Was kostet an der Ampel nach vorne fahren?

  • Kann mir jemand sagen was passiert wenn man dabei erwicht wird zwischen den Autos nach vorne durchzufahren oder wenn man von ner Abbigespur geradeaus weiter fährt?

    ...wer schneller lebt ist früher fertig...

  • Wenn nicht alle aufpassen...
    .....das Leben oder die Gesundheit. :Dlol

    Scherz beiseite. Ich habe keine Ahnung.

    :perfekt3: Habe meinen Geburtstag vom Winter in den Sommer verlegt :perfekt3:
    ........:flüster:Ich leide an Brak’lul und fühl mich trotzdem gut.:flüster:
    ..........................Juppheidi................Jörghaider.............

  • How,

    ich mogele mich meist auch immer nach vorn durch und habe noch nie Ärger bekommen außer böse (vielleicht auch neidische) Blicke mancher Autofahrer.

    Hab mich den Tag sogar bei einer Baustellenampel langsam an der Rennleitung vorbeigeschoben...auch keiner watt gesagt.

    Wenn man sowas sinnig macht und ohne daran vorbei zu rasen, gibs da doch eigentlich keinen Ärger.

    Oder hat schon einer watt dafür bezahlen müssen ???

    Gruß
    Bär

    =) Wer später bremst ist länger schnell =)

  • kumpel von mir musste mal 15Euro bezahlen

    Stolzer Papa einer wunderschönen Tochter seit dem 22.04.2010 :yeh::sonne: :laola:

  • Zitat

    Original von Mcommander
    kumpel von mir musste mal 15Euro bezahlen

    Geht ja noch ;)

    gruss raser

    Wenn die Sonne tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.

    37123712fe.jpg

  • Weiss nur das es in österreich erlaubt ist eine stehende Kolonne vor der
    Ampel zu überholen. um als erster weg fahren zu können.
    Wurde mir von einem Streckenposten selbst erklärt.

    Man muss nur auf ein paar kleinigkeiten achten wie Sperrlinie, Sperrflächen und das ganze muss in einem angemessenem Tempo erfolgen.
    Man sollte nämlich jederzeit stehn bleiben können da es oft Autofahrer gibt die das nicht mögen und Tür öffnen und einen kleinen schlenker macht oder sö ahnliches.

  • 1 x 30€ habe ich abdrücken dürfen! Und einmal kam eine Anzeige, muss aber jemand Anderes gewesen sein :dumdiedum:! Einspruch stattgegeben!

    MfG Jan

  • Zitat

    Original von feuerschwert
    Weiss nur das es in österreich erlaubt ist eine stehende Kolonne vor der
    Ampel zu überholen. um als erster weg fahren zu können.
    Wurde mir von einem Streckenposten selbst erklärt.

    Man muss nur auf ein paar kleinigkeiten achten wie Sperrlinie, Sperrflächen und das ganze muss in einem angemessenem Tempo erfolgen.
    Man sollte nämlich jederzeit stehn bleiben können da es oft Autofahrer gibt die das nicht mögen und Tür öffnen und einen kleinen schlenker macht oder sö ahnliches.

    wirklich (gesetzlich) erlaubt oder nur geduldet?
    Das Überfahren der durchgezogenen Linie, auch vor der Ampel und in Schrittgeschwindigkeit, ist wie Überholen im Überholverbot und kostet 35 Euro ;(

    Gruß Fireblade-Franzl :gunman:

  • wo ich meinen Moppedschin vor einem Jahr gemacht hatte,hatte ih genau so eine Frage in den Probeprüfungen. "Dürfen sie rechts an einer Ampel stehenden Autos in deren Fahrspur vorbei,wenn dort ausreichend Platz ist?"
    Hatte nein angekreuzt und war falsch. Darf man wohl.Aber was ist ausreichend Platz? und gilt das nur für rechts?? Keine Ahnung.
    Ich denke mal,dass durchschlengeln nicht darunter fällt.

    Ich brauch kein Sex.Das Leben fickt mich jeden Tag.

  • Kann aus eigener Erfahrung folgendes dazu sagen:

    Fahre grundsätzlich "immer" meistens links an einer stehenden Ampelkolonne vorbei bzw. im Stau zwischen den Fahrzeugen hindurch!
    Habe dabei auch schon mehrfach die Grünen, die in der Schlange standen überholt oder bin direkt neben ihnen gestanden wenn die gerade als erste vor der Ampel standen.

    Strafen: KEINE, manche Grünen sagten nichts, andere wiederum haben mich lediglich darauf aufmerksam emacht, daß ich bei einem Unfall (zB. einer macht die Tür auf und du fährst rein) die A....karte hätte ...

    Fazit: Solange man mit einem "angepassten" Tempo (also langsam) an der Kolonne "links" vorbei fährt und dabei nicht zu offensichtlich über schraffierte Flächen oder gar im Gegenverkehr fährt, passiert i.d.Regel garnichts!
    Hat ein Grüner mal schlecht gepoppt und meint dir einen reintun zu müssen - kann vielleicht passieren, ist aber sicher nicht normal. ;)

  • Ich fahr an goßen Ampeln auch rechts vorbei........also auf dem Rechtsabbiegerstreifen ganz links und ordne mich dann fast ganz vorne erst wieder auf die Geradeausspur ein.

    Ob ich das darf? Grauzone, die mich nicht juckt. Ich fahr Überland auch zu schnell. Juckt mich auch nicht. Man darf halt nicht jammern, wenn man mal ein Knöllchen bekommt.

    Die Chance, daß man erwischt wird ist mir dafür gering genug.

  • Zitat

    Original von Fireblade-Franzl
    Das Überfahren der durchgezogenen Linie, auch vor der Ampel und in Schrittgeschwindigkeit, ist wie Überholen im Überholverbot und kostet 35 Euro ;(

    Gibt überholen im Überholverbot nicht einen Punkt? Manchmal kommt man anders nämlich garnicht vorbei ohne die besagte Linie zu überqueren. Habe da was im Hinterkopf, dass man beim Vorbeifahren oder auch Überholen nen Meter Sicherheitsabstand einhalten soll/muss. War da nicht mal was in der Fahrschule? Ist schon zu lange her.

  • Zitat

    Original von Vandit-030
    wo ich meinen Moppedschin vor einem Jahr gemacht hatte,hatte ih genau so eine Frage in den Probeprüfungen. "Dürfen sie rechts an einer Ampel stehenden Autos in deren Fahrspur vorbei,wenn dort ausreichend Platz ist?"
    Hatte nein angekreuzt und war falsch. Darf man wohl.Aber was ist ausreichend Platz? und gilt das nur für rechts?? Keine Ahnung.
    Ich denke mal,dass durchschlengeln nicht darunter fällt.

    Was Du meinst ist sicherlich DAS:

    §5 (8) StVO: "Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."


    Dazu gehört ein Motorrad aber nicht....

    Es ist also ein Verstoß gegen eine oder mehrere Überholvorschriften...

    Hingegen der Meinung vieler Motorradfahrer ist ein "Vorbeifahren an Fahrzeugen, die verkehrsbedingt halten etc." KEIN Vorbeifahren im Sinne der StVO, sondern ein Überholen, was nach §5 StVO geregelt ist.

    Nu kann man dabei gegen einiges Verstoßen.....

    Rechts überholt.....bei nur einem Fahrstreifen für jede Richtung.....VERBOTEN
    Über durchgezogene Linie gefahren.......VERBOTEN
    Sicherheitsabstand nicht eingehalten......VERBOTEN


    Soweit ich das aber kenne, wird soweit keine Behinderung oder Gefährdung... anderer zu sehen ist, dieses Bagatelldelikt kaum bis gar nicht verfolgt!!!!

    8)

  • Zitat

    Original von Necromancer
    Soweit ich das aber kenne, wird soweit keine Behinderung oder Gefährdung... anderer zu sehen ist, dieses Bagatelldelikt kaum bis gar nicht verfolgt!!!!

    8)

    Stimmt, binn auch schon auf der linksabbieger Spur vorbeigefahren, und hab dann erst gesehen daß auf der gegenseite ein Polizeiauto steht, die hat das aber glücklicherwise nicht sonderlich interessiert :)
    Hab an der Kreuzung sogar schon Autofahrer gesehen die in die linksabbiegespur gefahren sind und dann vorne gerade aus wieder rein gefahren sind :wow

    P.S. Und wenn man in ner freien linksabbiegespur vorfährt is da ja auch keine durchgezogene Linie, und somit ja eigentlich auch kein Überholverbot da man auf der Spur ja zum linksabbiegen auch bis zur Haltelienie vorbeifahren darf, daß einzige is halt dann daß man statt links dann halt gerade aus weiter fährt :gruebel:

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • wirklich (gesetzlich) erlaubt oder nur geduldet?
    Das Überfahren der durchgezogenen Linie, auch vor der Ampel und in Schrittgeschwindigkeit, ist wie Überholen im Überholverbot und kostet 35 Euro ;([/quote]

    Wie schon geschrieben habe, es dürfen dabei keinerlei Sperrflächen oder Sperrlinien überfahren werden.
    Ansonten ist es gesetzlich erlaubt.
    Wurde mir von einem Motorrad-Polizisten so erklärt.

    Jeoch wie auch hier schon gelesen habe ist es leider wirklich so
    das es auch bei der Polizei so manchen gibt der es selbst nicht weiss.

  • Zitat

    Wie schon geschrieben habe, es dürfen dabei keinerlei Sperrflächen oder Sperrlinien überfahren werden.
    Ansonten ist es gesetzlich erlaubt.
    Wurde mir von einem Motorrad-Polizisten so erklärt.

    Jeoch wie auch hier schon gelesen habe ist es leider wirklich so
    das es auch bei der Polizei so manchen gibt der es selbst nicht weiss.

    Vielleicht solltest du mal überlegen, ob "dein" Motorrad-Polizist nicht ganz richtig informiert war!?!? 8)


    Hier mal eine Rechtssprechung...

    Kradfahrer haben ebenso wie andere Fahrzeugführer stets die vorgegebenen Fahrstreifen zu benutzen, und zwar jeweils einen ganzen Fahrstreifen, Steht Ihnen ein ganzer Fahrstreifen nicht zur Verfügung, so dürfen sie sich weder zwischen zwei stehenden Kolonnen noch zwischen fahrenden Fahrzeugen "hindurchschlängeln"; dies stellt vielmehr ein verbotenes Rechtsüberholen der links befindlichen Fahrzeug dar


    OLG Stuttgart, OLG Hamm, OLG Düsseldorf und OLG S-H

    Dies war jetzt mal EIN Beispiel für EINEN Fall des Überholens an LZAs.


    Solltest du dich "FALSCH" einordnen...ergo....Linksabbiegerspur und dann geradeaus weiterfahren, kann dies auch geahndet werden.... 8)

    3 Mal editiert, zuletzt von Necromancer (28. August 2006 um 13:16)

  • [
    Vielleicht solltest du mal überlegen, ob "dein" Motorrad-Polizist nicht ganz richtig informiert war!?!? 8)


    Hier mal eine Rechtssprechung...

    Kradfahrer haben ebenso wie andere Fahrzeugführer stets die vorgegebenen Fahrstreifen zu benutzen, und zwar jeweils einen ganzen Fahrstreifen, Steht Ihnen ein ganzer Fahrstreifen nicht zur Verfügung, so dürfen sie sich weder zwischen zwei stehenden Kolonnen noch zwischen fahrenden Fahrzeugen "hindurchschlängeln"; dies stellt vielmehr ein verbotenes Rechtsüberholen der links befindlichen Fahrzeug dar


    OLG Stuttgart, OLG Hamm, OLG Düsseldorf und OLG S-H

    Dies war jetzt mal EIN Beispiel für EINEN Fall des Überholens an LZAs.


    Solltest du dich "FALSCH" einordnen...ergo....Linksabbiegerspur und dann geradeaus weiterfahren, kann dies auch geahndet werden.... 8)[/quote]

    Vielleicht liegt es aber auch daran das das in österreich anders ist.
    Andernfalls hab ich mich da vielleicht eben genau mit so einem Polizisten unterhalten,

    Einmal editiert, zuletzt von feuerschwert (28. August 2006 um 16:58)

  • Im Grunde ist das alles doch ganz einfach:


    Passiert beim "vorbeifahren oder rechts überholen" irgendwas, hast du als "vorbeifahrender Moppedfahrer" die ARSCHKARTE. D.h. - kommt es zu einer Verhandlung brauchst du garnicht erst hingehen ... das Urteil steht von vorn herein fest, da diese Aktionen in REgel-Deutschland VERBOTEN sind! :D


    Passiert nix beim "vorbeifahren oder rechts überholen" jukt das in der Regel keine Sau - die Grünen inbegriffen. Es wird tolleriert sofern man nicht mit Vollspeed die Kolonne passiert oder sonst wie über jegliche Stränge schlägt! ;) :D


    Also - gibts ne Knolle, nicht jammern sondern latzen - gibts keine einfach freuen! :perfekt: :D :D