..so nun war ich drann......

  • Ohne einen "vernünftigen" Anwalt, der sich speziell in diesem Gebiet "sehr gut" auskennt würde ich garnichts machen. Habe da auch so meine ganz eigenen Erfahrungen gemacht.
    Versierte Anwälte auf diesem Gebiet wissen ganz genau wie sie mit den Versicherern umgehen müssen um für dich das Maximum heraus zu holen! ;)
    Daher: Ein guter Anwalt ist Gold wert!:perfekt:

  • Sorry, aber weshalb ne Strafanzeige, Deine Ansprüche kannst Du ohnehin nur zivilrechtlich geltend machen, das Strafverfahren bringt Dir persönlich keinen Schadensersatz.

    ...
    ein neuer Tag,
    neues Glück,
    sieh nach vorne,
    nie zurück
    ...

  • Gute Besserung und stell nen Strafantrag, bzw lass deinen Anwalt das regeln, so biste auf der sicheren Seite.

    Gruss Ray

    Gruss Ray


    Hier steht grad nix!

  • Zitat

    Original von Viper

    :gruebel: Tiefe Schürfwunden in Ortschaft.....Schutzbekleidung oder Jeans angehabt???

    Hätte Dein 9jähriger Sohn auch passende Schutzbekleidung angehabt??

    Gruss
    Paolo

    Ja ich nehme meinen Sohn mit, aber nur mit seinem ledercombi!! ok, er ist erst 9 hat aber die statur wie ein 13 jähriger und wenn er mitfährt fahre ich "Rollergeschwindigkeit" nix mehr!

    Zu meiner Kleidung muss ich näturlich sagen "Shit" hatte nur Hemd und Jeans an, aber wer tut es nicht????? ---zur Tanke fahren, möppi waschen usw!!! und genau so war es bei mir :tougue: :tougue:


    Werde dennächst mit dem Kombi auch Fahrrad fahren! :evil:

  • Hi collins :),
    erstmal "willkommen im Club der Abgeschossenen".
    Is mir letztes Jahr mit ner Omi auch passiert nur..... die war überhaupt nicht fix und fertig. Die war der Überzeugung, daß der Fehler bei mir liegt. "Sie sind viiiiiiiel zu schnell gefahren!!!!!!". Jaja..... 40km/h..... das ist scho schnell :tougue:. Zum Glück hat die Polizei das dann geklärt und der Schaden wurde von der Versicherung auch bezahlt. Aber ich hab den gleichen Fehler gemacht, wie Rennhex. Ich hab mich nicht krankschreiben lassen.... trotz Prellungen usw. Nen Anwalt hab ich auch erst viel zu spät eingeschaltet. Erst als die Versicherung sich blöd stellte. Wäre alles viel schneller gegangen, wenn ich da nicht so lange gewartet hätte.

    Übrigends fahr ich keinen einzigen Meter ohne Schutzkleidung. Nen Unfall passiert immer auf nur EINEM Meter..... und WO dieser Meter is, das weiß halt niemand. Da spielt`s keine Rolle, wie weit man schon vorher gefahren ist oder wie viel Strecke noch vor einem liegt. Aber......... wem sag ich das?

    Das Wichtigste is, daß sonst nich viel passiert is :up:

    Grüßles von der Donauhex :)

    Wer schneller fährt.... kommt früher an..... irgendwo :D

  • Auch von mir, gute Besserung.

    Sei froh das nicht allzuviel passiert ist, und Du diese Zeilen noch selber schreiben kannst ;)

    Ich würde bei solchen Dingen immer einen Anwalt zur Hilfe hinzuziehen ;)

    Gruß DANGER!!!

    THE VERY BEST !!!
    Danger: Herrscher der
    Schwarz/Roten - Göttin

  • Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden wird die Sache generell an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die prüft, ob gegen den Verursacher zu 01 ein Strafverfahren wg. fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird. Kommt sie zu dem Entschluß, daß kein öffentliches Interesse an einer Einleitung besteht, wird das Verfahren an die örtlich zuständige Bußgeldstelle abgegeben.

    Wenn's denn unbedingt nötig ist, stell' Strafanzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung.

    Den Sachschaden deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des 01 ab.

    Personenschäden müssen im Rahmen eines Zivilverfahrens auf Schadenersatz geltend gemacht werden.

    Ich würde auf jeden Fall zum Arzt gehen und mir die Unfallfolgen attestieren lassen, schon aufgrund der möglichen Spätfolgen. Prellungen großer Gelenke (Schulter, Knie) sind oft nicht "ohne".... .

    Dann geh' zu 'nem Anwalt und laß' Dich beraten, was ggfs. an Schmerzensgeld 'rauszuholen ist.

    Viel Erfolg und baldige Genesung.... .

    MfG
    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von Frau Holle (8. September 2004 um 11:08)

  • Zitat

    Original von AlterSack
    Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden wird die Sache generell an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die prüft, ob gegen den Verursacher zu 01 ein Strafverfahren wg. fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird. Kommt sie zu dem Entschluß, daß kein öffentliches Interesse an einer Einleitung besteht, wird das Verfahren an die örtlich zuständige Bußgeldstelle abgegeben.


    MfG
    Andreas

    So kann man das stehen lassen.

    Als ich vor 4 Jahren einem Auto hinten reingeknallt war, flog mir kurz darauf ein Brief von Amtsgericht Traunstein ins Haus. Überschrift:"Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr"

    Da schluckt man dann erstmal wenn man das liest. Besonders da ich gerade erst frisch operiert ausm Krankenhaus kam. Ein paar Tage später stand dann auch schon ein Polizist in der Haustür und wollte den Unfall nochmal genau aufnehmen. Scheinbar hatte mein Unfallgegner Strafanzeige gegen mich gestellt. Er meinte aber auch, daß das normal sei, um im Fall des Falles Ansprüche gegenüber der Versicherung zu haben ( Schmerzensgeld ).

    Nach vier Wochen kam wieder ein Brief vom Amtsgericht, daß sie das Verfahren gegen mich eingestellt hätten. Die angekündigten 75 DM ( Ordnungswidrigkeit ) müßte ich auch nicht zahlen. Hatte der Polizist wohl einen guten Tag. Wie angekündigt.
    Naja..........der Total-Schaden an meiner geliebten PC35 und die brutalen Schmerzen waren/sind Strafe genug.

    Gruß
    Chief

    2 Mal editiert, zuletzt von Chief (8. September 2004 um 12:16)