Ich raste aus !!!!!!!

  • Hab heute mein Moped, zum Austausch des Servomotor der Auslaßsteuerung, zum Händler gebracht.

    Eine Stunde später krieg ich nen Anruf:

    Moped ist repariert und läuft wieder - haben eine Probefahrt gemacht und leider einen Crash gehabt. :tongue: :tongue: :tongue:

    Ich dachte mein Schrittmacher setzt jetzt gleich aus. ;( ;( ;(

    Der Mechaniker hat wohl ein Auto geschrammt und ist Gott sei Dank nicht gestürtzt.
    Verkleidung hat es aber auf jeden Fall erwischt und noch so ein paar andere Teile ( genaues weiß ich noch nicht ). :evil: :evil: :evil:

    Was muß ich in so einem Fall beachten ??
    Wann läuft ein Motorrad als Unfallmaschine ??

    Gruß
    Franky1 der:kotz:könnte

  • Das ist ganz einfach du musst einen Gutachter beauftragen der den Schaden an deiner Maschine schätzt, lass dich auf nichts anderes ein egal was der Werkstattbesitzer dir sagt, im äussersten Fall schalte einen Anwalt ein. Die Werkstatt ist auf jedenfall versichert. Ausserdem ist die Lage noch komplizierter wenn mit deinem Fahrzeug ein Fremdschaden verursacht wurde.

    Born to be alive :))

  • ... und bis zu engültigen reparatur sollte eine (gleichwertige kostenlose ) leihmaschine drin sein ....

    :sonne: Grüße aus dem Ösiland :sonne:

    [color=#009900]Pannonische Rundenzeit ca 2:08 :schildgroete:

    2016 Rennstreckentermine - :

    Pannonia-Ring: 18.03-19.03-20.03 / 11.04-12.04 / 02.05-03.05 / 27.05-28.05-29.05 / 13.06-14.06 / 1107-12.07 /
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    Rijeka: 07.10-08.10-09.10

  • Zitat

    Original von Kraftrad
    Jedes Teil austauschen lassen, dann ist es auch keine Unfallmaschine.

    Dein Händler müßte versichert sein! Würde jeden Kratzer reparieren also tauschen lassen. Keine Ausbesserungen und so!!!!!


    Bist Du sicher ?????
    Ich meine die Definition "Unfallmaschine" oder nicht , dürfte doch nicht davon abhängig sein, ob alles mit Neuteilen repariert wurde , oder ?????

    Gruss Andreas
    mit schöner SC50, ebensolcher MG Griso u. KTM 1290 Adventure
    Nordschleife 2008: 89 ; 2009:6

  • Zitat

    Original von Kraftrad
    Jedes Teil austauschen lassen, dann ist es auch keine Unfallmaschine.

    Dein Händler müßte versichert sein! Würde jeden Kratzer reparieren also tauschen lassen. Keine Ausbesserungen und so!!!!!


    Das mit dem Austausch habe ich auch schon gehört, war mir aber nicht mehr ganz sicher. Jetzt sind wir ja schon zu zweit :)

  • Die Definition "Unfallfrei" hängt von der Schadenshöhe ab... Ich bin mir nur nicht sicher wo die Grenze liegt. (Ich meine so bei 1500€).

    Gruß

    Iceman

    - - - Ja, ich bin Diaboliker - - -

  • Du wirst bei einem Wiederverkauf der Sicherheit wegen
    diesen Schaden angeben müssen.

    Das "tolle" bei Moppeds ist ja, dass man keine
    Wertminderung geltend machen kann - es werden
    ja nach einem Unfall alle defekten Teile erneuert -
    aber einen Unfallschaden muss man beim Verkauf
    angeben. Und ein Unfallmotorrad bringt weniger
    Geld.
    Es gibt keine betragsmässige Grenze, sondern
    das wird an der Art des Schadens festgemacht.
    Beim Auto z.B. : Stossfänger kaputt - neuer dran -> kein
    Unfallfahrzeug .......... Kotflügel kaputt - neuer Kotflügel ->
    Unfallfahrzeug.

    Der Händler wird Dich auf jeden Fall so stellen müssen, dass
    Du keinerlei Nachteile hast.
    Denke also auch an die ggf fällige Hochstufung der
    Versicherung. Sollte das der Fall sein bekommst Du über
    die entstehenden Mehrkosten von der Versicherung eine
    Aufstellung.

    Sollte es Probleme geben solltest Du einen kundigen!!!
    Anwalt einschalten - der wird dafür bezahlt das er
    sich mit solchen Sachen auskennt.


    G r u s s B ö r n i e

    .


    Please do not feel intimidated by my superior intellect !
    I --- WILL --- WRITE --- VERY --- SLOWLY

    :]

    25.35 - 6.6.06

    • Offizieller Beitrag

    Unfallfahrzeug !!!
    Wenn alle beschädigten Teile ausgetauscht wurden, dann handelt es sich nicht mehr um ein Unfallfahrzeug! Die Höhe des Schadens ist hierbei uninteressant!
    Beispiel:
    Verkleidung wurde geklebt, so das man überhaupt nix mehr vom Schaden sieht ..... Unfallfahrzeug, da man sich ja nicht sicher sein kann, ob die Verkleidung an eienr anderen Stelle was abbekommen hat, was man aber nicht sieht.
    Teil getauscht ..... also ist alles wieder neu.

    Bin mit da auch 1000%zig sicher, weil ich 3 Jahre lang in 4 Verhandlungen um soetwas gestritten habe.

  • Schliebe mich da mal Rainer seiner Meinung an, solange nur Plastik ersetzt wird gegen Neuteile und der Rahmen nichts abbekommen hat(und getauscht werden muß, was ja hier nicht der Fall ist) das nicht als Unfaller gelten zu lassen.

  • Lt. Händler sind 'nur' das Verkleidungsunterteil, Gehäusedeckel, Fußraste und Kettenschutz betroffen.

    Alle betroffenen Teile werden gegen Neuteile ausgetauscht - also kein Unfallmoped. :D

    Ne VFR hab ich auch als Leihmoped bekommen - liegt mir aber nicht so und ich freu mich schon wieder auf meine Blade. :)) :)) :))

    Gruß
    Franky1

  • "Unfallmotorrad" ist der eine Begriff.

    Aber ich kann mit gut vorstellen, dass man sich
    im Fall "X" vorwerfen lassen muss, nicht im Kaufvertrag
    erwähnt zu haben dass das Mopped einen Unfall hatte
    und somit vielleicht der Kaufvertrag wandelbar ist weil
    die zugesicherten Eigenschaften, in dem Fall die
    Unfallfreiheit, nicht stimmen.

    ( Bohhhh ist DAS ein Satz ) :)


    G r u s s B ö r n i e

    .


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  • Ich glaub das kann man sehen wie man will...da ja alle defekten und verunfallten teile ausgetauscht wurden(sind somit nicht mehr am moped) hatte dieses moped(rahmen) mit den anbauteilen auch keinen crash...


    ...oder so...

    Dieser Beitrag wurde 151 mal editiert, zum letzten Mal von Chief: Heute, 15:40

    • Offizieller Beitrag


    Neeeee, mach mal die Pferde ned scheu, Börnie .. ;)

    In Bezug auf den Status "Unfallfreiheit" hat die Rechtssprechung ne Bagatell- und ne Komponenten/Teile-grenze entwickelt.
    So gelten z.B. parkplatzrempler ned als "Unfall".

    Und dann ist ja generell die Frage der Nachweisbarkeit.
    bei Autos kann ein Gutachter gestauchte, geschweißte, nachlackierte und gequetschte Karosserieteile immer nachweisen-beim Motorrad, wo die Komponenten leicht demontier- und austauschbar sind, aber NED.

    Also ist es KEIN Unfallfahrzeug, denn der Unfallstatus ist ja ned wie ne Seele mit dunklen Schatten, sondern immer physisch/materiell nachweisbar.

    Wenn man ne krumme Felge austauscht, ist es kein Unfallfahrzeug mehr, da es absolut den werksspezifikationen entspricht. :)

  • Zitat

    Original von Franky1
    Lt. Händler sind 'nur' das Verkleidungsunterteil, Gehäusedeckel, Fußraste und Kettenschutz betroffen.

    Alle betroffenen Teile werden gegen Neuteile ausgetauscht - also kein Unfallmoped. :D

    Ne VFR hab ich auch als Leihmoped bekommen - liegt mir aber nicht so und ich freu mich schon wieder auf meine Blade. :)) :)) :))

    Gruß
    Franky1

    fußraste und kettenschutz ? - wie sieht die schwinge (dahinter)aus ??

    gehäusedeckel ? - motorgehäuse ok ??

    verkleidungsunterteil ?- wie sehen die verbindungen zum verkleidungsoberteil aus weiters die halterungen ....


    würd mir das ganz genau anschauen ...

    :sonne: Grüße aus dem Ösiland :sonne:

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    Slovakia-Ring: 27.06-28.06 / 25.07-26.07,

    Brünn: 25.04-26.04 / 16.05-17.05 / 29.08-30.08

    Rijeka: 07.10-08.10-09.10

    • Offizieller Beitrag

    Oder erweitert spekuliert:

    Wenn Du das Bike zu nem beliebigen anderen Händler bringst und ihm sagst, daß sei ein Unfallfahrzeug mit Vollkasko bzw. eindeutiger Schuldfrage-wetten, daß der dir nen kaputten Lenkanschlag(also Rahmentotalschaden) mit mikroskopischen Dellchen in den Kostenvoranschlag schreibt??
    Die krummen Fußrasten hätten da auch sicher die Halteplatte verbogen, die wiederum den Rahmen-also Rahmen ausbauen, vermessen, eventuell erneuern..

    Komisch, daß die Händler in eigener Sache minimale Reparatuen für nötig halten, aber wenns ein Dritter zahlt, oft wirtschaftlichen Totalschaden diagnostizieren können. :tongue:

    Nimm dem Händler das verunglückte Bike weg - und lass es anderswo reparieren. Er kann dann die Kosten tragen.

    Alles andere würd ich ned zulassen.

  • Zitat

    Original von PeteRR
    [
    Oder erweitert spekuliert:

    Wenn Du das Bike zu nem beliebigen anderen Händler bringst und ihm sagst, daß sei ein Unfallfahrzeug mit Vollkasko bzw. eindeutiger Schuldfrage-wetten, daß der dir nen kaputten Lenkanschlag(also Rahmentotalschaden) mit mikroskopischen Dellchen in den Kostenvoranschlag schreibt??
    Die krummen Fußrasten hätten da auch sicher die Halteplatte verbogen, die wiederum den Rahmen-also Rahmen ausbauen, vermessen, eventuell erneuern..

    Komisch, daß die Händler in eigener Sache minimale Reparatuen für nötig halten, aber wenns ein Dritter zahlt, oft wirtschaftlichen Totalschaden diagnostizieren können. :tongue:

    Nimm dem Händler das verunglückte Bike weg - und lass es anderswo reparieren. Er kann dann die Kosten tragen.

    Alles andere würd ich ned zulassen.

    Hab mir das Teil heute angeschaut - ist wirklich minimal. Nur das linke Verkleidungsunterteil, der Kettenschutz und die Fußraste. Nicht mal der Motordeckel hat was - war nur ein bischen Gummi von der Stoßstange dran. :D

    Der Händler hat da schon 100% richtig nachgeschaut - er war
    ja auch nicht Schuld sondern der PKW Fahrer (Vorfahrt mißachtet).

    Die defekten Teile werden getauscht und gut ist. :)) :))

    Gruß
    Franky1 undnochmalglückgehabt :D