Rufnummernsperre 0190 usw.

  • Wie ich gerade lese, ist es eigentlich nach EU Recht nicht rechtens, das die deutsche Telekom und andere Anbieter für die Einrichtung einer Rufnummernsperre Gebühren verlangt. Und zwar schon seit Juli 2003.
    Leider scheint das wieder mal keinen zu jucken. Hat von euch schon mal jemand versucht nicht zu bezahlen oder sein Geld zurückzufordern ???.

    Es geht mir hier nicht um die 7 Euro, die das glaube ich kostet sondern ums Prinzip.

    Guckst du hier

    Sarkasmus ist die Fähigkeit Idioten zu beleidigen ohne dass sie es merken.  

  • Da war es bei mir ja richtig günstig! Ich mußte bei Arcor 5,11€ bezahlen! Allerdings habe ich das schon vor dem 25.07.2003 den Vertrag abgeschlossen. So das bei mir da wohl nichts mehr raus kommt, werde es aber trotzdem versuchen.

    Was heißt hier dir geht es nicht um die 7 €uro???
    Wenn die was zu Unrecht einfordern dann haben die kein Recht darauf und ich will das wiederhaben.

    Gruß Dinu

  • Aha, ist ja interressant! Habe aber leider schon länger die 190er gesperrt!
    Und wegen 7€ streiten finde ich ok und nicht Kleinlich! Überleg mal wieviel Kunden die haben und was das an Kohle ist!

    MfG Jan

  • Bin ich froh das ich vor Jahren von der Telekom zur Nefkom gewechselt bin.
    0190 Sperre ist da kostenlos :)) :))

    Gruß Thomas 
    :moehre::tanz::banane:

    Übrigens: LATTENROST ist keine Geschlechtskrankheit
    :laola:

  • Ich denke, solange das in Deutschland nicht gesetzlich umgesetzt wurde, verstossen die nicht gegen das Gesetz. Soweit ich weiß müssen die sich nach nationalem Recht richten.
    Nicht falsch verstehen. Ich fin es auch zum k....
    Bin vor kurzem umgezogen und habe das Angebot der T-Kom mit kostenlosem Rufnummerumzug wahrgenommen. Hat dann im Endeffekt 80 Euro gekostet. Die Servicedame hat mir die Kosten auch genau erklärt:
    Formelles behalten der Nunmmer umsonst. Umtragen im Computer: 40 Euro. Freischalten: 40 Euro. Von wegen umsonst.

    Gruß
    schrader

  • Zitat

    Original von schrader
    Ich denke, solange das in Deutschland nicht gesetzlich umgesetzt wurde, verstossen die nicht gegen das Gesetz. Soweit ich weiß müssen die sich nach nationalem Recht richten.
    Nicht falsch verstehen. Ich fin es auch zum k....
    Bin vor kurzem umgezogen und habe das Angebot der T-Kom mit kostenlosem Rufnummerumzug wahrgenommen. Hat dann im Endeffekt 80 Euro gekostet. Die Servicedame hat mir die Kosten auch genau erklärt:
    Formelles behalten der Nunmmer umsonst. Umtragen im Computer: 40 Euro. Freischalten: 40 Euro. Von wegen umsonst.

    Gruß
    schrader

    EU-Recht geht immer vor nationalem Recht, sofern es eine EU-Regelung diesbezüglich gibt gilt das nationale Recht nicht mehr.

    Gruss

    Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • @ mseyssler

    Heisst das, das ein deutsches Gericht (im Falle einer Klage) das deutsche Gesetz ignoriert, sobald es eine EU-Regelung gibt, auch wenn die vom deutschen Gesetzgeber noch nicht umgesetzt wurde????

    schrader

  • Wird bei mir alles in der Telefonanlage gesperrt, da kann ich auch die 01030 sperren die manche Dailer vorauswählen, und das kost gar nix, und ich kann's sperren und wieder aufheben wie ich will :)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (18. September 2004 um 18:06)

  • Chris,

    klar geht das über die Anlage, aber falls Du was falsch einstellt, verstellst oder sonstiges musst Du trotzdem die Gebühren zahlen, im Falle der Sperrung durch die Telekom hast Du nen Nachweis und kannst dafür m.E. nicht haftbar gemacht werden, weil die TelKom hätte ja garkeine Verbindung herstellen dürfen.

    Anders sieht das bei Deiner Telefonanlage aus, Du kannst nicht nachweisen, was Du irgendwann mal eingestellt und geändert hattest, also trägst Du im Falle des Falles die Kosten.

    ...
    ein neuer Tag,
    neues Glück,
    sieh nach vorne,
    nie zurück
    ...

  • Zitat

    Original von fred.flintstone
    Chris,

    klar geht das über die Anlage, aber falls Du was falsch einstellt, verstellst oder sonstiges musst Du trotzdem die Gebühren zahlen, im Falle der Sperrung durch die Telekom hast Du nen Nachweis und kannst dafür m.E. nicht haftbar gemacht werden, weil die TelKom hätte ja garkeine Verbindung herstellen dürfen.

    Anders sieht das bei Deiner Telefonanlage aus, Du kannst nicht nachweisen, was Du irgendwann mal eingestellt und geändert hattest, also trägst Du im Falle des Falles die Kosten.

    Ich weiß ja daß ich die gesperrt habe, da hab ich keinen Fall des Falles. ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris

    Ich weiß ja daß ich die gesperrt habe, da hab ich keinen Fall des Falles. ;)

    ...oder so! ;)

    ...
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    sieh nach vorne,
    nie zurück
    ...

  • Ich habs ja einmal für den PC eingestellt, und das bleibt, außerden hab ich für meinen Internetzugang eine Nummer die mit 0193 anfängt, und es gibt auch Dailer die diese Vorwahl verwenden, und mit der Telefonanlage kann ich diese eine Nummer Freigeben, und alle anderen die mit 019... anfangen sind gesperrt, da frag mal bei der Telekom ob die das so sperren können daß diese eine Nummer noch geht, ich glaube ja mal nicht ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris
    Ich habs ja einmal für den PC eingestellt, und das bleibt,

    da wär ich mir jetzt aber bei den heutigen Dialern nicht mehr so sicher ;)

    außerden hab ich für meinen Internetzugang eine Nummer die mit 0193 anfängt, und es gibt auch Dailer die diese Vorwahl verwenden, und mit der Telefonanlage kann ich diese eine Nummer Freigeben, und alle anderen die mit 019... anfangen sind gesperrt, da frag mal bei der Telekom ob die das so sperren können daß diese eine Nummer noch geht, ich glaube ja mal nicht ;)

    Nee, aber den Rest z.b. 0190, 0192, 0194 etc. kannste sperren lassen und die Gebühren sind Rufnummerabhängig, d.h. für 0192 musst Du weniger (oder mehr) bezahlen als für z.B. 0194 - es gibt auch 03- oder 09-irgendwas, die Kosten bis zu 250 € die Minute :tougue:

    Ich hatte da mal nen netten link zu ner Dialer-Info-Seite, wo die Rufnummern und die Gebühren genau aufgelistet waren, die hab ich aber leider nicht mehr

    I.ü. die meisten Provider, die ne 019-Einwahlnummer anbieten haben für Kunden mit 0190-Sperre separate Nummern, die muss man aber bei der Hotline erfragen, dann geht INet auch trotz 019-Sperren ;)!

    ...
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    ...

    Einmal editiert, zuletzt von fred.flintstone (18. September 2004 um 19:44)

  • Der Anbieter nicht, is ein regionaler Anbieter bei uns, und der Dailer kann die Telefonanlage auch nicht umgehen, da der PC als Nebenstelle der Telefonanlage am internen ISDN Bus der Anlage hängt, und sobald ne Nummer mit 019 anfängt wird dem PC ein Belegtzeichen aufgeschaltet, hat bei dem einen Dailer wundebar funktioniert den ich mir mal eingefangen hatte, nach 3 Wahlwiederholungen kam dann die Meldung: Es konnte keine Verbindung hergestellt werden. ;) Die Anlage hat immerhin damals fast 1000 DM gekostet, und die Nummern mit 03 und 09 hab ich auch schon lange gesperrt.
    Ich binn damit zufrieden, und mit dem Telefon oder Fax kann ich 0190 Nummern immer noch anwählen wenn ich's mal brauchen sollte, weil man die Sperrung für jede Nebenstelle extra festlegen kann.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (18. September 2004 um 19:55)

  • Zitat

    Original von schrader
    @ mseyssler

    Heisst das, das ein deutsches Gericht (im Falle einer Klage) das deutsche Gesetz ignoriert, sobald es eine EU-Regelung gibt, auch wenn die vom deutschen Gesetzgeber noch nicht umgesetzt wurde????

    schrader

    So muss das dann sein, ansonsten wären ja die ganzen EU-Regelungen fürn O< . Gerade im Bereich Verbraucherschutz gibt es ja unzälige Regelungen. EU-Recht geht immer vor nationalem Recht und das macht meines erachtens auch Sinn.

    Gruss

    Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • Zitat

    Original von mseyssler

    So muss das dann sein, ansonsten wären ja die ganzen EU-Regelungen fürn O< . Gerade im Bereich Verbraucherschutz gibt es ja unzälige Regelungen. EU-Recht geht immer vor nationalem Recht und das macht meines erachtens auch Sinn.

    Gruss

    Michael

    Deswegen gibts in Hessen auch keine Todesstrafe mehr, obwohl diese noch in der Rechtssprechung existiert.

    ...
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    ...

  • Zitat

    Original von fred.flintstone
    Chris,

    klar geht das über die Anlage, aber falls Du was falsch einstellt, verstellst oder sonstiges musst Du trotzdem die Gebühren zahlen, im Falle der Sperrung durch die Telekom hast Du nen Nachweis und kannst dafür m.E. nicht haftbar gemacht werden, weil die TelKom hätte ja garkeine Verbindung herstellen dürfen.

    Anders sieht das bei Deiner Telefonanlage aus, Du kannst nicht nachweisen, was Du irgendwann mal eingestellt und geändert hattest, also trägst Du im Falle des Falles die Kosten.

    Welchen Beweis gibts denn bei der Telebims ???

    Noeee lieber Herr Flintstone bei uns steht nix von Sperre im Computer .....

    Wann soll das beantragt worden sein ?!?!?! ?( ?( ?( ?(



    Wenn ihr uns stecht, bluten wir nicht? Wenn ihr uns kitzelt, lachen wir nicht?
    Wenn ihr uns vergiftet, sterben wir nicht? Und wenn ihr uns beleidigt, sollen wir uns nicht rächen?
    :motz:

  • Zitat

    Wird bei mir alles in der Telefonanlage gesperrt, da kann ich auch die 01030 sperren die manche Dailer vorauswählen, und das kost gar nix, und ich kann's sperren und wieder aufheben wie ich will


    Bringt dir aber im Falle eines Rechtsstreites gar nichts, wie willst du das beweisen ?. Die Beweislast liegt erst mal bei dir. Frühestens bei einer Gerichtsverhandlung kannst du eine Beweislastumkehr beantragen. Ich habe meine Telefonanlage auch gesperrt und trotzdem die Sperre bei der Telekom eingerichtet. Ich hatte schon mal Forderungen eines Anbieters, bei dem ich mich über einen Dialer eingewählt haben sollte ( 50 Euro für 12 sec.) und zwar trotz Sperre und obwohl ich zur besagten Zeit nicht zuhause war. Habe denen einen freundlichen Brief geschrieben und dann war Ruhe.
    Ohne die Sperre bei der Telekom hätte ich warscheinlich ziemlich verschissen gehabt. Und nochwas ; was macht der, der keine Telefonanlage hat ?.

    Sarkasmus ist die Fähigkeit Idioten zu beleidigen ohne dass sie es merken.  

  • Zitat

    Original von Ralf
    [Welchen Beweis gibts denn bei der Telebims ???

    Du bekommst nen Brief, wo bestätigt wird welche Nummern gesperrt wurden, das sollte ausreichen.

    ...
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    sieh nach vorne,
    nie zurück
    ...

  • Zitat

    Original von Walter


    Bringt dir aber im Falle eines Rechtsstreites gar nichts, wie willst du das beweisen ?. Die Beweislast liegt erst mal bei dir. Frühestens bei einer Gerichtsverhandlung kannst du eine Beweislastumkehr beantragen. Ich habe meine Telefonanlage auch gesperrt und trotzdem die Sperre bei der Telekom eingerichtet. Ich hatte schon mal Forderungen eines Anbieters, bei dem ich mich über einen Dialer eingewählt haben sollte ( 50 Euro für 12 sec.) und zwar trotz Sperre und obwohl ich zur besagten Zeit nicht zuhause war. Habe denen einen freundlichen Brief geschrieben und dann war Ruhe.
    Ohne die Sperre bei der Telekom hätte ich warscheinlich ziemlich verschissen gehabt. Und nochwas ; was macht der, der keine Telefonanlage hat ?.

    Geht ja auch nur bei den wenigsten Anlagen, ich kann halt das bei der Telekom nicht sperren lassen, weil DSL bekomm ich nicht, und zur normalen einwahl brauch ich ne Nummer mit 0193, und für Sat DSL Call by Call brauch ich ne 0191er Nummer Was nützt mir dann die Sperrung, und wenn so ein Dailer die Netzvorwahl 01033 der Telekom vorwählt, funktioniert soweit ich weiß die Sperrung der Telekom auch nicht mehr.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker: