Jemand Ahnung von BMW M40-Motoren?

  • Hallo Gemeinde!
    Wenn jemand Ahnung von BMW M40-Motoren hat, dann bitte melden ;(
    318i e36-Limo .. 138K gelaufen.

    Gruss Holger

    Gruss Holgi :biker2: STAY SAFE

  • Hallo Holger,

    zu beachten ist der regelmäßige Zahnriemenwechsel- alle 4 Jahre oder alle 40 tausend km! Achte darauf das die Hydrostößel nicht klappern und das Teil immer sein frisches Oel bekommen hat. Um die Wapu herum nach Wasserspuren gucken, Oelschmiere außen am Block oder im Kühlwasser etc.

    Gruß Martin

  • Hi, Martin!
    Is soweit ja alles in Ordnung .. Zahnriemen mit Öl (10W-40) inner BMW-Werkstatt in 05.2006 gemacht. Ist seitdem ca. 6K gelaufen.
    Habe folgende Posings im BMW - Forum gemacht, damit du dir ein Bild machen kannst ....
    Posting - 1:
    Nun, als ich ihn heute abgeholt habe, hat mir der Vorbesitzer gesagt, er habe etwas viel Motoröl nachgefüllt .. etwas viel ist gut. Die Kunststoffspitze am Peilstab war/ist völlig mit Öl benetzt....
    Nun habe ich die Heimfahrt (79KM) doch gewagt. Auf der Fahrt fing der Motor an so laut zu "tickern", dass ich es im Innenraum Hören konnet .. an roten Ampeln fin die Ölkontrollleuchte im Lehrlauf an zu leuchte .. bei Weiterfahrt erlosch sie wieder.
    Zuhause angekommen, gleich Peilstab nochmals gezogen .. das Öl schien "schaumig zu sein (10W40).
    Hoffe ich habe mit der Heimfahrt nich angefangen dem Motor das Genick umzudrehen ... werde morgen erstmal etwas Öl ablassen....

    Posting - 2:
    So, ich habe heute Nachmittag mal Öl abgelassen .. so ca. 1,5 Lieter, vielleicht auch einwenig mehr.
    Ölstand, laut Peilstab, 2 - 3 mm unterhalb MAX (Motor hatte seit gestern nicht mehr gelaufen).
    Nun habe ich den Motor gestartet .. "tickern" immer noch laut und deutlich zu hören und Motor baut KEINEN Öldruck auf!!!!

    Posting - 3:
    ...Probefahrt am 25.02. gemacht (ca. 10 min) innerhalb der Ortschaft. Leichtes Tickern war da schon zu hören .. habe mir nichts dabei gedacht (haben meine 4 anderen BMW`s auch immer gehabt).
    Verkäufer sagt mir, dass Ölkontrolle geleuchtet habe und er habe dann Öl nachgekippt, ohne vorher zu kontrollieren. Und da ist es etwas zu viel Öl geworden, was er reingekippt hat.
    Bei der Probefahrt hat einmal, ganz kurz, nach dem Anfahren die Kontrolle geleuchtet und dann nimmer mehr.
    So, dann am 27.02. das Auto abgeholt .. anfäglich war alles i.o. .. musste gut 79Km nach Hause fahren (Landstrasse und Autobahn). Auf der BAB ging das Tickern los. Hatte den Motor im unteren Drehzahlbereich gefahren .. wegen zuviel ÖL. Kontrolleuchte ist nicht angegangen. Vonne BAB runter .. die ersten Ampeln und da ging dann die Kontrolle regelmäßig bei jeder Ampel im Lehrlauf an.......

    .... um die ganze Sache mal verständlicher zu machen

    Gruss Holger

    Gruss Holgi :biker2: STAY SAFE

  • Zitat

    Original von Holgi68Zuhause angekommen, gleich Peilstab nochmals gezogen .. das Öl schien "schaumig zu sein (10W40).
    Hoffe ich habe mit der Heimfahrt nich angefangen dem Motor das Genick umzudrehen ...


    Das dürfte in der Tat der Anfang vom Ende gewesen sein. Die Kurbelwelle taucht bei zu hohem Ölstand ins Öl ein und schlägt es schaumig. Dadurch bleibt für die Ölpumpe nicht mehr viel an Flüssigkeit übrig, sie zieht Luft, der Schmierfilm reißt und das Ergebnis hörst Du ja... R.I.P.
    Und jetzt zu beweisen das der Motor seitens des Verkäufers durch den zu hohen Ölstand beim Kauf schon irreparabel beschädigt gewesen ist dürfte schwierig werden.

    Just my 2 cents

  • Hi,


    Warum bist du mit dem eimer noch gefahren?

    Ich schätze du hast dem Motor damit das genick umgedreht.

    Gruß Flo

  • Ich schätze mal, das der Verkäufer einen kapitalen Lagerschaden (Klickern) mit mehr Öl verschleiern wollte!! Deshalb auch kein Öldruck!!

    Stell ihm den wieder schön vor die Tür und lass Dir die Kohle zurückgeben.

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Zitat

    Original von Chang-Noi
    Ich schätze mal, das der Verkäufer einen kapitalen Lagerschaden (Klickern) mit mehr Öl verschleiern wollte!! Deshalb auch kein Öldruck!!

    Stell ihm den wieder schön vor die Tür und lass Dir die Kohle zurückgeben.


    :tougue:


    :ausschau:
    BINGO !!

  • :tougue:Hi
    Wie ist das eigendlich bei der arglistischen Täuschung (vorenthaltung von Sachmängeln, die dem Verkäufer bekannt waren)?
    Gilt auch bei Verkauf von Privat an Privat, dass der Verkäufer innerhalb von 6 Monaten in der Beweispflicht ist, dass der Sachmangel VOR dem Verkauf schon vorhanden war? Oder muss IMMER der Käufer den Beweis bringen?

    Gruss Holger

    ante edit sagt: Sorry, ich meine natürlich dass der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht vor dem Verkauf vorhanden war

    Gruss Holgi :biker2: STAY SAFE

    Einmal editiert, zuletzt von Holgi68 (1. März 2007 um 18:50)

  • Von Privat an Privat oder Gewerblich an Gewerblich gibt es laut Gesetz keine Sachmangelhaftung! :nono:

    Gruß Christian :)

  • Das habe ich dazu mal im Netz gefunden,vielleicht hilft es ja weiter.


    Rechte des privaten Käufers

    Der private Käufer kann zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung wählen. Das bedeutet nichts anders, also dass er das Fahrzeug reparieren lassen oder gegen ein fehlerfreies Kfz tauschen kann.

    Hinsichtlich einer Ersatzlieferung gibt es natürlich Grenzen. Ist der Mangel nur geringfügig, kommt sie nicht in Betracht. So z.B. bei einer defekten Glühbirne.

    Grundsätzlich hat der Verkäufer zunächst das Recht zur Nachbesserung, wobei ihm regelmäßig nicht mehr als zwei Versuche zustehen.

    Wird der Mangel durch die Nachbesserung nicht beseitigt und kommt auch eine Ersatzlieferung nicht in Frage, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (= Geld zurück) oder den Kaufpreis mindern.


    Edit:

    Hier ist noch der Link dazu.

    Gruß Big Block

    Wenn Du glaubst du hast alles im griff,bist du noch zu langsam unterwegs.

    2 Mal editiert, zuletzt von Big Block (1. März 2007 um 23:26)

  • Hallo, Gemeinde!
    So, habe gestern Abend dann jemanden erreicht. Die waren natürlich total verwundert, können sie sich garnicht vorstellen.. sind doch auch noch damit gefahren (auch mit dem "zu viel an Öl" drinnen). Und nix war......
    Der Mann hat gleich gefragt, ob man das reparieren lassen kann und was ich mir nun so vorstelle. Ich habe gleich gesagt, dass ich den Wagen am liebsten wieder zurückgeben möchte. Die beiden baten darum, "eine Nacht darüber schlafen zu können" .. sie wollen sich heute dann bei mir melden ... naja, mal sehen.
    Positiv war ja wenigstens, dass der Mann gesagt hat, "gut dass sie angerufen haben" und nicht gleich alles abgewiegelt hat.
    Aber "eine nacht darüber schlafen" kann auch heissen .. inner Werkstatt nachzufragen (is ja net schlimm) oder beim Anwalt (schon schlimmer)........

    Schauen wir mal.

    Gruss Holger

    Big Block: Danke, hilfreicher Link!

    Gruss Holgi :biker2: STAY SAFE

  • Tja, "die Nacht" ist nun schon etwas länger rum, und ...... niemand hat angerufen!

    Dann muss ich wohl zum Hörer greifen...............

    Gruss Holger


    Tante edit sagt:
    So habe angerufen. Verkäfer meinte, "die rechtliche Situation würde ich ja wohl kennen" und "dumm gelaufen, für Sie" .. das aber alles in einem netten und freundlichen Ton.
    Er wird den Wagen definitif NICHT zurück nehmen.
    Ich solle aber doch mal prüfen lassen, was den nun los / kaputt ist, damit man mal ne Grössenordnung hat. Und dann solle ich ihn nochmal anrufen.......

    Ich bin ja mal gespannt......

    Gruss Holgi :biker2: STAY SAFE

    Einmal editiert, zuletzt von Holgi68 (3. März 2007 um 18:45)

  • Hi,


    ich würd keine wertvolle Zeit mehr verstreichen lassen und zum Rechtsverdreher gehen.

    Der sollte wissen was in der Situation zu tun ist


    Gruß Flo

  • @ Flo:
    Schon geschehen; die Schwester von nem freund ist RA .. ich kann nur sagen, bei Käufen "Privat an Privat" gibt es nicht sehr viele Möglichkeiten......................

    Gruss Holger

    Gruss Holgi :biker2: STAY SAFE

  • :nono:

    also das hört sich meiner meinung nach aber nach den rechten eines privaten käufers an, der bei einem gewerblichen verkäufer gekauft hat!

    auf der gleichen seite ist zu finden, das passt schon eher zu dem fall hier:

    "
    Wichtig: Findet der Verkauf eines Gebrauchten Kfz von Privat zu Privat (gemeint ist von Verbraucher zu Verbraucher) statt, hat sich nichts geändert. Die Haftung für Sachmängel kann grundsätzlich im Vertrag ausgeschlossen werden (Klausel: "verkauft ohne Gewährleistung").

    Anders verhält es sich, wenn das gebrauchte Kfz von einem gewerblichen Verkäufer an einen Privatkunden verkauft wird. Dann gilt ebenfalls die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren ab Übergabe des Kfz. Diese Frist darf allerdings durch Vertrag auf ein Jahr verkürzt werden. Eine weitere Verkürzung der Frist oder ein gänzlicher Ausschluss der Sachmängelhaftung ist jedoch unzulässig.

    Gewerblicher Händler sind auch jene Selbständige und Freiberufler, die das zu verkaufende Kfz jeweils auf ihren Betrieb zugelassen hatten.
    "

    GRUSS - WILYSC33

  • wilysc33:
    Genau ... wenn ein Verkauf unter Privatpersonen stattfindet, so ist in den Standartkaufsverträgen die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Nun gibt es aber die Möglichkeit der arglistigen Täuschung, seitens des Verkäufers (wissendliches Verschweigen von erheblichen Sachmängeln).
    Wenn das der fall ist, dann ist aber der Käufer in der Beweispflicht, soll heissen, der Käufer muss beweisen (können), das der Sachmangel schon VOR dem Verkauf da war. Und das ist (in den meisten Fällen) sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich.

    Gruss Holger

    Gruss Holgi :biker2: STAY SAFE