... darf der das????

  • ... sagt mal Kollegen, darf irgend ein Typ seinen Wohnwagen (angemeldet, TÜV) einfach so wochenlang vor unser Haus auf die Str. stellen???? Dachte, mal gehört zu haben, das man Anhänger nur fest angekuppelt am Zugfahrzeug auf öffentlichen Straßen abstellen darf?!?

    Bin ja kein Korinthenkacker und hab auch nix dagen, wenn einer seinen Wohnwagen mal ein paar Tage vor unserem Haus abstellt - aber das Teil steht jetzt schon ca. 2 Wochen da rum...

    Tulura

    Die Erfahrung steigt mit dem Wert des zerrstörten Gegenstandes... :oh_man:

  • Na, so lange das Fahrzeug (auch ein Hänger) ordnungsgemäß angemeldet ist darf es/er auch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Mir ist nicht bekannt daß ein Hänger dazu an ein Zugfahrzeug angekuppelt sein muß, denn die Versicherung für den Hänger zahlt auch nur in dem Fall wenn sich ein abgekuppelter Hänger selbstständig macht, solange er am Zugfahrzeug angekuppelt ist is die Versicherung des Zugfahrzeugs zuständig.

    Nur bewohnen darf er den Wohnwagen nicht, daß is auf normalen Parkplätzen nicht erlaubt.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (2. September 2006 um 21:24)

  • Wenns zu nervig wird,da gibts ja auch andere mittel...... :evil:

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • werd mir was noch ein paar tage ansehen und dann mal auf Haltersuche gehen... glaube das haus gegenüber hat besuch und der gehört dem...

    Tulura

    @ Eppler: deine einstellung find ich (persönlich) assi...

    @ sturzflug: wenn´s hart auf hart kommt kann ich seeehr kerativ sein ;)

    Die Erfahrung steigt mit dem Wert des zerrstörten Gegenstandes... :oh_man:

  • Das mit den ein paar Metern hin und her bewegen stimmt leider X(nur den Zeitraum weiss ich nicht genau und kann das nicht bestätigen...gibts eigentlich noch Stinkbomben zu kaufen. ?( :D :D :D

    Gruß H-P

    Bier Motorräder Weiber

  • Besser!!!! => Radkappen ab und rohen Fisch reinlegen ... (-: (-: (-: (-:. War doch in irgend so einem Film .... (-: (-: (-:

    Sylli

    Ich bin klug, nett, verständnisvoll und gebildet. Aber das Beste an mir ist meine grenzenlose BESCHEIDENHEIT ! :dumdiedum:8)

  • Zitat

    Original von Sylli
    Besser!!!! => Radkappen ab und rohen Fisch reinlegen ... (-: (-: (-: (-:. War doch in irgend so einem Film .... (-: (-: (-:

    Sylli

    Was guckst du für Filme. :mad: ;)

    Gruß H-P

    Bier Motorräder Weiber

  • Naja, werde es wohl erst mal mit einem netten Zettel an der Türe versuchen - aber ich sammle gerne gute Tipps ;)

    Tulura

    Vielleicht sollte ich noch sagen, das das Wohnklo an einer recht steilen Straße steht... so Bremsklötze rutschen ja gelegenlich auch mal weg ;-))))

    Die Erfahrung steigt mit dem Wert des zerrstörten Gegenstandes... :oh_man:

  • also bei mir wars so, dass ein großer, breiter Anhänger, auf dem Autos transportiert werden, an einem Auto dranhängend, normal auf der Straße parkend die Ausfahrtsblickrichtung aus der Hofausfahrt regelrecht zum Blindflug werden ließen.

    Bin auch kein Korinthenkacker, aber jeden Tag mehrmals , cm für cm raustasten , ohne was zu sehen war schon heftig, vor allem , weil man mit dem Heck bereits voll im Gegenverkehr stand beim Zurückfahren und immer noch nix sah, da das Auto, an welchem der Hänger hing, die Höhe eines Wohnmobiles hatte.

    Mein lieber Untermieter, seines Berufes Polizeibeamter, hat dann im Nachtdienst, die Ventilstellung fotografiert und noch irg. was gemacht, hat er mir nicht verraten, und nach dem 15. Tag, des nicht Bewegens bekam der Halter eine Aufforderung sein Gefährt wo anders dauer zu parken!

    Grüßle
    Rennhex

  • Zitat

    Original von Eppelein
    4 Wochen darf er am gleichen Fleck stehen.
    Wird er vor Ablauf von 4 Wochen ein paar Meter verschoben, läuft die Frist auf´s neue.
    Siehe Rechtsstreit wegen Werbeanhänger in der Münchner Straße in Nürnberg.

    Im übrigen stelle ich meinen Anhänger hin wo ich will, was interessiert mich ein Anlieger.

    Epp


    Habe mal bei Google gesucht und das hier gefunden ;)

    WOHNWAGEN: 20 Euro Ordnungsgeld riskieren Besitzer von Wohnwagen, wenn sie ihr abgekoppeltes Gefährt länger als zwei Wochen auf der Straße stehen lassen. Denn während Wohnmobile dort unbegrenzt lange parken dürfen, ist das Dauerparken von Caravans auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Allerdings kann der Wohnwagen erneut zwei Wochen lang auf öffentlichem Grund stehen, wenn die gesetzliche Abstellfrist wirksam unterbrochen wird. Dafür reicht es nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt jedoch nicht, mit dem Anhänger 30 Minuten umherzufahren.

    (AZ.: 2 Ws B 563/92 OwiG).

    Gruß

    Horsti

    Meine Nachbarn hören gute Musik, ob Sie wollen oder nicht :dumdiedum:

  • nach ein paar drinks und der entsprechenden stimmung finde ich den Wohnwagen doch ziemlich doof.... mal sehen ob die Handbrenmse die Karre auch ohne Unterlegkeile am Berg festhält..... :motz:

    Die Erfahrung steigt mit dem Wert des zerrstörten Gegenstandes... :oh_man:

  • Klar! Und wenn einem Deine Blade nicht passt, dann schubst er sie einfach um - das würdest Du ja auch Klasse finden, richtig? Wie selbstverständlich hier mit der Beschädigung und dem Vergreifen an fremden Eigentum umgegangen wird. Schau lieber, was Horsti geschrieben hat und versuch es auf Amtswegen, alles andere ist dumm.

  • @Walnussbecher

    ... der letzte Post war auch nicht ganz ernst gemeint ;-)). Ich gebe dir zu 100% recht!

    Tulura

    Die Erfahrung steigt mit dem Wert des zerrstörten Gegenstandes... :oh_man:

  • Ausserdem wird auch gern vergessen, daß für einen zugelassenen Anhänger Steuern bezahlt werden.

    Und wenn man schon diese "Strassenbenutzungsgebühr" bezahlt, dann darf man eben auch neben der Straße parken.

  • Ich finde es auch schei** egal was da steht Auto Roller LKW.

    Wie ich noch gefahren bin und nachts nach Hause kam und in meinem Bett schlafen zu können habe ich den LKW auch eingeparkt nach dem Mannesmanni sein nicht Benutzten PKW Parkplatz dicht gemacht hat und jetzt seit fast zwei Jahren unbenutzt ist. :tougue:

    Aber das auf der Strasse ging auch nicht gut, haben zimlich schnell Halteverbot für LKW aufgestellt. :tougue:

    Wir sind halt ein PKW Land, wo andere nichts zu melden haben. :evil: :motz:

    Und der Wohnwagen Halter ist wahrscheinlich jemand dem die Motorradfahrer auf die Eier geht. :gruebel:

  • Zitat

    Original von Horsti

    Habe mal bei Google gesucht und das hier gefunden ;)

    WOHNWAGEN: 20 Euro Ordnungsgeld riskieren Besitzer von Wohnwagen, wenn sie ihr abgekoppeltes Gefährt länger als zwei Wochen auf der Straße stehen lassen. Denn während Wohnmobile dort unbegrenzt lange parken dürfen, ist das Dauerparken von Caravans auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Allerdings kann der Wohnwagen erneut zwei Wochen lang auf öffentlichem Grund stehen, wenn die gesetzliche Abstellfrist wirksam unterbrochen wird. Dafür reicht es nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt jedoch nicht, mit dem Anhänger 30 Minuten umherzufahren.

    (AZ.: 2 Ws B 563/92 OwiG).

    Ausserdem steht im Verkehrsportal:

    -> § 12 IIIb StVO gilt für alle Anhänger

    Bei einem Abstellen aus verkehrsfremden Gründen (Wohnen) ist der Begiff Parken nicht gegeben. Es liegt dann ein verstoß gegen § 32 StVO (Verkehrshindernis) vor, oder es handelt sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach den Straßen- und Wegegesetzen der Länder.

    Ist es denn da nicht stilvoller, ein Bier mit dem Besitzer (im WW s.o.) zu trinken und dabei die Vorzüge des Gefährts zu diskutieren? ;)


    Anschließend kann man sich ja auch noch prügeln, wenn´s nicht klappt...

    Grüsse von Jörg

    Typische Anfänger: :dumdiedum:

    und