Spiegel ohne Prüfzeichen

  • Leute,

    habe ein paar feine Spiegel gesehen, die aber kein Prüfzeichen haben. Ist damit also die ABE des Fahrzeuges (gesetzt den Fall ich montiere die) genauso erloschen, wie wenn ich 'nen nichtzugelassenen Pott fahre ja?!

    Will's wissen, damit ich mich fein aufregen kann :D ?!

    Gruss
    Onkel

    Merke: Wenn es beim Moppertzfahren plötzlich blitzt: :foto:
    ... muss das noch lange kein Gewitter sein ... !

  • Haben denn Zubehörspiegel überhaupt ein Prüfzeichen? :gruebel:
    Hab ich so jetzt noch nicht gesehn, oder wahrscheinlich nicht darauf geachtet.
    Auf jeden Fall müssen die eine mindest Spiegelfläche haben! Wie groß die jetzt sein muss, hab ich leider nicht parat.

    Edit:

    §56 Rückspiegel und andere Spiegel

    Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, sie so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrer nach rück- und seitwärts alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Krafträder, die vor dem 1.1.90 zugelassen worden sind, genügt ein Rückspiegel links. Die Größe der spiegelnden Fläche muß mindestens 60 cm² betragen.

    Hinweis: Nach EG-Norm müssen runde Rückspiegel mindestens 10 cm Durchmesser haben, ovalförmige Spiegel mindestens 15 cm (quer) und 10 cm (hoch) haben. Nach ECE-Norm muß die spiegelnde Fläche mindestens 69 cm² betragen.

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

    2 Mal editiert, zuletzt von SimonSayz (16. März 2007 um 18:30)

  • Ja, hhhmmmm ... :gruebel: und wenn kein Prüfzeichen am Spiegel ist die ABE erloschen und ich habe keinen Versicherungsschutz mehr?!?! Bitte nochmal falls möglich hierzu die Gesetzteslage ...

    Merke: Wenn es beim Moppertzfahren plötzlich blitzt: :foto:
    ... muss das noch lange kein Gewitter sein ... !

  • nein, nur die Spiegelfläche muss groß genug sein. Hatte erst gestern beim TÜV ein Gespräch darüber. Meine Spiegel waren zu klein, aber er hat ein Auge zugedrückt :streichel:

  • du verlierst auch deinen Versicherungsschutz nicht. es kann nur Probleme geben, wenn man dir nachweisen kann, das du mit grösseren Spiegeln den Unfall hättest vermeiden können.

    • Offizieller Beitrag

    Die Betriebserlaubnis würde dann erlöschen, wenn durch die Änderung

    - eine Gefährdung anderer Verkekehrsteilnehmer zu erwarten ist

    §19(2) StVZO

    Ob das gegeben ist, wird im Einzelfall zu entscheiden sein. Dabei wird in der Regel ein Gutachten erstellt, indem das vorhandene Sichtfeld mit dem vorgeschriebenen Sichtfeld verglichen wird.

    Das Prüfzeichen ist zwar ein Nachweis für die Vorschriftsmässigkeit. Ein fehlendes Prüfzeichen wäre auch ein ahndungsfähiger Mangel, falls es sich um ein Fahrzeug mit EG-BE handelt, die Betriebserlaubnis erlischt jedoch nicht schon dadurch, dass kein Prüfzeichen vorhanden ist.

    Gemäß den einschlägigen Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsschutz grundsätzlich an eine bestehende Betriebserlaubnis gebunden. Im Haftpflichtfall zahlt die Versicherung in jedem Fall an den Geschädigten, kann aber beim Versicherungsnehmer Regress nehmen, der in der Regel auf 5.000€ begrenzt ist.

    Im Kaskofall kann die Versicherung die Leistung ablehnen, wenn keine Betriebserlaubnis bestand, insbesondere wenn die Nutzung des unvorschriftsmässigen Fahrzeuges als grob fahrlässig anzusehen ist.

    Die "Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" muss schon relativ konkret, d.h. wahrscheinlich sein, die blosse Möglichkeit einer Gefährdung genügt nicht. Insofern wird IMHO ein Spiegel in dem noch einigermassen was zu sehen ist, zwar unvorschriftsmässig sein, aber wohl nicht die BE erlöschen lassen.

    Bei einem fehlenden (willentlich abgebauten) linken Außenspiegel würde ein Gericht IMHO ziemlich sicher das Erlöschen der BE bejahen.

  • Donnerkiesel und Danke Sigi63 - das ist 'mal was Fundiertes ... :perfekt3:

    Merke: Wenn es beim Moppertzfahren plötzlich blitzt: :foto:
    ... muss das noch lange kein Gewitter sein ... !