ZitatOriginal von outlaw6660
Ernsthafte antwort...
Nichts...
Nach aussage einiger die mich schon drauf angesprochen haben ist an dem helm nichts unzulässiges da es sich um einen vollwertigen intergralhelm (mit im sturzfall sich ablösenden aufbauten) handelt..
mehrfach dumme gesichter gibts sicher und einen verkehrsteilnehmer der vor lauter glotzen beim abbiegen das lenken vergessen hat und sich auf den strassenbahnschienen wieder fand mit seiner dose...
aber angehalten wurde ich noch nie, weder wegen dem helm noch wegen der karre...
Da könnte ich mir vorstellen das der kein Alkohol mehr anrührt.