Geblitzt worden...

  • ....hab gerade die Post geöffnet. Liebesbrief vom Polizeipräsidium - Bußgeldstelle:

    Ihnen wird vorgeworfen, am 30.07.06 um 09:51 Uhr in Trier, Pacelliufer, B51 Fahrtrichtung FR Römerbrücke...blabla....Kraftrad Honda, amtliches Kennzeichen ....

    Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 13km/h.
    Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz) 63km/h

    Verwarnungsgeld : 25€

    So, alle Angaben sind korrekt, ich war an dem Tag da mit dem Möppi da unterwegs, wie schnell weiss ich nicht mehr, aber ich habe nirgends einen Blitzer bemerkt, bzw. ein Polizeiauto. Ausserdem liegt kein Blitzfoto bei. :gruebel:
    Da steht nur: Beweism.; Messgerät Multanova 6F, Radar
    Zeuge : 2 Namen

    ...aha, so einfach geht das also ?( :gruebel:

    Das heisst also, ich wurde mit dem Radar gemessen, und die Beamten merketen sich mein Kennzeichen und sind im selben Moment Zeugen - einfach so, ohne weiteres Beweismaterial.

    Die 25€ sind mir sch....egal, nur wundere ich mich darüber dass es auch ohne sonstige Beweise geht :gruebel:


  • Einfach sagen du weist nicht mehr wer gefahren ist.Wenn dich keiner angehalten hat dann haste glück damit. :D

    :yeh:Schwarz-Gold sollte Sie sein :yeh:

  • ....ach für die 25€uronen hau ich jetzt nicht da auf die Kacke.

    Haben die etwa von Hinten geblitzt - oder reichen wirklich Zeugen aus?

  • Zitat

    Original von fosycot
    ....ach für die 25€uronen hau ich jetzt nicht da auf die Kacke.

    Haben die etwa von Hinten geblitzt - oder reichen wirklich Zeugen aus?

    Die Zeugen reichen nicht aus.Für die 25 euro kannst du mit deiner Frau schön essen gehen 8)

    :yeh:Schwarz-Gold sollte Sie sein :yeh:

  • Nach meiner Meinung ist der Halter nur im "ruhenden Verkehr" haftbar, im "fließenden Verkehr" muß immer der Fahrer festgestellt werden.

    D.h. da es ein "Familienfahrzeug" ist und in der Familie das Aussageverweigerungsrecht gilt, muß die Polizei den Fahrer selbst feststellen und beweisen. (schwierig mit Helm und evtl. Tuch).

    Es kann passieren das nach so einer Aktion ein s.g. Fahrtenbuch für das "Familienfahrzeug" geführt werden muss.

    Wenn dies ein Verkehrsrechtsanwalt ließt, bitte bestätigen oder dementieren.

    Danke

  • Zitat

    Original von Carlos_Gavados
    Nach meiner Meinung ist der Halter nur im "ruhenden Verkehr" haftbar, im "fließenden Verkehr" muß immer der Fahrer festgestellt werden.

    Ich dachte, dass bei einem "Verwarnungsgeld" der Halter haftbar gemacht werden kann und bei einem "Bußgeld" der Fahrer ermittelt werden muss ... :gruebel:

  • Sie müssen Dich schon anhalten, um Dich als tatsächlichen "Schuldigen" zu entlarven. Du hast sicherlich gute Chancen um die 25€ herumzukommen.
    Andererseits ist es ein Betrag, den man glaub ich, verschmerzen kann. Da es wirklich sein kann, dass sie Dich ein Fahrtenbuch führen lassen, sch... drauf! O<
    Wenn sie Dich das nächste mal mit einer höheren Gewschwindigkeit erwischen, bist Du auch kein "Wiederholungstäter" :D
    Gruß, George

    "OM NARBHAVIE"

  • Zitat

    Original von George
    Wenn sie Dich das nächste mal mit einer höheren Gewschwindigkeit erwischen, bist Du auch kein "Wiederholungstäter" :D
    Gruß, George

    Empfehle hinfahren und Photo ansehen... wenn dein Kennzeichen nicht auf dem Photo zu sehen ist, stellen die oft schon von selbst das Verfahren ein.

    Ansonsten, BEZAHLEN! Danach ist das Photo weg, ist ja nur ne Owi, und die haben kein Bildmaterial mehr zum Vergleichen in der Hand.... wer weiß, auf was für Photo`s du demnächst zu sehen bist ;) Und das ist dann im Wiederholungsfall mit selben Moped nicht so gut.... :dumdiedum:

  • Hi, also etwas merkwürdig ist das ganze schon!
    Das angegebene Gerät http://www.multanova.ch/pdf/6F_digital_de.pdf macht eigentlich die üblichen Aufnahmen von vorne, also ohne Kenzeichen! Da diese Aufnahem nicht vor Ort sondern am PC ausgewertet werden dürfte es für die Grünen schwierig werden die irgendwie zuzuordnen - selbst wenn sie sich noch das Kennzeichen notieren.
    Was du da bekommen hast gibts eigentlich nur wenn die dich direkt anhalten (z.B. beim Lasern) und dur aus irgendeinem Grund nicht zahlst.
    Wenn du nen Rechtsschutz hast stehen die Changsen wohl sehr gut, ansonsten sch*** auf die 25€ - ist vermutlich zu viel Aufwand

    ...wer schneller lebt ist früher fertig...

    2 Mal editiert, zuletzt von Corso (26. August 2006 um 19:11)

  • Zitat

    Original von Corso
    Wenn du nen Rechtsschutz hast stehen die Changsen wohl sehr gut, ansonsten sch*** auf die 25€ - ist vermutlich zu viel Aufwand


    Mich würde interessieren wie hoch die Selbstbeteiligung seiner Rechtschutz ist!
    Wenn die Zeugen das Kennzeichen sehen wird es mit der Uhrzeit usw aufgeschrieben und könnte dann zugeordnet werden.
    th

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

  • Ja, der Aufwand wegen den läppischen 25€uronen ist es nicht wert.

    ...wäre es jetzt eine höhere Geschwindigkeit gewesen verbunden mit einem eventuellen Fahrverbot würde ich der Sache auf den Grund gehen, aber es ist ja nichts Dramatisches....

    ...ärgert mich halt nur wie einfach die Rennleitung sich das Ganze macht.

    ...hab mich schon gefratgt ob ich die vielleicht vollkommen übersehen hab, dass die mich vielleicht sogar rauswinken wollten :gruebel: (Sozia hat übrigens auch nichts bemerkt) und nur deshalb den Bussgeldbescheid schicken.... :gruebel:

    ...was solls - chit happens. :cool3:

  • ..hab den gleichen birief auch bekommen,zum ersten mal.allerdings war ich nur 12 kmh zu schnell,abzüglich der tollerranz.aber die 25 euro sind die gleichen.geblitzt worden bin ich zur platte hoch,löwensteiner berge....ob ich das zahle weiss ich auch noch nicht..mal sehen.

  • Zitat

    Original von Amuthor
    ..hab den gleichen birief auch bekommen,zum ersten mal.allerdings war ich nur 12 kmh zu schnell,abzüglich der tollerranz.aber die 25 euro sind die gleichen.geblitzt worden bin ich zur platte hoch,löwensteiner berge....ob ich das zahle weiss ich auch noch nicht..mal sehen.


    Hast du etwa auch kein Bild bekommen? Ich frage mich wie die euch identifizieren wollen. Sweit ich weis müssen die in Deutschland entweder ein Foto haben oder direkt anhalten und Personalien aufnehemen!
    Hab gerade mal meine Knöllchen vom Autofahren rausgesucht, das steht als Beweis überall "Foto" bzw "Film Nr & Bild Nr"

    ...wer schneller lebt ist früher fertig...

  • Ja, man muss sich aber registrieren.

    Ich ruf jetzt morgen einfach mal bei der Rennleitung an und frag was Sache ist?!
    Man kann das ja sicherlich in einem freundlichen Gespräch klären, wie die Handhabung in diesem Fall ist, betreffend Beweise - sprich Foto.

  • Zitat

    Original von Corso


    Hast du etwa auch kein Bild bekommen? Ich frage mich wie die euch identifizieren wollen. Sweit ich weis müssen die in Deutschland entweder ein Foto haben oder direkt anhalten und Personalien aufnehemen!
    Hab gerade mal meine Knöllchen vom Autofahren rausgesucht, das steht als Beweis überall "Foto" bzw "Film Nr & Bild Nr"


    kein bild.aber frontfoto und radarmessung als beweismittel steht nur in dem brief.und dann steht noch der zeuge drunter.im fachjargon nennt man das *knallzeuge*also ich zahl das nicht. ;)

  • Ich habe auch Post bekommen von der Rennleitung, sie hatten mich angeblich mit 92 Km/h abzüglich 3 Km/h Tolaranz in einer 60er bekrenzung erwischt.
    Von Foto stand bei mir auch nix drin, nur das sie mich mit einer Einseitensensormessung und 3 Zeugen beim zu schnell fahren erwischt hätten.
    Einen Kumpel von mir hat`s dort auch erwischt und der hat sich das an einem anderen Tag angesehen wie die dort messen:

    - VW Bus hinter der Böschung
    - Kabel rauf zum Fahrbahnrand zu einem Messgerät, das kaum zu sehen ist
    - Messgerät hat keine Fotoeinheit gehabt
    -1 Zivipo stand im Gebüsch und gab die Kennzeichen per Funkgerät durch

    Was soll man davon halten? Ist das vor Gericht Beweismittel genug?

    Immer schön kurvig bleiben...

  • Zitat

    Original von Fireblade-Michel

    - VW Bus hinter der Böschung
    - Kabel rauf zum Fahrbahnrand zu einem Messgerät, das kaum zu sehen ist
    - Messgerät hat keine Fotoeinheit gehabt
    -1 Zivipo stand im Gebüsch und gab die Kennzeichen per Funkgerät durch

    Was soll man davon halten? Ist das vor Gericht Beweismittel genug?

    Wie gesagt soweit ich weiss müssen die dich bei so ner Aktion direkt anhalten, sonst können sie dir nix - außer das wurde mittlerweile durch irendeine Europaregelung geändert

    ...wer schneller lebt ist früher fertig...