Solange das Fahrzeug keine Veränderungen aufweist, die Einfluss auf die Rad/Reifen-Komi oder deren Freiraum hat, ist das entsprechend in Ordnung.
    • Fall 2: In den Papieren ist Reifen A eingetragen, montiert ist allerdings der straßenzugelassene Reifen B, der die gleiche Reifenbauart, gleiche Größenbezeichnung und auch alle weiteren Parameter von Reifen A erfüllt oder übertrifft. Das heißt Reifen B muss mindestens die gleiche Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitskategorie aufweisen wie Reifen A, kann diese aber in diesen Punkten auch übertreffen. Auch hier wird die Rad-/Reifen-Kombi als zulässig gewertet, die Betriebserlaubnis erlischt nicht und auch eine Eintragung ist nicht nötig.
    • Fall 3: Für den Fall das mehrere Rad-/Reifenkombinationen erlaubt sind, können alle Rad-/Reifenkombinationen montiert werden, die vom erlaubten Mindestmaß bis zum erlaubten Maximalmaß reichen. Hierbei müssen alle Reifenparameter wie Tragfähigkeitskennzahl oder Geschwindigkeitskategorie erfüllt oder übertroffen werden. Außerdem muss der montierte Reifen im Bereich des geringsten und maximalen Abrollumfang liegen.
    • Fall 4: Ist der montierte Reifen schmäler oder breiter als die in den Papieren eingetragene Reifengröße, oder unterscheidet sich im Abrollumfang, erlischt die Betriebserlaubnis. Der Reifen muss zukünftig in die Papiere eingetragen werden, eine Reifenfreigabe gilt nicht mehr. Allerdings gibt es hier eine kleine Besonderheit, zu der wir noch kommen.
    • Fall 5: Sollte das Fahrzeug nicht EU-typgenehmigt sein, z.B. bei einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge, muss auch die eingetragene Reifengröße verwendet werden, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis oder der Reifen muss eingetragen werden.

    Hier könnte meine Signatur stehen. :dumdiedum:

  • Moin Stefan aka utiltiy,

    dicken Dank für`s Einstellen des Textes!!:perfekt3::perfekt:

    Wichti

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