1. Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis,
denn wenn Sie in der Lage waren den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
2. Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun
und jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung
auf den späten Nachmittag ansetzen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt
Sie sind mit der Arbeit fertig.
3. Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen. Wenn:
~ Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können
~ Sie uns spätesten bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir Ihnen ab diesem Tag keinen Lohn mehr berechnen
~ Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie verstorben sind.
Andernfalls wird dieser Tag von Ihrem Jahresurlaub abgezogen.
4. Operationen
Chirurgische Eingriffe an unseren Mitarbeitern sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teils von Ihnen verstößt gegen den Arbeitsvertrag.
5. Silberhochzeit bzw. Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden.
Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit
gehen dürfen.
6. Geburtstage
Das Sie geboren wurden ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine veranlassung Ihnen eine
Freistellung zu gewähren.
7. Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten haftet die Firma nicht und es ist auch keine
Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten Ihren Spass an der Sache.