Ohne ABE kein Versicherungsschutz..

    • Offizieller Beitrag

    .. wird zwar ne ganze Menge Leute, die teilweise meinen, mit ihren rhetorischen Künsten im Schadensfall jede Versicherung zum Haftungseintritt überreden zu können, frustrieren,

    aber:

    Ein Oberlandesgericht hat heute wie folgt entschieden:

    Urteil: Tuning der Versicherung mitteilen

    Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn ihr Veränderungen am Auto, die die Gefahr eines Unfalls erhöhen, nicht gemeldet wurden. Das geht aus einem am Montag (26.2.) bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor (Az.: 10 U 56/06).

    Das Gericht hob mit seinem Urteil die Entscheidung eines Landgerichts auf und wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte sein Vollkasko versichertes Auto technisch verändert, dies aber nicht der Versicherung mitgeteilt. Als er das Auto seinem Sohn überließ, kam es zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich, den Totalschaden am Fahrzeug zu ersetzen, da sie über das Tuning nicht informiert worden war.


    Anders als das Landgericht sah das OLG diese Weigerung als berechtigt an. Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über Veränderungen informiert werden.

    26.02.07 11.52 | Autor: dpa |


    Hier der link zur Quelle

    Also- wer durch nichteingetragenes oder nichteintragungsfähiges Tuning oder selfmade-Gefrickele :oh_man: seine ABE aufs Spiel setzt, steht im Ernstfall ohne jeden Versicherungsschutz da!

    Und das aktuelle Urteil werden die Versicherungen sicher nicht auf die Kaskoversicherung alleine beschränken- ich habe die Kerngedanken rot unterlegt.... :dumdiedum:

  • Is doch ein alter Hut, und allgemein bekannt daß das so ist, zumindest wird hier ständig drauf hingewiesen, daß der Versicherungsschutz erlischt wenn Teile ohne ABE angebaut werden :gruebel:

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • bin gespannt auf das urteil des bgh dazu was sicherlich kommen wird wenn der kläger nen arsch in der hose hat

    kann nicht nachvollziehen warum ein tuning die direkte unfallgefahr erhöhen kann.

    wäre auch interessant zu wissen was da am fahrzeug verändert wurde

    wenn es sich um eine erhebliche leistungssteigerung handelt dann kann ich es sogar nachvollziehen bei allen anderen nicht

    hab mal nen bissel gegoogelt:
    Fahrzeugtuning als Gefahrerhöhung (mit BLD-Anmerkung)

    OLG Koblenz, Urteil vom 14.7.2006 - 10 U 56/06

    Eine Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers kommt auch dann in Betracht, wenn die mit einer Tuningmaßnahme verbundenen technischen Veränderungen nicht unmittelbar unfallkausal sind, aber einen unfallursächlichen Einfluss auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers haben.

    Anmerkung
    Nach den Ausführungen des Senats können Tuningmaßnahmen an einem Fahrzeug gerade für junge Leute einen besonderen Anreiz schaffen, die dadurch geschaffenen Möglichkeiten auszureizen. Jugendliche Fahrer hatten unter Alkoholeinfluss ein Handbremsmanöver bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit durchgeführt und waren dabei verunfallt. Da der Kausalitätsgegenbeweis nicht geführt wurde, hat der Senat eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung bejaht.

    quelle:
    http://www.bld.de/Einzelansicht.1031.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=968&tx_ttnews[backPid]=773&cHash=519a5e156a

    man man man
    besoffen und handbremse...

    da hätte der versicherer auch auf grobe fahrlässigkeit gehen können die auch eine schadensregulierung bzw eine regressforderung nach sich zieht

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    3 Mal editiert, zuletzt von |noam| (26. Februar 2007 um 23:57)

  • Wenn mir ein Dosenfahrer die Vorfahrt nimmt hab ich Recht.

    Aber vielleicht oder nicht wird festgestellt,das ich keinen DB-Eater drin hatte,so bin ich der Schuldige oder wie ?(

    Wenn ja,so haben wir keine oder absurde Gesetze :nono:

    Lieber nen Vierer im Bett als nen Vierer im Lotto :P

  • Man sollte aber ein Urteil über den Vollkaskoschutz nicht einfach so laienhaft in die Haftpflichtversicherung übertragen. Das sind immer noch 2 Paar Schuhe.

  • Zitat

    Original von Stenz
    Man sollte aber ein Urteil über den Vollkaskoschutz nicht einfach so laienhaft in die Haftpflichtversicherung übertragen. Das sind immer noch 2 Paar Schuhe.

    Na ja, die Haftplicht, muß ja an den Geschädigten zahlen, dazu ist sie Verpflichtet, aber die Versicherung wird dann in so einem Fall versuchen sich das Geld von dem Versicherten wieder zurückzuholen, falls es nicht grad ein Sozialhilfeempfänger ist, weil da is ja dann nichts zu holen.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • und ein regress ist nur bis zu einer bestimmten summe zulässig und die steht in eurem versicherungsvertrag

    Klick mich ->

  • Wir hatten das Thema ja schon mal vor kurzem in anderem Zusammenhang.

    Das durch ein "Tuning" die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz erlischt, ist wohl nicht weiter verwunderlich.
    Anders verhält es sich wenn Teile ohne Typgutachten etc. verbaut werden, z.B. ein andere Spiegel - dadurch erlischt in der Regel die BE nicht.

    Mehr zu lesen gibt es hier in aller Ausführlichkeit:
    FAQ: Wann ist die Betriebserlaubnis erlöschen?

    Gruß / Ingbert :blabla:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Stenz
    Man sollte aber ein Urteil über den Vollkaskoschutz nicht einfach so laienhaft in die Haftpflichtversicherung übertragen. Das sind immer noch 2 Paar Schuhe.

    Neee :nono:,
    Stenz, das ist deliktisch und vertragsrechtlich das Gleiche.

    Entscheidend ist, welche Schlupflöcher ne Versicherung hat, sich aus der vertraglichen Haftung zu "mogeln".

    Das Scheunentor steht nun weit offen.

    Bisher war (auch hier im Forum) der "common sense", daß man im Schadensfall, falls die Versicherung sich auf Leistungsfreiheit beruft wg. Verstoß gegen vertragliche Pflichten (z.B. Tuning ohne Eintragung, Verlust der ABE etc etc), daß man also nur argumentieren müsse, daß die Tuningmaßnahme nicht ursächlich für den Unfall war - und man sei aus dem Schneider.

    Einige brachten hier sogar vor jahren daß Beispiel, daß, wenn man z.B. ne Blade illegal tuned, so daß sie statt 260 nun 270 km/h fahren kann,
    man "nur" ein problem bei nem Unfall hab, der sich bei Tempi oberhalb der 260 km/h ereignen würde, denn der Bereich bis 260 sei durch die ABE abgedeckt. :oh_man: :oh_man:

    Das ging / geht nun nicht mehr!!!

    Und daß - falls Du darauf anspielst - die Versicherung in der Haftpflicht gegenüber Dritten erstmal in Vorlage treten muss (staatliche Regelung zum Opferschutz ;) ) ...und sich bis zu max. 5000 € vom Schädiger zurückholen kann - steht in den Versicherungsbedingungen.

    Gültig, wenn sich beide Seiten daran halten.Bloß, wenn gemäß Gerichtsurteil der Versicherungsnehmer den Vertrag "gebrochen" hat (Verletzung seiner vertraglichen Pflichten) , kann die Versicherung auch zukünftig versuchen, mehr als die 5000 € einzuklagen.....

    Die strafrechtlichen Aspekte (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit etc), die darsu abgeleitet werden können, mal ganz außen vor.

    • Offizieller Beitrag
  • na was nu?
    wenn ich mir an mein möp. stahlflex, eu be tröte, eu be blinker, sitzbankabdeckung mit abe usw. dran schraub.
    is des doch getuned, oder? nach diesem blödsinnigen urteil sollte ich also de versicherung bescheid sagen.
    muss i9ch dann nun in dieser bunten republick die versicherung fragen ob ich was an mein fahrzeug bauen darf. früher hat da mal ein tüv oder das kba gereicht.

  • Was wäre denn im Falle eines nichtverschuldeten Unfalls und ich hab nen Endpott drunter ohne ABE bzw. E-Nr.?Ist es wahrscheinlich das die Versicherung sich dann quer stellt und nicht bezahlen will auch wenn alles andere i.O. ist?

    Don´t brake until you see god, then brake like hell!

  • Zitat

    Original von Valerossi
    Was wäre denn im Falle eines nichtverschuldeten Unfalls und ich hab nen Endpott drunter ohne ABE bzw. E-Nr.?Ist es wahrscheinlich das die Versicherung sich dann quer stellt und nicht bezahlen will auch wenn alles andere i.O. ist?

    Ich würde mal sagen bei Versicherungen weiß man das nie so genau, die drücken sich doch wenn's um's zahlen geht wo sie können, die haben meist genug Gutachter und Sachverständige die sich genau mit den Vorschriften auskennen und genau wissen wann sie zahlen müssen oder nicht. Auch wird es dabei auf die Schadenshöhe ankommen, wenn's nur ein ein relativ geringer Betrag ist weden die das nicht so genau untersuchen, aber wenn das vieleicht nen Personenschaden gibt und die jahrelang Schmerzensgeld oder so was zahlen müssen, dann untersuchen die das sehr wahrscheinlich ganz genau. Aber das is auch nur ne Vermutung von mir ob's tatsachlich so is :nixwiss:

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von coolman
    Wenn mir ein Dosenfahrer die Vorfahrt nimmt hab ich Recht.

    Aber vielleicht oder nicht wird festgestellt,das ich keinen DB-Eater drin hatte,so bin ich der Schuldige oder wie ?(

    Wenn ja,so haben wir keine oder absurde Gesetze :nono:

    Wie verhält es sich in diesem Fall?
    Mitschuld wegen erhöhte Geschwindigkeit und/oder der Gutachter findet im sichergestellten Unfallfahrzeug zufällig den Power Commander, weil die Soziussitzabdeckung weggeflogen ist und der PC am Kabel heraushängt.

    So absurd sind unsere Gesetze nicht, nur die Mißachtung führt zu Problemen.