War im August beim TÜV, allerdings in ner Werkstatt, kein Problem mit dem 190/55 mit Vorlage der Metzeler-Freigabe.
Rein interessehalber war ich nun gestern bei unserer TÜV-Prüfstelle mit der Frage ob man den Satz zur Reifenbindung durch Vorlage entsprechender Herstellerfreigaben grundsätzlich austragen kann.
Antwort, nö, man muß mit dem Reifen und dem Papier vorfahren, dann wird eine Einzelabnahme gemacht, kostet 90.-
Mir wurde geraten einfach die Herstellerfreigabe in Papierform dabei zu haben.
Reifengrößen/ -freigabenthematik - aktueller Stand
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- Sonstige
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Wichti -
6. September 2019 um 10:05 -
Erledigt
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Du hast schon gelöhnt?
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Na klar.... aber bekam natürlich KEINE Plakette. War eben noch beim TÜV, das muß eingetragen werden. 60€ Gutachten, zzgl Nachprüfung und Eintragen. Großes Prozedere ... muß das Gutachten nach Marburg schicken und mit dem Schreiben von denen zur Zulassungsstelle
Hat niemand dieses Blatt wo die Regelung mit dem Produktionsjahr steht?
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Ob es das schriftlich gibt hab ich noch nicht gesehen. Sind mehr Zitate und Aussagen wo dazu niedergeschrieben wurden bisher. Echt doof in welcher Klemme du bist.
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das kannst du abonnieren und, nachdem du registriert bist, runterladen.
Informationen die du brauchst oder dich unmittelbar betreffen zur freien Verfügung? Hallo? Das ist hier Deutschland!Vielleicht mal direkt bei Mopedreifen fragen.
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Die haben irgendwas genommen :
https://fragdenstaat.de/anfrage/ausgab…an-kraftradern/
Im Rahmen der Erteilung von EU-Typgenehmigungen für Motorräder wird überprüft, ob der Bereich, in dem sich jedes Rad dreht, groß genug ist, dass bei Verwendung der größten zulässigen Reifen und Felgenbreiten die Bewegung des Rades unter Berücksichtigung der größten und der kleinsten Einpresstiefe im Rahmen der Höchst- und Mindestangaben des Fahrzeugherstellers für die Aufhängung und die Lenkung nicht behindert wird. Dies wird unter Verwendung der größten und der breitesten Reifen in dem betreffenden Bereich geprüft, wobei die zulässige Felgenbreite, die größte zulässige Querschnittsbreite und der Außendurchmesser des Reifens - in Bezug auf die jeweilige Bezeichnung der Reifengröße gemäß den Angaben der einschlägigen Rechtsvorschriften -berücksichtigt wird.
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Mit anderen Worten, es ist nicht möglich alleine mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung TÜV zu bekommen oder ohne Eintrag legal mit einem 55er Querschnitt zu fahren.
Da steht auch nix mit bis Reifenproduktionsjahr 2019. -
Das wird sicher in dem original Artikel drinne stehen. Aber den findet man natuerlich nicht in Internet oder man muss zahlen.
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Wenn dieser Artikel nicht zu teuer ist, kaufe ich den meinetwegen. Aber nur wenn das Sinn macht und mit hilft.
Wie komme ich da dran? -
https://www.verkehrsblatt.de/docs/jahresausgaben
Man kann nur abo machen oder fuer ganzes Jahr kaufen.
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WTF .... sind nochmal 50€ und dann ist ja noch nicht mal sicher, daß ich damit durchkomme
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Hi Jungs,
Ihr wißt schon das der TÜV die zur Prüfung notwendigen Unterlagen, Hilfsmittel und Werkzeuge, vorhalten muß.
Hat er etwas nicht zur Hand, muß er sich kümmern.
Gruß
Th. -
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Ich war nach der KÜS direkt beim TÜV. Aber die wußten von nichts, auch nicht von dem Verkehrsblatt
Hat das hier keiner?
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Musst du mal den @lawyer antickern vielleicht. Der ist Anwalt und kennt sich damit aus . Aber habe lange nichts von ihm gelesen.
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keiner der nicht muß hat so was.
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Der Lawyer praktiziert nicht mehr und selbst der TÜV hat das nicht
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Komisch an der Sache ist das von breiteren Reifen, Einpresstiefen, größte zulässige Querschnittsbreite gesprochen wird.
Wo dieses Fachchinesisch genau den Punkt trifft vom 50 auf 55er Querschnitt wissen die Vögel wohl selber nicht, was bei uns zutrifft. Wir haben keine breiteren Reifen noch andere Einpresstiefen. Muss halt geschwollen klingen damit die Sache was hermacht!
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Komisch an der Sache ist das von breiteren Reifen, Einpresstiefen, größte zulässige Querschnittsbreite gesprochen wird.
Wo dieses Fachchinesisch genau den Punkt trifft vom 50 auf 55er Querschnitt wissen die Vögel wohl selber nicht, was bei uns zutrifft. Wir haben keine breiteren Reifen noch andere Einpresstiefen. Muss halt geschwollen klingen damit die Sache was hermacht!
stimmt ja so nicht,da ist auch von der grösse bzw höhe die rede...
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Ihr wißt schon das der TÜV die zur Prüfung notwendigen Unterlagen, Hilfsmittel und Werkzeuge, vorhalten muß.
Hat er etwas nicht zur Hand, muß er sich kümmern.Das hilft aber nicht wenn die Dir keinen Stempel verpassen und sich auf die längere Seite des Hebels stellen nach dem Motto wenn Du den Stempel haben möchtest bringe mir alles was dazu nötig ist.
Sind ja nicht alle solche A..... aber die haben zum Teil auch ihre Vorgaben (bezüglich Einnahmen ).
Bei meinem HH hatte ich einen netten TÜV Gutachter bei den Eintragungen des Bugspilers,Hinterradabdeckung und Windschildes (alles ohne ABE nur Materialgutachten).
Die gibt es also auch aber da war es ja außer Frage daß das kostet. -
Hallo Michael,
das Problem hatte ich auch bei meinem Roller (SH300).
Das Ding ist meine Alltagsstadteinkaufhure mit Rollerdecke, Scheibe und Topcase.
Richtig schön häßlich damits keiner klaut. (aber seit 8Jahren nur Inspektionen + Benzinkosten, sogesehen sparsam, bezahlt sicht selbst)
Da wollte der Prüfer auch ein Gutachten für die Scheibe sehen.
Ich habe nur nach seinen Unterlagen gefragt, denn das Ding sei original von Honda so verbaut.
Als er in seinem Computer in der ABE nachgeforscht hat, wurde er auch fündig, oups na schau an, geht doch.
Step2 wäre der Gang zum Chef gewesen, es ist deren Aufgabe sich auf dem Laufenden zu halten und Unterlagen vorzuhalten, dafür bezahlt man Gebühren.
Die meißten Kuschen, vor "solchen Behörden", dabei sind es Dienstleister, manch Einer muß das noch verstehen.
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Verständlich ist das aber schon, normalerweise darf durch ein Radwechsel der Abrollumfang nur kleiner werden, niemals größer.
In dem Fall wird der Abrollumfang (Übersetzung) aber ~2% größer (190 auf 194cm) bzw. länger und das hat Auswirkung auf den Tacho.
Der Tacho darf auf keinen Fall nach gehen.
Scheinbar ist es bei den Mopeds innerhalb der Tolleranz/gehen vor...
Gruß
Th. -
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