Beweiskraft Privatvideo

  • Würde gerne mal wissen wie es mit der beweiskraft bei privatvideos aussieht.

    als beispiel:
    ich fahre so ca. 20minuten mit überhöhter geschwindigkeit durch ein industriegebiet. da das ja krach macht, obwohl alles original ist, könnte sich ja jemand der dort arbeitet gestört fühlen.
    mit was kann man rechnen wenn der das jetzt einfach mal auf video aufnimmt?

    theoretisch gibt es ja keine messung, aber man könnte doch die geschwindigkeit an hand von zwei objekten berechnen.

  • ich denke das es HÖCHSTENS nen verwarngeld gibt ... videos kann man faken ...

    Stolzer Papa einer wunderschönen Tochter seit dem 22.04.2010 :yeh::sonne: :laola:

  • Bilder, Videos, etc. von privat sind vor Gericht nur sehr bedingt, wenn überhaupt, als Beweis zugelassen... Von daher. O<

    Cheerio,
    XO

  • naja es ist ja immernoch das problem wer gefahren ist und somit ist man aus dem schneider ...

    derartige videos sagen noch weniger aus wie nen foto aus nem blitzerwagen wo sich der beamte oder halt angestellt danach das kz aufschreibt !!!...

    Meine große Weisheit wird nur durch mein Genie und meine sexuelle Kunstfertigkeit übertroffen.

  • Memento,also das mit dem foto sieht da schon anders aus,den fall hatte ich im Harz vor 2jahren,mit nummernschild aufschreiben,habs drauf ankommen lassen,bei der gerichtsverhandlung sagte der richter,das sind sie einwandfrei,peng,lappen 1monat weg!

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Zitat

    Original von sturzflug
    Memento,also das mit dem foto sieht da schon anders aus,den fall hatte ich im Harz vor 2jahren,mit nummernschild aufschreiben,habs drauf ankommen lassen,bei der gerichtsverhandlung sagte der richter,das sind sie einwandfrei,peng,lappen 1monat weg!

    wie konnte der richter dich erkennen ... du hattest helm auf, du tauscht regelmäßig die motorräder in deinem motorradclub, du hast mehrere Kombis ... naja und dein Motorrad gibt es auch sehr oft ... schreit nach berufung :)

    hab ähnliche fälle in berlin erlebt bei freunden die hatten immer glück

    Meine große Weisheit wird nur durch mein Genie und meine sexuelle Kunstfertigkeit übertroffen.

  • Also soweit ich weiß,darf niemand ohne sein Einverstänniss gefilmt werden oder der Film öffentlich gezeigt werden.Verstößt glaub ich gegen das Grundgesetz....Schutz der Privatspähre....

  • Zitat

    Original von Torsten L.
    Also soweit ich weiß,darf niemand ohne sein Einverstänniss gefilmt werden oder der Film öffentlich gezeigt werden.Verstößt glaub ich gegen das Grundgesetz....Schutz der Privatspähre....


    Aber nur wenn dein Gesicht,Person erkannt werden kann!
    Das ist ja gerade beim Motorradfahren,wegen Helm, nicht so! :ausschau:

  • Hi, ich arbeite auch für die Branche!
    Folgendes zu Privatvideos:
    Wen er Dich filmt, dann kann er das so gesehen gleich wieder in die Mülltone schmeissen kann, da dies vor Gericht völlig egal ist. Die Polizei kann dadurch keine rechtliche Messung durchführen, und sogesehen wie hier einr geschrieben hat kann man Videos auch Faken!!! Ich kann die genauso mit Schritgeschwindigkeit aufnehmen und dieses dann als Longplay abspielen, da würdest Du plötzlich doppelt so schnel fahren!
    Noch ein rechtlicher Hinweis für den der Dich aufgenommen hat. Man darf laut deutschem Gesetz niemand ohne sein Wilen einfach aufnehmen, es sei denn es liegt eine Straftata vor. Da dies keine Straftat ist, weil man die Geschwindigkeit nicht ermiteln kann, kannst Du vor Gericht Dir das Video einklagen! Wenn Du noch fragen hast zu rechtlichen Sachen, frag mich einfach!