61km/h +,Nicht gefahren, wie richtig antworten?

  • Mahlzeit!

    Habe heute zwei unangenehme Briefe von der Bußgeldstelle bekommen! :tougue:
    1. Brief: 61km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell, 18.00 Uhr!

    2.Brief: Überholen, obwohl durch Überholverbotszeichen verboten, 18.00 Uhr!

    Beide Vergehen waren am gleichen Tag!
    Da ich mich aber immer an die Gesetze und die StVo generell halte, kann ich es natürlich unmöglich gewesen sein!
    Problem, das Kennzeichen stimmt und an dem Tag war ich auch unterwegs, nur nicht da, wo die Ordnungswidrigkeit festgestellt wurde!
    Zur ungefähren Tatzeit, hat mein Bike, ein anderer gefahren!
    Sozusagen eine Probefahrt gemacht, da ich das Bike verkaufen möchte!
    Leider weiß ich nicht den richtigen Namen des Fahrers, nur den Spitznamen und die Stadt wo er wohnt, mehr nicht! :motz:
    Wie jetzt am besten antworten?
    Nur die Angaben zur eigenen Person ausfüllen und Nein ankreuzen oder die ganze Geschichte mit der Probefahrt dazu schreiben?
    Weil die Sache mit der Probefahrt hört sich ja ziemlich Abenteuerlich an, auch wenn sie wahr ist!
    Kann natürlich keine richtigen Angaben zu Person machen, die gefahren ist! :gruebel:
    Wäre schön, wenn ich einen Expertenrat dazu bekommen könnte!
    Habe ab heute eine Woche Zeit, um zu Antworten!
    Danke!

    X(

  • Also ich glaub dir die Story. :)

    Rechtsanwalt, z.B. -> http://www.radarpistole.de/

    Ohne Ratschlag von nem guten Rechtsverdreher würd ich in dem Fall nichts sagen. :nono:

    IMHO ist es aber besser wenn du möglichst wenig Angaben machst. Zuerst mal checken welche Beweise die haben...

    Viel Glück

    :cool3:

    Lead, Follow, or GET OUT OF THE WAY ! :cool3:

  • gibt es Zeugen, die bestätigen können, dass du es nicht gewesen bist?

    Rechtsbeistand wäre in deinem Fall nicht verkehrt, da deine Aussage, so denke ich, in der heutigen Zeit kaum mehr akzeptiert wird.


    Eine Frage der Ordnungsstelle bzw. Richters:
    "Wer gibt ein Kfz einer Person, die er nicht kennt bzw. von der er keinerlei Daten hat."

    Gruß
    Scout :)

  • Zitat

    Original von Michel-RR
    :kaffee2: Die Story wird der Bussgeldstelle sehr bekannt vorkommen. (-:

    Das ist ja das Problem aber ich kann mir ja auch nicht einfach was ausdenken! :nono:
    Beste wird wohl sein, wenn ich da mal einen Anwalt ranlasse!
    Also immer Vorsicht, bei Probefahrten!
    :flüster:


    BjöRRn, kleines Geld! Gebrauchte Suzis kosten doch nichts mehr! (Zu Unrecht) ;(


    Zitat

    Eine Frage der Ordnungsstelle bzw. Richters:
    "Wer gibt ein Kfz einer Person, die er nicht kennt bzw. von der er keinerlei Daten hat."

    ICH! ;)

  • Zitat

    Original von scout
    gibt es Zeugen, die bestätigen können, dass du es nicht gewesen bist?

    Rechtsbeistand wäre in deinem Fall nicht verkehrt, da deine Aussage, so denke ich, in der heutigen Zeit kaum mehr akzeptiert wird.


    Eine Frage der Ordnungsstelle bzw. Richters:
    "Wer gibt ein Kfz einer Person, die er nicht kennt bzw. von der er keinerlei Daten hat."


    Er hat ihm das Mopped ja nur gegeben weil er die Kohle bar auf den Tisch gelegt hat vor der Probefahrt. :)

    Anders würde ich jedenfalls mein Mopped nicht rausrücken an einen Interessenten egal wie er heißt und wer er ist.

    Anwalt wäre allerdings ne Maßnahme.

  • Bei einem Bekannten war das ähnlich. :mad:
    Er hat sich mit ner Chat Bekanntschaft aus dem weiten Internet zu ner Probefahrt getroffen.
    Leider hat er nur Perso und den Kaufpreis in bar als Pfand bekommen und natürlich nach der Fahrt alles an Mister X zurück gegeben. :cool3:
    Zu allem Unglück kam der Bettelbrief mit der Missetat erst 2-3 Wochen nach der Missetat deshalb konnte er sich nur noch dunkelst an den Chatnamen erinnern "Catchmeifyoucan" und an den Realnamen aus dem Perso garnicht mehr.

    Tja dumm gelaufen ne. :headbang:



    Wenn ihr uns stecht, bluten wir nicht? Wenn ihr uns kitzelt, lachen wir nicht?
    Wenn ihr uns vergiftet, sterben wir nicht? Und wenn ihr uns beleidigt, sollen wir uns nicht rächen?
    :motz:

  • 1. Angaben zur Person müssen sein.

    2. Angaben zur Sache verweigern - und zwar ohne jede Begründung. Ist Dein gutes Recht, daraus kann nicht gegen Dich hergeleitet werden. Aus falschen Erklärungen kann aber sehr wohl ein Richter seine Schlüsse ziehen, daher vollständige Verweigerung der Aussage, zumindest bis zur Einsicht in die Bußgeldakte, die Du nur über einen Anwalt bekommen dürftest.

    Die Nummer mit der Probefahrt eines völlig Unbekannten glaubt Dir im Zweifel kein Richter, insbesondere deshalb, weil die mindestens in jedem zweiten Termin solche Sachen hören. Das stumpft ab.

    3. Abwarten, die Bußgeldbehörde muß Dir nachweisen, daß Du gefahren bist - ist das nicht möglich, wird das Verfahren eingestellt. Aber: Sachverständige sehen manchmal mehr, als man so gemeinhin glaubt.

    4. Risiko: Fahrtenbuch-Auflage - aber 61 km/h außerorts zuviel ist zwei Monate Fahrverbot.

    Gruß Riko

    Polleria Osvaldo!

  • Danke, für die Unterstützung! :gruebel:
    Auch wenn die Geschichte etwas "komisch" klingt, ich kann mir ja auch nicht einfach etwas Ausdenken! :nono:
    Was ist eigentlich damit?

    - 51-60 km/h : 150 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot

    - 61-70 km/h : 275 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot

    Passt ja auch, wunderbar! :perfekt3:

  • 1. Ist klar
    2. Verweigert man liegt eine Auflage zum Fahrtenbuch nahe. Schon um in Zukunft eine Handhabe zu haben, aber keineswegs als Ersatzbestrafung. :motz:
    Die Behörde muss dir beweisen das du selber gefahren bist und nicht jemand anderes auf Probefahrt - was ihr sehr, sehr schwer fallen dürfte.
    Siehe Punkt 3
    Ich persönlich hätte kein Problem einen Fremden fahren zu lassen, wenn ich seinen Perso und Bargeld in im Wert des KFZ als Pfand habe.

    Bei meinem Bekannten kam als Antwort auf die Aussage "Verfahren eingestellt" allerdings hatte der 68 zuviel drauf.



    Wenn ihr uns stecht, bluten wir nicht? Wenn ihr uns kitzelt, lachen wir nicht?
    Wenn ihr uns vergiftet, sterben wir nicht? Und wenn ihr uns beleidigt, sollen wir uns nicht rächen?
    :motz:

  • Ich würde an Deiner Stelle alles meinem Anwalt übergeben (dafür bezahlt man doch die Rechtschutz!). Als ich geblitzt wurde mußte ich im nachhinein aufs Revier zur Gegenüberstellung, da kam ich leider nicht mehr weg. :tougue: Wenn Sie Dein Gesicht nicht haben, können Sie Dir auch nix, laut Ausage eines Bekannten on der Autobahnpolizei.

    MfG harry

  • Zitat

    Original von =CONAIR=
    Was ist eigentlich damit?

    - 51-60 km/h : 150 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot

    - 61-70 km/h : 275 Euro Bußgeld, 25,60 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot

    Passt ja auch, wunderbar! :perfekt3:

    Kenne ich. Bei mir haben die Affen auch mal 51kmh/h aufgeschrieben. Waren ja "nur" 50€ mehr zum zahlen :tougue:

    Das Geldsaugende Gesindel :evil:

  • Genau,alles an Anwalt abgeben,der regelt das!

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Zitat

    Original von hrc 4
    Ich würde an Deiner Stelle alles meinem Anwalt übergeben (dafür bezahlt man doch die Rechtschutz!). Als ich geblitzt wurde mußte ich im nachhinein aufs Revier zur Gegenüberstellung, da kam ich leider nicht mehr weg. :tougue: Wenn Sie Dein Gesicht nicht haben, können Sie Dir auch nix, laut Ausage eines Bekannten on der Autobahnpolizei.

    MfG harry

    Selber Schuld, wenn du zur Gegenüberstellung gehst! Wer sagt denn daß du da hin mußt?

  • Zitat

    Original von hrc 4
    Dann stehen Sie bei Dir vor der Haustür oder hollen sich Dein Paßbild vom Einwohnermeldeamt :mad:

    Stimmt. Aber wenn sie vor der Haustür stehen, können sie dich ja nicht sehen. Oder machst du jedem auf, der klingelt? ;) Das Ausweisfoto ist ja auch nimmer so aktuell ... (-: