..so nun war ich drann......

  • .......erlebte gestern Abschuss erster Güte !!!! :tougue:


    war im Ort auf dem Weg von der Möppi-Wäsche nach Hause und
    dann wurde mir von einem über 70 jährigen die Vorfahrt genommen...

    null Möglichkeit zu bremsen.....konnte nur noch einen kleinen schlenker
    machen.... Peng :evil:

    Gott sei dank nix gebrochen, aber starke Schulterprellung, Knie dick, und tiefe Schürfwunden überall.......shit tut das weh!!!! ;(

    Voller Einsatz mit "grün-weis-Hessen und RTW" der Rentner war so fertich das er Vergass die Handbremse ziehen und der Wagen noch über die Kreuzung rollte.... :mad:

    Bevor jetzt alle auf die "alten" schießen, der war echt fix und foxy hat auch schon bei mir angerufen... aber bitte endlich Reaktionstest und Sehtest ab einem bestimmten Alter!!!!!!!


    so nun hat mich die Polizei angerufen... bekomme Anhörungsbogen... soll ich nun Strafanzeige stellen ja oder nein???

    Wie verhaltet Ihr euch??

  • Du solltest auf jedenfall Strafantrag stellen. Das geht nicht gegen den Unfallgegner, sondern dient dazu, daß Du auch in 2 Jahren noch eventuell auftretende Beschwerden, die von diesem Unfall herrühren, bei der gegnerischen Versicherung geltend machen kannst (so hat mir das zumindest mein Anwalt damals erklärt). Vorallem, wenn man "nur" Prellungen hat und noch gar nicht absehen kann, was sich daraus möglicherweise noch entwickelt.

    Auf alle Fälle aber mal gute Besserung.

    Wenn Gott gewollt hätte, daß zwei Personen auf einem Motorrad sitzen, hätte es vier Räder.

  • Wenn du verletzt wurdest schaltet sich die Staatsanwaltschaft automatisch ein, wenn du keine Anzeige erstattest, kann es sein das dann das Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Herrn eingestellt wird.

    Stenz :) neue Telefonnummer

    "Ach übrigens, wussten sie schon, daß die Alpen einen ganz erbärmlichen Anblick bieten, wenn man sich die Berge weg denkt?" Loriot


    Meine neuen Bilder findet man jetzt hier.

  • habe leider auch schon die Erfahrung gemacht, dass wenn Du Dich z. B. nicht krankschreiben lässt, das Schmerzensgeld viel geringer ausfällt.

    Je länger Du krank geschrieben bist, je mehr Diagnosen auf dem Attest stehen, und ganz wichtig...dass Du Strafanzeige stellst, umso mehr kommt die gegnerische Versicherung unter Druck.

    Dem Opi gehts ja nicht finanziell an den Kragen, zahlt ja die Versicherung, aber die zahlen nur , wenn alles passt, sobald der Gegener einen entscheidenden Verhaltensfehler macht, und so war es bei mir ;(, ich habe mich damals aus beruflichen Gründen nicht krankschreiben lassen können, hatte aber 5 Diagnosen, die langwierig und schmerzhaft waren, nachdem mich auch ein über 70zig jähriger Opi, vollgepumpt mit seinen morgendlich eingenommenen Medikamenten, einschließlich Asthmaspray mit seinem Mercedes volle Lotte auf die Haube genommen hatte.

    Ich habe daraus gelernt, und so dumm bin ich nicht mehr.
    Es war mein erster Unfall, und ein Rechtsanwalt hatte mir damals dann leider zu spät meine Fehler gesagt.

    Grüßle
    Rennhex

    Einmal editiert, zuletzt von Rennhex (5. September 2004 um 18:16)

  • gute besserung!

    und ich kann mich den anderen nur anschliessen, stell auf jeden fall strafantrag ...

    O< I will not be trained! O<

  • Nimmt das nochmal ein Ende ?(

    Gute Besserung!


    Gruss
    BigMac

    Feurige Grüße
    Der Biggie

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der muss mit der Zeit gehen!" (Bernd Stromberg) :D

  • collins1967 gute besserung auch von mir ;)
    hoffe wirst schnell wieder fit !


    Mfg Ruhr......FellGott 8)

    :cool3:EUER NEID ist MEINE Anerkennung !EUER HASS mein STOLZ !ja w zyciu niczego nie |aBuje - tylko tego, czego jeszcze nie zrobiBem!!! :cool3:
    Take the Best

  • Gute Besserung auch von mir. Stell' besser Starfanzeige, denn das ist auf jeden Fall sicherer (allein schon wegen den bekloppten Versicherungen).
    Ein Gottesglück, daß net mehr passiert ist.

    Das mit den Tests ab einem bestimmten Alter befürworte ich auch.
    Es gibt ältere Menschen, die haben eine Reaktion wie Schlaftabletten oder sind blind wie ein Maulwurf, aber ich habe auch im Gegensatz, jemanden gekannt (leider mitlerweile schon verstorben) der fuhr mit 73 Jahren noch Mopped, daß sich die Balken bogen.
    Er fuhr seit dem Krieg Mopped. Nachher hatte er keins mehr (Frau hat geschimpft er wäre zu alt dafür, hähä), aber er fuhr bei uns ab und zu mal mit, mit seines Sohnes GPZ 900 und das net schlecht. So was gibbet auch.
    Deshalb finde ich solche Tests für angemessen.

    Gruß Dachi ;)

  • Zitat

    Original von collins1967
    so nun hat mich die Polizei angerufen... bekomme Anhörungsbogen... soll ich nun Strafanzeige stellen ja oder nein???

    Wie verhaltet Ihr euch??

    Ich würde einen Anwalt nehmen und den machen lassen. Schließlich hat man selbst auch noch zu arbeiten. Der wird schon alles richten.

    Gut, daß dir nichts passiert ist. Da sieht man mal, daß auch bei Sportmotorrädern häufig Vorfahrtsfehler Unfallursache sind. Und nicht zu schnelles Fahren bzw. wildes Heizen, wie die Medien meist suggerieren. :evil:

    Gute Besserung! ;)

    VG
    Chris

    Einmal editiert, zuletzt von Chris (5. September 2004 um 21:51)

  • :-((((((( !!!

    Gute Besserung wünsch !!!!!!

    Fahrfähigkeit alles schon diskutiert und drüber gemeckert ... bleibt wirklich nur "GUTE BESSERUNG" zu wünschen übrig und ist eh das Wichtigste ;-)).

    Schalt Anwalt ein um auf jeden Fall sicher zu gehen - abgesehen von der Strafanzeige. Auch wenn die Unfallgegner im ersten Moment völlig fertig, mitfühlend, Schuld einsehend sind ....nachher überlegen sie es sich und sagen DU warst zu schnell - eben Mopedfahrer! Und hast Ärger mit der Versicherung, die gern nicht zahlen wollen oder nur Teilschuld zahlen. Leider leider im Bekanntenkreis andauernd so geschehen :-(.

    Gruß
    Sylli

    Ich bin klug, nett, verständnisvoll und gebildet. Aber das Beste an mir ist meine grenzenlose BESCHEIDENHEIT ! :dumdiedum:8)

  • Die Gute Besserung schieb ich mal schnell noch hinter her! *stenzundroterkopf*

    Eine Frage was hat Peng damit zu tun ?(:weg:

    Zitat

    Original von collins1967
    .......
    machen.... Peng :evil:


    ...?

    :D

    Stenz :) neue Telefonnummer

    "Ach übrigens, wussten sie schon, daß die Alpen einen ganz erbärmlichen Anblick bieten, wenn man sich die Berge weg denkt?" Loriot


    Meine neuen Bilder findet man jetzt hier.

  • Zitat

    Original von Stenz
    Die Gute Besserung schieb ich mal schnell noch hinter her! *stenzundroterkopf*

    Eine Frage was hat Peng damit zu tun ?(:weg:

    :D

    Danke für die Tips und den Genesungswünschen!

    mit " Peng" war nur der Aufprall gemeint nicht der Nickname :D

    werde morgen meine Rechtsanwältin anrufen!


    PS: Gott sei Dank hatte ich meinen Sohn (9jahre) nicht mit, der wollte erst

    mitfahren !!!!!!!!! :mad: :mad: :mad: :mad:

  • Zitat

    Original von collins1967


    PS: Gott sei Dank hatte ich meinen Sohn (9jahre) nicht mit, der wollte erst

    mitfahren !!!!!!!!! :mad: :mad: :mad: :mad:


    Die Grundvoraussetzung für Kinder zum Mitfahren auf einem Motorrad ist für Prof. Breuer "das Tragen entsprechender Schutzkleidung." Eine wichtige Rolle hierbei spielt der passende Helm. "Entscheidend ist die Größe des Kopfes im Verhältnis zum restliche Körper", darin sieht der Kinderarzt die größte Gefahr für den Nachwuchs: "Denn dadurch entsteht bei einem Unfall eine deutlich höhere Gefährdung für den Kopf, für das Gehirn und auch für die Halswirbelsäule." Aus der Sicht des Mediziners ist ein verkleinerter Erwachsenenhelm in der Regel nicht passend, da dieser den Proportionen eines Kindes nicht angepasst ist.

    Außerdem sind Kinder als Beifahrer auf einem Motorrad sehr großen Fliehkräften ausgesetzt, denen sie gewachsen sein sollten. "Möchte ein Kind auf dem Motorrad mitfahren, muss es in der Lage sein, sich mit seinen Armen am Fahrer festhalten zu können und es muß sicheren Stand auf den Beifahrerfußrastern haben", sagt Prof. Breuer. "Zudem braucht es genügend Kraft, die dynamischen Bewegungen des Motorrades mitmachen zu können." Sich aus der Fahrermittellinie heraus zu heben, kann nach Meinung des Motorrad-Fachmanns fatale Folgen haben, die die Ausfahrt dann zu einem unkalkulierbaren Risiko machen.

    Neben all diesen Hinweisen spielt für die beiden Experten das Alter eine entscheidende Rolle: Aus medizinischer Sicht sollten Kinder mindestens zwölf Jahre alt sein, bevor sie das erste Mal auf dem Motorrad mitfahren. Für den Professor der Fahrzeugtechnik liegt die untere Altersgrenze sogar bei 14 Jahren.

    .......................................................................................

    Solltest Dir jetzt vielleicht mal überlegen ob Du den Kleinen überhaupt auf der Blade mitnimmst. Bei allem Respekt, ich glaube nicht das ein 9jähriger Knirps als Sozius auf einer Fireblade was zu suchen hat.

    Bevor man von Anderen irgendwelche Tests verlangt, sollte man sein eigenes Tun erst mal überprüfen.

    Trotzdem gute Besserung.

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

    Einmal editiert, zuletzt von Chang-Noi (5. September 2004 um 23:39)

  • Gute Besserung erstmal!

    Dann möchte ich Dir noch meine persönlichen Erfahrungen bei Verkehrsunfällen mit auf den Weg geben.

    1. Erfahrungsgemäß werden Menschen höheren Alters, was in diesem Fall auf den 70jährigen Autofahrer ja zutrifft, wegen Fahrlässiger Körperverletzung nicht verurteilt. Das ist das Delikt, welches dem Unfallverursacher zur Last gelegt wird, wenn eine Person bei einem VU verletzt wird.

    2. Für Deine zivilrechtlichen Ansprüche ist es außerdem unerheblich, ob Du Strafantrag stellst oder nicht. Man muss hier klar das StGB vom BGB trennen. Die eine Sache (StGB) dient dazu, den geltenden Strafvorschriften genüge zu tun. Da die Fahrl. KV ein Antragsdelikt ist, muss Dir von Seiten der Polizei als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft die Entscheidung eingeräumt werden.

    Parallel dazu laufen die Verhandlungen zur Durchsetzung Deiner zivilrechtlichen Ansprüche. Diese haben aber mit der Strafverfolgung überhaupt nichts zu tun und werden auch nicht durch die Polizei vermittelt oder beurkundet oder sonstiges. Die Polizei hat im Zivilrecht lediglich eine beratende Funktion, welche wiederum nicht angewendet wird, da andere Vorschriften dem entgegenstehen. So z.B. das Rechtsberatungsverbot, da Polizisten keine Rechtsanwälte sind.

    Meine Empfehlung: Strafantrag vorbehalten, mit der Versicherung verhandeln und je nachdem den Strafantrag nachträglich stellen. Du hast dafür 3 Monate Zeit.

    Für Deine zivilrechtlichen Ansprüche würde ich in jedem Fall einen Anwalt einschalten.
    Zum Thema Spätfolgen gibt es zu sagen, dass Du diese jederzeit geltend machen kannst. ABER: Es kommt eben darauf an, was Dein Anwalt mit der Versicherung vereinbart. So ist es nicht selten der Fall, dass die Versicherungen eine, meistens etwas höhere, Abfindung zahlen. Damit schließen sie aber spätere Behandlungen aus. Du musst selber entscheiden, wie gravierend die Verletzungen sind und ob es laut Deines Arztes in Zukunft noch zu Komplikationen führen kann. Ist dies nicht zu erwarten bzw. ist die Chance sehr klein, kannst Du an die Abfindung denken und eine gute Summe von der Versicherung herausholen.

    In jedem Fall sind Fotos und aktuelle sowie kontinuierliche Atteste verschiedener Ärzte sinnvoll.

    Viel Erfolg bei der Klärung und mehr Glück in der Zukunft.

    Sven

  • Zitat

    Original von collins1967

    .................und tiefe Schürfwunden überall.......shit tut das weh!!!! ;(

    :gruebel: Tiefe Schürfwunden in Ortschaft.....Schutzbekleidung oder Jeans angehabt???

    Hätte Dein 9jähriger Sohn auch passende Schutzbekleidung angehabt??

    Gruss
    Paolo