Geblitzt und nun???

  • Weiß ist ein leidiges Thema aber vielleicht hat einer von euch einen Tip bzw paar motivierente Worte, (-: .
    Also folgendes wir sind mit 5 Bikes unterwegs gewesen, als erster ich mit meiner SC33,danach ne SC28,noch ne SC28,ein Chopperfahrer und zum Schluß eine alte CB750.Wir fahren so über die Landstr.und da kommt eine Ortschaft die ich als "Reiseleiter" gar nicht so wahr genommen habe da nur 2 Häuser,5 Kühe und 3 Schweine ;) zu sehen war,auf jeden Fall blitzt es bei mir und ging dann die Reihe nach hinten durch.Keine 2 Wochen später haben die ersten 4 von uns einen Brief zwecks zu schnell , aber keine Fotos dazu oder irgendwas nur sie wurden geblitzt so und soviel Km/h und eine Polizeiangestellte als Zeugin.Der CB Fahrer hat bis heute keinen Brief(ist aber der Meinung es hat bei ihm auch rot geblitzt)und das ganze ist locker 6 Wochen her.Auf jeden Fall sind wir 3 Fireblader mit dem Brief zum Anwalt und der gesagt er kann erst was unternehmen wenn die Behörde sich mit Aktenzeichen meldet,sollen aber den Brief wo man seine Angaben rein schreiben soll nicht zurück schicken.Der Chopperfahrer hat den Brief ausgefüllt und zu der entsprechenden Behörde zurück geschickt und die Woche seine Fotos bekommen und was er an Strafe zahlen muß.Nun meine Frage denkt ihr das obwohl schon fast 6 Wochen ins Land gegangen sind ob da noch was kommt?Weil bei meinem Kumpel und mir die wir die 2 ersten waren ist es gleich mal Fahrverbot und darauf hat ja verständlicher Weise keiner Lust ;( .Oder hat jemand einen Tip wie man da vielleicht darum kommt?
    P.S.Hatte ich vergessen die haben von vorn und hinten geblitzt!!!Also daher haben sie unsere Kennzeichen.
    Dann erstmal vielen Dank und nein wir sind keine hirnlosen Raser,blitzen denk ich kann jedem mal passieren. ;)

    LA VIDA LOCA
    Hasta la Muerte

  • Da musst du erstmal 3monate warten,wenn dann nix gekommen ist,bist du raus,dann ist es "verjährt".

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Zählt das mit den 3 Monaten auch wenn die sich wie mit dem Brief den ich ja schon gekriegt habe gemeldet haben?Bzw mir hat mal jemand erzählt man kann das Fahrverbot auch"gegen" höheres Bussgeld tauschen??

    LA VIDA LOCA
    Hasta la Muerte

  • Du hast doch nur nen "normalen" brief bekommen,kein einschreiben,oder?

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Gut,also hast du nix erhalten! wie dein anwalt schon sagte,ignorieren!
    Und die tage zählen bis 12 wochen rum sind!
    Falls die rennleitung mal vor der Tür steht,bist du nicht zuhaus!

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • ist egal ob normaler Brief oder nicht... das Amt ist innerhalb der 3 Monate tätig geworden und damit hast du gelitten.

    "Tauschen" geht nur wenn der Richter dem zustimmt und das macht er nur wenn du bis dato ne weisse Weste hast und er es für angemessen hält. Auch darauf würde ich mich also in deinem Fall nicht stützen :nono:

    Viel Glück

    :cool3:

    Lead, Follow, or GET OUT OF THE WAY ! :cool3:

    Einmal editiert, zuletzt von AndyRR69 (1. September 2006 um 21:35)

  • Gut auf die weisse Weste kann ich nicht zurück greifen,also bleibt nur hoffen und dann ein Monat laufen :kotz: kann man sich den Monat aussuchen oder kriegt man das vorgeschrieben?Zählt da der Monat komplett oder 4 Wochen? ?(

    LA VIDA LOCA
    Hasta la Muerte

  • Habe auch so ein Ding mal hier gehabt! Habe den 1. Brief einfach ignoriert und danch............................ kam gar nichts mehr und das ist jetzt fast 1,5 Jahre her! Da ging es auch um Fahrverbot und tralalala

    Gruß Dinu

  • @ dinu Also meinst Du soll ich jetzt alle möglichen Honda Götter anbeten ;) und hoffen das es bei mir auch so wird? (-:

    LA VIDA LOCA
    Hasta la Muerte

  • Eben,sag ich doch!

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Zitat

    Original von AndyRR69
    ist egal ob normaler Brief oder nicht... das Amt ist innerhalb der 3 Monate tätig geworden und damit hast du gelitten.

    ist es nicht so, dass solche Sachen mit Einschreiben gemacht werden müssen, um sicherzustellen, dass der Brief (oder was auch immer) auch zugestellt wurde. Denn es kommt auch in Deutschland immernoch vor, dass die Post auch mal was verschlampt. Und bei nem normalen Brief kann das ja keiner kontrollieren, beim Einschreiben hingegen schon. Bin mir da auch nicht so sicher, aber das würde für mich logisch klingen (wohingegen: Was hat der Staat und die Gesetze mit Logik zu tun???).

    Deshalb meinte sturzflug und der Anwalt wohl auch einfach ignorieren so lange es kein Einschreiben war.


    Mfg Tobi

    Einmal editiert, zuletzt von thezutz (2. September 2006 um 00:53)

  • Zitat

    Original von thezutz
    ist es nicht so, dass solche Sachen mit Einschreiben gemacht werden müssen, um sicherzustellen, dass der Brief (oder was auch immer) auch zugestellt wurde. Denn es kommt auch in Deutschland immernoch vor, dass die Post auch mal was verschlampt. Und bei nem normalen Brief kann das ja keiner kontrollieren, beim Einschreiben hingegen schon. Bin mir da auch nicht so sicher, aber das würde für mich logisch klingen (wohingegen: Was hat der Staat und die Gesetze mit Logik zu tun???).

    Deshalb meinte sturzflug und der Anwalt wohl auch einfach ignorieren so lange es kein Einschreiben war.

    du solltest etwas mehr Vertrauen in unsere Postzusteller haben ;)
    Es ist sogar noch "besser"...

    Zitat FAQ http://radarfalle.de:
    Bei der Unterbrechungshandlung durch den Anhörungsbogen an den tatsächlichen Fahrer braucht dieser den Anhörungsbogen nicht zu erhalten.
    Die Zustellung erfolgt idR. durch Versendung eines einfachen Briefes.
    Es reicht für die Unterbrechung der Verjährung aus, wenn dieser gegen ihn durch die Behörde angeordnet und dies in der Akte schriftlich festgehalten wurde. Der Anhörungsbogen muß dem Betroffenen NICHT zugehen.

    Nachzulesen hier -> http://www.radarforum.de/forum/index.ph…f=48&t=24074&s=

    Es ist grundsaetzlich immer gut solche Sachen erstmal zu verzögern um den Beamten etwas lässtig zu fallen. Dann sind die wieder in Zugzwang und da schlüpft man evtl. dann doch durch die Maschen...oder auch nicht. ;)
    Bei dinu scheint es ja geklappt zu haben...

    :cool3:

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  • Wenn man den Brief nicht bekommen hat,kann man auch nicht angeben,wer gefahren ist,muss man ja nicht selbst gewesen sein!
    So,und wenn jetzt nach den 3monaten noch wás kommt,gibt man an,den brief nicht erhalten zu haben(was die nicht beweisen können,aber müssen!) und sagt,es ist jemand anderes gefahren,den man auch benennen kann,dem passiert ja nichts,weil die sache gegen ihn dann schon verjährt ist!

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • hi
    vielleicht soltest du mal versuvhen ein verwandter von
    dir sei gefahren
    habe von einem gehört der danach aber ein fahrtenbuch
    führen sollte
    dies hat er aber umgangen in dem er sein moped abgemeldet
    hat und bei neuanmeldung auf jemand anders angemeldet
    hat.
    vielleicht ist das günstiger für dich als einen monat zufuß gehen
    zu müssen.