e-prüfzeichen auf dem auspuff

  • wer weiß wie das jetzt mit den auspuffen ausschaut
    - nach eu-recht
    - speziell in österreich

    genügt das e auf einem rohr

    oder heißt das das man das ding typisieren lassen kann

    hab mich schon durch alle möglichen publikationen gewühlt aber nichts konkretes gefunden ..

    :sonne: Grüße aus dem Ösiland :sonne:

    [color=#009900]Pannonische Rundenzeit ca 2:08 :schildgroete:

    2016 Rennstreckentermine - :

    Pannonia-Ring: 18.03-19.03-20.03 / 11.04-12.04 / 02.05-03.05 / 27.05-28.05-29.05 / 13.06-14.06 / 1107-12.07 /
    05.08-06.08-07.08 / 05.09-06.09 / 19.09 20.09 / 14.10-15.10-16.10

    Slovakia-Ring: 27.06-28.06 / 25.07-26.07,

    Brünn: 25.04-26.04 / 16.05-17.05 / 29.08-30.08

    Rijeka: 07.10-08.10-09.10

  • Hey Citrus.....Schön noch mal was von DIr zu hören....

    Gruß

    Iceman

    - - - Ja, ich bin Diaboliker - - -

  • die infos auf dieser seite sind ja ganz gut - aber interessant wäre wo diese regelungen- bestimmunge verbindlich drinstehen
    - im speziellen - es gibt da in ö gerüchte wonach manchmal die kennzeichen aufgrund eines zu lauten auspuffes abgenommen wurden :evil::evil::evil:

    aber meiner meinung nach hat das ja nichts mit verkehrs- und betriebssicherheit zu tun

    das wäre es doch interessant wo es klare regelungen gibt-

    vielleicht gibt es ja einen biker der nicht nur rechts am gasgriff dreht sondern auch ein bischen rechtsverdreht

    oder irgendwo bei einer prüfstelle der ..landesregierung beschäftigt ist

    - und weiß wo diese sachen gesetzlich geregelt sind

    erich

    :sonne: Grüße aus dem Ösiland :sonne:

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  • Also zum Thema "Einzug der Kennzeichen" kann ich nur folgendes Anmerken.

    1- die Abnahme der Kennzeichen kann nur auf Grund einer "positiven Phonemessung" an Ort und Stelle passieren.

    2- in der Regel sieht das bei uns so aus, daß das Fahrzeug nicht an Ort und Stelle stillgelegt wird
    (ausser bei Unfällen mit Personenschaden und dem Verdacht das das Fahrzeug nicht den Verkehrsbedinnungen entspricht.)

    Sonder Teils mit Photo und Aufnahme der genauen Zubehörprodukten eine Vorladung bei der Landesprüfanstalt des jeweiligen Bundeslandes folgt.

    Wenn die Herrn in Grün aber besonders viel Zeit haben begleiten Sie Dich sofort zur nächsten Überprüfungsstelle und dort kann können dann die Kennzeichen bei "schwerwiegenden Mängeln sofort entzogen werden.

    Ein schwerwiegender Mangel kann sogar eine nicht dem Typenschein gerechte Abweichung sein (z.B. Endschalldämpfer mit zu hoher dB Zahl)

    Aber die Anzeige (meissten um die 10.000 ÖS) folgt in jedem Fall.

    Drum in Österreich nur EG bzw. ABE Teilen sonst kanns Teuer werden.

    Und da das Typisierungsgesetz mit 2004 dem EU Recht angepasst werden soll gilt es für unseren Staat noch ordentlich Geld zu verdienen.
    :evil::evil::evil::evil:

    SC 50 für die Strasse
    GSX-R 750 für die Rennstrecke
    YZF 750 R R.I.P 2005

    und ständig am Arbeiten um besser zu werden :D

  • also dh das eu-recht gilt bei uns noch nicht !

    mein auspuff hat ja abe - (bos-titan)
    ist auch nicht übermäßig laut (auch ohne db-killer)

    wenn ich das jetzt richtig verstanden habe brauche ich bei einer "geringfügigen abweichung" von der eintragung im zulassungsschein zb + 5-10 db nicht mit einer kennz. abnahme rechnen max. mit einer vorladung bei lr.? oder anzeige..? :evil:

    ps: im 2.quartal haben sie ja eine "aktion scharf" :evil:
    angekündigt (da ist ja dann gleich der prüfbus der lr dabei mit sachverständigem.. -O )

    wie voriges jahr - bin aber nicht in den genuss einer kontrolle gekommen :))

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  • na ganz so schlimm isses auch wieder nicht -
    damit die kappelständer wirklich nervös werden muß schon mehr passieren
    wenn man mit etwas zu lautem auspuff mit moderater geschwindigkeitsübertretung außerhalb vom ortsgebiet dahineiert - komt man mit einem organmandat um ca 20-50€ oder verwarnung davon :D
    wenn man mit vollgas, brüllrohr, abgefahrenen reifen, usw.. durch eine ortschaft wetzt ist es schon etwas schwieriger :(

    bin schon nach einem 150m wheelie vor einem gendarmerieauto (na ja in den rückspiegeln sieht man nicht wirklich viel) mit einer verwarnung davongekommen - da war sicher hilfreich das ich mich vorher an die 50er beschränkung gehalten habe-
    als die dann aus war .... ;) siehe avatar

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