- Offizieller Beitrag
.. wird zwar ne ganze Menge Leute, die teilweise meinen, mit ihren rhetorischen Künsten im Schadensfall jede Versicherung zum Haftungseintritt überreden zu können, frustrieren,
aber:
Ein Oberlandesgericht hat heute wie folgt entschieden:
Urteil: Tuning der Versicherung mitteilen
Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn ihr Veränderungen am Auto, die die Gefahr eines Unfalls erhöhen, nicht gemeldet wurden. Das geht aus einem am Montag (26.2.) bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor (Az.: 10 U 56/06).
Das Gericht hob mit seinem Urteil die Entscheidung eines Landgerichts auf und wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte sein Vollkasko versichertes Auto technisch verändert, dies aber nicht der Versicherung mitgeteilt. Als er das Auto seinem Sohn überließ, kam es zu einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich, den Totalschaden am Fahrzeug zu ersetzen, da sie über das Tuning nicht informiert worden war.
Anders als das Landgericht sah das OLG diese Weigerung als berechtigt an. Dabei werteten es die Richter als unerheblich, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über Veränderungen informiert werden.
26.02.07 11.52 | Autor: dpa |
Hier der link zur Quelle
Also- wer durch nichteingetragenes oder nichteintragungsfähiges Tuning oder selfmade-Gefrickele seine ABE aufs Spiel setzt, steht im Ernstfall ohne jeden Versicherungsschutz da!
Und das aktuelle Urteil werden die Versicherungen sicher nicht auf die Kaskoversicherung alleine beschränken- ich habe die Kerngedanken rot unterlegt....