Unfall durch Abbiegen ohne Blinker...

  • Heute hatte ich meinen ersten Unfall mit einem Motorrad. X(

    In einer 30 km/h Zone ist vor mir ein Auto sehr langsam unterwegs. Geschätzt: Schrittgeschwindigkeit.

    Ich hatte dann zum Überholen geblinkt, beschleunigte ganz sachte und als ich so annährend neben dem Auto war, zog der Fahrer ohne zu blinken nach links, um in eine Einfahrt zu fahren. Ich habe mich dann sozusagen an seine linke Fahrzeugseite "lehnen" müssen. Zum Sturz kam es nicht. Beide Fahrzeuge haben nun Kratzer. Der PKW noch eine Beule, dafür ist bei meiner Blade der rechte vordere Blinker defekt und das rechte Verkleidungsteil an der Blinkeröffnung eingerissen. Also warscheinlich keine hohen Reparaturkosten oder ähnliches.

    Laut der Rennleitung bin ich nun Unfallverursacher, weil man nicht einfach überholen darf... so die Aussage?! Merkwürdig, weil dort kein Überholverbot besteht.

    Ich musste ein Verwahnungsgeld in höhe von 35 Euro zahlen, weil ich ja in den BMW hineingafahren bin. Der Unfallgegner 15 Euro, weil sein Blinker hinten links nicht funktioniert!

    Nun meine Frage: Lohnt es sich wohl, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, oder wäre eine private Einigung zwischen dem BMW Fahrer und mir für alle oder einen Beteiligten besser? So, daß jeder seinen Schaden zahlt und gut...

    Are you a real Rocknrolla?

  • Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast,kannste das schon machen,kostet ja nichts. Obwohl du ja schon eine schuld eingestanden hast,mit der Zahlung des bussgeldes. Allerdings wirst du wohl auf jeden Fall ne Teilschuld bekommen,von da her is es egal,wieviel deine versicherung dem gegner zahlt,in den prozenten kommste dann eh höher.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Ich hatte einen identischen Unfall, allerdings mit höherer Geshwindigkeit und wesentlich höheren Schaden.
    Ende vom Lied war das ich 1/3 der Schuld bekam (überholen bei unklarer Verkehrslage). War aber bei mir etwas verzwickter weil der Unfall in der Schweiz war. Ich habe die Schuldverteilung auf anraten meiner Anwältin akzeptiert, 2/3 meiner (gut) geschätzten Schäden bezahlt bekommen und die 1/3 Schadenssumme des Autofahrers nie bezahlen müssen (die schweizer Versicherung hatte es wohl nicht nötig...).
    Ob Rechtsstreit sinnvoll ist hängt von der Schadenshöhe ab (Beule in Tür sind schnell mal 500-1000€) und ob du ne Rehtsschutz hast.
    th

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

  • Zitat

    Original von Termi
    Ich musste ein Verwahnungsgeld in höhe von 35 Euro zahlen

    Wohl aber eher weil du überholt hast, und nicht weil du dem reingefahren bist, weil dafür gibt's direkt soweit ich weiß keine Verwarnung.

    Und es wird darauf ankommen wie lange der so langsam gefahren ist, weil wenn er erst langsammer geworden ist kann man ja damit rechnen daß er irgendwo abbiegen oder stehen bleiben will, auch wenn er keinen Blinker gesetzt hat, ich überhol da dann nur wenn wirklich keine Einfahrt oder Straße zu sehen ist wo der links reinfahren könnte, oder wenn er dann ganz stehen bleibt.
    Wenn der Schaden nicht groß ist würde ich versuchen mich mit dem Unfallgegner privat zu einigen, so lange er dazu bereit ist.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    4 Mal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (6. April 2007 um 17:07)

  • Es ist an der Unfallstelle übrigens doch 50 km/h und nicht nur 30 km/h erlaubt. Ein Überholverbot besteht dort nicht.

    35 Euro wegen §5 STVO... also überholen bei unklarer Verkehrslage. Für mich war da nichts unklar... wenn der Blinker funktioniert hätte, hatte ich nicht überholt. Sonst könnte ja jeder Autofahrer mal eben einen überholenden Motorradfahrer von der Strasse rammen, wenn man nicht blinken muss. Weil unklar wäre die Verkehrslage im Zweifelsfall immer.

    Hier Auszüge aus der STVO zum Thema Abbiegen:

    §9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

    (1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

    (5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen

    Are you a real Rocknrolla?

  • wenn Rechtschutz dann Anwalt...

    habe erst neulich gehört, dass ein Fahrzeugführer die Fahrtrichtung einhalten muss die er auch angibt. Und wo war der Schulterblick des PKW-Fahrers..., wiese hat er dich nicht gesehen....

    Viel erfolg!

    Gruß
    Scout :)

  • Zitat

    Original von Termi
    Es ist an der Unfallstelle übrigens doch 50 km/h und nicht nur 30 km/h erlaubt. Ein Überholverbot besteht dort nicht.

    35 Euro wegen §5 STVO... also überholen bei unklarer Verkehrslage. Für mich war da nichts unklar... wenn der Blinker funktioniert hätte, hatte ich nicht überholt. Sonst könnte ja jeder Autofahrer mal eben einen überholenden Motorradfahrer von der Strasse rammen, wenn man nicht blinken muss. Weil unklar wäre die Verkehrslage im Zweifelsfall immer.

    Wie ich schon sagte, wenn er vor der Stelle erst die Geschwindigkeit verringert hat, und kein Blinker zu sehen ist is es unklar was er jetzt vor hat, daraus wird es dann wahrscheinlich rauslaufen. Klar er hätte wie schon erwähnt in den Spiegel schauen müssen, und einen Schulterblick machen müssen, um zu sehen was der nachfolgende Verkehr macht, da er ja normal auch durch den schnellen Blinktakt wissen sollte daß einer seiner Blinker nicht funktioniert. Wenn du Verkehrsrechtschutz hast würde ich mal nen Anwalt konsultieren was der meint, aber vermutlich wirst du um eine Teilschuld nicht herum kommen.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Ne Klage kannst dir sparen hast deine Schuld eingestanden mit Zahlung der 35 EURO.Mit der Zahlung ist es Rechtlich so das du es Zugegeben hast bei Unklarer Verkehrslage zu Überholen.Mit deiner Zahlung ist dies laut deutschem Recht Rechtskräftig.
    Ich verstehe sowieso nicht wie man vor Ort was bezahlt. :tougue: :tougue: :tougue:

    In der Ruhe liegt die Kraft.Wer zuletzt lacht ,lacht am besten.

  • Ich habe meine Schuld natürlich nicht eingestanden mit der Zahlung der 35 Euro!!! Die Beamten haben mir ausfdrücklich erklärt, dass das Zahlen des Betrages mit einem eventuellen Urteil rein garnichts zu tun hat. Deswegen ist es quatsch, zu behaupten, es sei ein Schuldeingeständnis. Von unklarer Lage beim Überholen war auch nicht die Rede. Das habe ich im Nachhinein beim Durchforsten der Gesetzestexte rausgelesen. Ich hatte die 35 Euro bezahlt, weil ich dachte, es wäre in einer 30 km/h Zone gewesen und es wäre evtl. Überholverbot dort.

    Ich habe schonmal ein Verwarnungsgeld gezahlt, als ich einen Unfall hatte. Bin dann aber später dagegen angegangen und habe mir durch ein Urteil zu meinen Gunsten 3 Punkte erspart.

    Hier ein Text dazu:

    Verwarnungsgeldverfahren

    Sofern der Betroffene das Verwarnungsgeld bezahlt, zeigt er hierdurch sein Einverständnis mit der Verwarnung. Die Verwarnung ist wirksam, das Verfahren ist beendet. Eine Eintragung der Verwarnung oder von Punkten in das Verkehrszentralregister erfolgt nicht. Eine Verwarnung stellt kein Schuldeingeständnis für die zivilrechtliche Frage nach dem Verschulden bei einem Verkehrsunfall dar. Sofern der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, ohne hierfür eine Rechtfertigung vorzutragen, leitet die Behörde das Verwarnungsgeldverfahren in ein Bußgeldverfahren über. Wenn eine Rechtfertigung für die Ordnungswidrigkeit vorgetragen wird, prüft die Behörde, ob das Verfahren einzustellen ist. Für den Fall, daß eine Einstellung nicht erfolgt, wird das Verwarnungsgeldverfahren in ein Bußgeldverfahren übergeleitet.

    Are you a real Rocknrolla?

    2 Mal editiert, zuletzt von Termi (6. April 2007 um 20:02)

  • Der Fahrer ist nicht plötzlich langsamer gefahren, sondern er fuhr schon lange, bevor ich zu ihm aufgeschlossen hatte ziemlich langsam.

    Man stelle sich folgendes vor: Ein Auto fährt mit 30 km/h bei erlaubten 50 km/h auf einer gut überschaubaren geraden Strasse ohne Gegenverkehr plötzlich fährt er, ohne dass er seine Geschwindigkeit groß drosseln muss nach links in eine Einfahrt, ohne zu blinken, weil der Blinker defekt ist und scheinbar ohne auf überhaupt etwas was zu achten. Dummerweise ist gerade jetzt der Motorradfahrerdirekt links neben dem Auto...

    Ich dachte erst, der Typ wollte mich abschiessen... aber vielleicht haben seine Kids in ja abgelenkt?! Ich weiss es nicht.

    Are you a real Rocknrolla?

  • Vermutlich kannte er sich dann wohl nicht aus, und hat die richtige Hausnumer gesucht und dann deshalb auf das restliche Umfeld nicht geachtet, weil wenn er dort gewohnt oder sich ausgekannt hätte wäre er bestimmt nicht so langsam gefahren. Aber das alles muß dann wohl im schlimmsten Fall der Richter feststellen, wenn er drauf besteht daß du seinen Schaden bezahlst.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Hallo,ich würde es auf einen rechtsstreit ankommen lassen, durch zu langsames fahren ohne grund wird der nachfolgende Verkehr behindert(hab deswegen mal ne anzeige bekommen - ist kein aprilscherz) und wenn rechtsschutz hast ist das doch kein probleme

    Da wir von allem nichts verstehen, reden wir überall mit :cool3:

  • Ich denke es macht nicht viel Sinn das weiter zu diskutieren.Du solltest dir ein Anwalt nehmen. Aber es wird nicht leicht. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall und da war das erste was der Anwalt fragte ob ich bezahlt habe. Ich verneinte und er sagte sonst hätte es keinen Sinn gemacht. Die Polizei wöllte damals auch das ich bezahle und angaben zur sache mache.Ich habe den Herren dann ganz freundlich gesagt sie möchten den Unfall aufnehmen und die Schuldfrage einem Richter überlassen.die meineten damals ich sei eh Schuld aber der Richter sah das ganz anders.Die Polizei überschreitet meist ihre befugnisse.ABer ich wünsche dir trodtzdem viel Glück.

    In der Ruhe liegt die Kraft.Wer zuletzt lacht ,lacht am besten.

  • oki, danke dir Pieper...

    @ Chris: Er kannte sich dort aus, weil sein Bruder direkt dort wohnt... dieser kam nach dem Unfall auch dazu.

    Für mich ist der Fahrer eindeutig schuld, sonst müsste es ein generelles Überholverbot in Deutschland geben, weil es ja eigentlich immer die Gefahr dabei gibt, das der Vordermann nach links oder rechts ziehen könnte. Ich habe mich definitiv nicht rechtswiedrig verhalten. Nachdem ich in Ruhe die Lage abgeschätzt hatte, habe ich halt überholen wollen. Der BMW- Fahrer hat aber eindeutig nicht an die Vorgaben beim Abbiegen gehalten.

    Aber warten wir es ab. Ich werde mal meinen Anwalt dazu befragen...

    Vielen Dank für die vielen Postings!

    mfG Termi

    Are you a real Rocknrolla?

  • Nachtrag: Die vielen Rächtschraipfehla sind absichtlich in meinen Postings^^

    Are you a real Rocknrolla?

  • ...also ein echt interessanter Beitrag.


    Frage vorab:
    Hast Du eine Rechtschutzversicherung (ggf. habe ich das überlesen)

    Aus eigener Erfahrung:

    Die Frage wird ersten sein, ob Du erkennen konntest das der Autofahrer etwas suchte oder abgelenkt war. Dann hättest Du dein Verhalten anpassen müssen.

    Zweitens wirst Du als Mopedfahrer immer eine Teilschuld bekommen (ca. 20 %), da Du mit einem höheren Risiko am Verkehr teilnimmst.

    Drittens hängt es davon ab ob protokolliert wurde das der Autofahrer nicht geblinkt hat bzw. der Blinker kaputt war.

    Wenn RV vorhanden, würde ich Klagen bzw. dem Gegner dieses zwecks weiterer Abstimmung (wer zahlt was) mitteilen.

    Denn wenn er Deine Versi nicht in anspruch nimmt hast Du kein Problem mit dem Schadensfreiheitsrabatt. Wenn Dein Schaden nicht so hoch ist.

    Vorsicht ist immer geboten wenn die Versicherungen den Fall untereinander regeln.

    Im eigenen Fall hatte es geholfen hart zu bleiben. Bis auf besagte ca. 20% musste die Gegenseite alles bezahlen (der Schaden war aber erheblicher).
    Die Ausgangslage war ehnlich wie bei Dir (Moped hat Schuld).

    Viel Glück, wenigstens ist Dir nichts passiert.

    Gruß

    Jens

    neu hier

  • Fischkopp:

    Rechtschutz habe ich und werde sie auch in Anspruch nehmen. Habe die Schadenshöhe mal bei mir überschlagen und bin auf ca. 600- 700 Euro gekommen. Der Blinker alleine kostet schon 79 Euro laut Auskunft eines Händlers. Das obere Verkleidungsteil 320 Euro. Das untere auch so ca. 280.
    Dazu kommen noch evtl. Aufkleber, warscheinlich 2 Dämmatten und die Arbeitsstunden, welche ich noch nicht eingerechnet habe.

    Are you a real Rocknrolla?

  • Zitat

    Original von Termi
    Dazu kommen noch evtl. Aufkleber, warscheinlich 2 Dämmatten

    Die Aufkleber und Dämmatten die auf den Verkleidungsteilen drauf sind sind bei den neuen Teilen schon mit dabei ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker: