Moin!
Auf meiner Ausfahrt heute, tauchte doch plötzlich vor mir ein älterer Herr auf seinem Roller auf, der keinen Helm trug.
Auf dem Roller waren ziemlich große Aufkleber drauf, wo drauf stand "Polizeiliche Helmpflicht Befreiung".
Hab sowas noch nie gesehn.
Nicht das ich sowas auch möchte, aber weiß jemand wie man sowas bekommt?? Der Opi sah eigentlich ganz fit aus und bescheissen tut der bestimmt auch nicht...da würde ihn die Rennleitung zu schnell erwischen.
Polizeiliche Helmpflicht-Befreiung
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SimonSayz -
8. März 2007 um 16:25 -
Erledigt
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Guckst Du hier:
http://www.kreis-kleve.de/C12571340048B1…ment&nid1=01821
Aber ohne Helm auf die Blade, denke mal da wird keine Behörde nen Freifahrtschein geben. Auf so einem Roller bestimmt. War sicher ein Mofa-Roller, oder????
Gruß, Holger
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Ich kenn einen, dem wurde vor zig Jahren in den Kopf geschossen.. Er hat´s gut überstanden und fährt seitdem auch ohne Helm rum.. mit genehmigung.. Sowas gibts..
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Man kann wohl vom Arzt ein attest holen, in welchem bescheinigt wird, dass man z.B. Platzangst unter dem Helm hat oder aus anderen Gründen von der HelmPflicht befreit wird.
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Vieleicht hat er ja ne Verletzung am Kopf, und verträgt da keinen Druck drauf, oder halt nur nen sehr großen Kopf für den er keinen Helm bekommt
Für meinen Kumpel mußten die bei der Bundeswehr auch erst nen Stahlhelm anfertigen (der 3 Wochen vor'm Ausscheiden dann fertig war ), weil die in seiner Größe keinen hatten, der is über 2 Meter groß, und hat ne Statur wie ein Schrank, da fällt gar nicht auf daß der Kopf so groß ist, aber Mopes fahren tut er nicht, daher weiß ich nicht ob es da welche in der Größe gibt. -
vielleicht wars ne zangengeburt ?
bb
marco
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Oder du wirst Moslem und gibst an das du immer einen Turban aus religiösen Gründen tragen musst.
Geht übrigens auch als Ordensschwester,über die Haube geht kein Helm! -
Wer vor einem bestimmten Stichtag geboren ist, darf ohne Helm fahren.
Sollte google aber was zu wissen
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Moin,
ZitatGeht übrigens auch als Ordensschwester,über die Haube geht kein Helm!
na Prima, stell dir mal vor du bist so gemütlich mit 120 auf der Landstraße unterwegs, und wie aus dem Nichts schießt ne alte Nonne ohne Helm auf ner Blade vorbei
Björn hab grad mal gegoogelt und nichts in die Richtng gefunden, nur das es von der rechtlichen Seite egal ist ob dein Helm ne ECE hat, aber das stand auch schon in der Fighters.
Gruß Chris
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Irgend ein Inder hat doch auch mal so eine Genehmigung bekommen .
Der darf oder durfte mit Turban statt Helm fahren... -
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ich habe auch mal von einem gehört, der mußte sich ständig übergeben beim motorrad fahren; der muß auch keinen helm mehr tragen
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Ich kenne auch einen der eine Befreiung hat. Für mich wär das nichts. Ist mir dann doch etwas zu gefährlich.
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Ich hab gehört, das Du von der Helmpflicht befreit werden kannst, wenn Du nachweist, das dass Brett vor Deinem Kopf so groß ist , das Du keinen Helm drüber kriegst.
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Hier oben nennt man das "MATSCHBIRNE" ...
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Zitat
Original von burschi
ich habe auch mal von einem gehört, der mußte sich ständig übergeben beim motorrad fahren; der muß auch keinen helm mehr tragen...du spinnst doch... hab mich gerade eben voll verschluckt...
...der war supergut
Racergustl
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kein helm,dann fahr ich lieber gar nicht,nichtmal roller.nicht das ich ein weichei bin,aber ich seh leider oft aus beruflich gründen wie so'n schädel aussieht nachdem er auf den asphalt aufgeschlagen is....
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bei uns in der region fährt auch einer schon seit jahren , sommer oder winter immer ohne helm...(roller)
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Es gibt diese Befreiung tatsächlich.
Meines Wissens wurde die früher von den Straßenverkehrsämtern nur für ein Jahr erteilt, dann mussten sich diese Spinner jedes Jahr erneut ein neues Attest vom Arzt abholen.
Mittlerweile gibt's das glaube ich auch unbefristet.Die Helmbefreiung bekommt man, wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprechen ( Ironie in sich ). Z.b. Platzangst oder so.
Eigentlich dürfte man dann kein Motorrad fahren aber das muss man glaube ich auch nicht verstehen.
Mal angenommen man nimmt jetzt einem die Vorfahrt und der Typ stürzt.
Wenn der sich verletzt, bekommt man ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Wenn der aber abkackt, weil der Vollpfosten kein Helm aufhatte, bekommt man ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung - das kann doch nicht richtig sein oder ? -
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Zitat
Original von 1% Fahrer
Es gibt diese Befreiung tatsächlich.
Meines Wissens wurde die früher von den Straßenverkehrsämtern nur für ein Jahr erteilt, dann mussten sich diese Spinner jedes Jahr erneut ein neues Attest vom Arzt abholen.
Mittlerweile gibt's das glaube ich auch unbefristet.Die Helmbefreiung bekommt man, wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprechen ( Ironie in sich ). Z.b. Platzangst oder so.
Eigentlich dürfte man dann kein Motorrad fahren aber das muss man glaube ich auch nicht verstehen.
Mal angenommen man nimmt jetzt einem die Vorfahrt und der Typ stürzt.
Wenn der sich verletzt, bekommt man ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Wenn der aber abkackt, weil der Vollpfosten kein Helm aufhatte, bekommt man ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung - das kann doch nicht richtig sein oder ?So sehe ich das auch.....
Gruß, Holger
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Letzte Woche (oder so) hat irgendein Oberlandesgericht einem Rennradfahrer Schadenersatz verweigert oder gemindert (Mitverschulden), weil er bei einem fremdverschuldeten Unfall keinen Helm trug. Wenn dies schon für ein Fahrrad gilt, kann der Motorradfahrer ohne Helm (trotz Befreiung) jeden Schadenersatz vergessen. Ich würde daher eher abraten, weil Reha aus eigener Tasche ist teuer.
Gruß Riko
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