Hallo Joel,
ich war wegen so einer Sache mal beim Rechtsanwalt und der hat mir gesagt das zu einer eindeutigen Indentifizierung die "Gesichtsmerkmale" Augen, Nase, Mund und Ohren nötig sind. Ist unterm Helm eigentlich nicht alles zu sehen. Ich habe mir auch deshalb einen Atemabweiser noch in den Helm montiert.
Als ich vor 2 Wochen aus dem Urlaub kam, hatte ich auch wieder mal Post vom Ordnungsamt, aber gleich zweimal, da ich das Verwarnungsgeld nicht bezahlt hatte, (Bescheid kam in der Urlaubszeit,war aber 3,5 Wochen in GR). Inzwischen war ein Bußgeldbescheid erlassen worden von 40 Euronen. Ich habe gegen beides Widerspruch eingelegt Man muß sich den Bescheid ganz genau durchlesen und nur das allernötigste reinschreiben, meist nur die persönlichen Angaben wie Adresse und Geburtsort. Dann nur noch das Datum und die Unterschrift und das ganze dann zurücksenden. Wenn der Bearbeiter mitdenkt, merkt er das du nicht zahlen willst und läßt das ganze fallen. Ist er " Machtgeil " versucht er mit einem Bußgeldbescheid dich weichzukriegen. Dann mußt du einen Widerspruch einlegen, am besten schriftlich.
Meiner sah dann so aus, (nach Briefkopf mit Adresse von mir, Datum und Adresse der Bußgeldstelle):
Betreff:
Widerspruch zu folgenden Angelegenheiten:
1. Schriftl. Verwarnung – Aktenzeichen XXXXXXXX
2. Bußgeldbescheid - Aktenzeichen XXXXXXXX
3. Mahnung - Kassenzeichen XXXXXXX
Zu 1.
Die Anhörung zur Ordnungswidrigkeit konnte ich nicht fristgemäß einsenden, da ich im Ausland im Urlaub war.
Zu 2.
Kurz nachdem ich aus dem Urlaub zurück war, bekam ich den Bußgeldbescheid. Ich rief daraufhin bei Herrn S. mit der Aussage zu 1. an und bekam zur Antwort das es egal wäre, ich hätte keinen Anspruch auf ein Zurücksetzen der Sache in den vorherigen Zustand. Der Bußgeldbescheid wäre rechtskräftig. Dagegen legte ich nach einer Belehrung sofort telefonisch Widerspruch ein. Dies möchte ich hiermit noch schriftlich nachreichen.
Ich bin der Meinung ( nach einer Rechtsberatung bei einen Anwalt für Verkehrsrecht ) das die Vorraussetzungen um die zweifelsfreie Feststellung der Identität des Fahrers nicht gegeben sind und ich als Halter des Fahrzeuges bin nicht verpflichtet, den Fahrer der zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug fuhr, zu benennen!.
Außerdem befindet sich auf dem Bild noch ein weiteres Fahrzeug, welches zu Fehlmessungen führen kann.
Zu 3.
Wieso kommt nach dem Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid plötzlich eine Mahnung nur über das beim ersten Schreiben genannte Verwarnungsgeld + Mahngebühr?
Dagegen möchte ich hiermit ebenfalls noch schriftlich Widerspruch einlegen!
Ansonsten sind meine Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum u. -ort in dem Bußgeldbescheid richtig. Ich hätte sie, wenn ich nicht im Urlaub gewesen wäre, rechtzeitig mit dem Anhörungsbogen zurückgesendet.
Um weiter unnötige Kosten für beide Seiten zu vermeiden, schlage ich vor das Sie das Verfahren einstellen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
Die hatten mir nämlich, nachdem ich telefonisch Widerspruch eingelegt hatte, dann halt nochmal eine Mahnung über das Verwarnungsgeld+ Mahngebühren zugeschickt.(deshalb 3.Punkt im Widerspruch) um wenigstens die Hälfte vom Betrag zu kassieren.
Das Ende vom Lied kam am Samstag mit der Post:
Verfahren eingestellt!!!!
Ich sehe nicht ein warum die nur unsere Gesetze nutzen dürfen oder es zumindestens oftmals denken, es muß in Deutschland immer noch der Fahrer zweifelsfrei festgestellt werden. deshalb liegt die Beweisplicht bei der Rennleitung bzw. den Behörden. Das ist aber bei einem Vollhelm kaum möglich wenn nur geblitzt und nicht gleich angehalten wird.
Ich zahle nicht unnötig an unseren lieben Staat Geld ein, der holt sich schon genug von mir......
Eine schöne Woche noch...
Frank