Meine alte CBR600 steht zum Verkauf.
Nun hat gestern jemand angerufen, von dem die Bekannten oder so bei ihm
sind und Interesse an der CBR haben. Nun hatte er gefragt ob das Motorrad abgemeldet ist, da es wohl nach Litauen geht und dafür abgemeldet sein muß.
Davon mal ab melde ich es heute ab (und meine neue Blade an ).
Zum fahren ist es auch nicht mehr geeignet, da bei einem Zylinder das Gewinde für die Zündkerze kaputt ist.
Nun meine Frage(n): Die Bekannten sind wohl aus Litauen, sollte ich den Kaufvertrag lieber mit dem in Deutschland lebenden (wenn dem überhaupt so ist das einer hier wohnt) abschließen ? Oder ist das egal, denn ausweißen sollte sich ja jeder können.
Muß ich sonst noch etwas beachten ? Sollte ich lieber jemand dabei haben beim Verkauf ?
Eigentlich würde ich mir um den Verkauf ja weniger Sorgen machen, aber da das Motorrad aber in diesem Fall ins Ausland geht .....
Vielleicht ist es auch alles unbegründet und wenn ich die Unterschrift auf dem Kaufvertrag habe und das Geld bar bekommen habe soll mir der Rest egal sein ?!
Motorrad nach Litauen verkaufen ?!
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Nemino -
3. Mai 2007 um 06:10 -
Erledigt
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Verkauf das Bike mit den Zusätzen ohne Garantien oder Gewährleistung,
keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften. Rücknahme ausgeschlossen.
Oder sogar noch als Teileträger zum Ausschlachten.Dann dürftest Du auf der ganz sichern Seite sein.
Wem Du es so verkaufst ist egal.
Gruss Börnie
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Hallo Nemino,
nimm ein vernünftiges Kaufvertragsformular neueren Datums (in jedem Fall ab 2002). Beim ADAC gibt es ein brauchbares Muster zum Download. Ganz wichtig ist, daß Du alle Dir bekanten Mängel schriftlich angibst, damit der Käufer hier nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten kann. Ansonsten, wie Börnie schon schrieb, "Verkauf von privat unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Barzahlung dürfte selbstverständlich sein, ich würde (zumindest bei größeren Beträgen) im Zweifel die Echtheit der Banknoten prüfen lassen.
Im übrigen - Litauen ist zwischenzeitlich in der EU - insoweit sollten gerichtliche Entscheidungen auch dort durchsetzbar sein, besser ist aber, gar nicht erst zu streiten.
Viel Spaß mit Deiner neuen Blade 8).
Gruß Riko
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Hi
an deiner Stelle hätte würde ich mir mehr Sorgen um die Echtheit der Geldscheine machen.
Ein Zeuge auf deiner Seite schadet nie.
Bl@de
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Erstmal vielen Dank für die Antworten !
Ihr macht mir ja echt Mut, an die Geldscheine habe ich gar nicht gedacht. Ohne Barzahlung geht da nichts, aber wenn ich nachher nur Geld für Monopoly habe ...Habe mir den Vertrag vom ADAC heruntergeladen. Dort ist ja auch ein Blatt um die Versicherung und Zulassungsstelle zu informieren.
Zulassungsstelle ist klar, der Bock ist bereits abgemeldet und die wissen das.
Die Versicherung brauche ich aber jetzt doch auch nicht mehr darüber informieren ?!
ZitatOriginal von Landliebe
Viel Spaß mit Deiner neuen Blade 8).
Gruß Riko
Danke ! Da der Brief gestern morgen noch nicht beim HH war (nach 9Tagen), hat heute alles geklappt. Ein geiles Gerät
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Hallo,
der Satz ohne Gewährleistung und Gekauft wie Gesehn oder so zählen mittlerweile nicht mehr, mittlerweiler müssen auch Privatpersonen 1 Jahr gewährleistung geben,
es sei den ihr schreibt den Satz,
Nach EU rechtlichen Gesetzten bin ich verpflichtet ausdrücklich darauf hinzuweisen das ohne Jedliche Versicherung oder Garantie Verkauft wird und offen über alles gesprochen wurde, und das der Litauer es auch verstanden hat was da steht.
Ciao
Lupo1
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Habe damals meine SC33 nach Dänemark verkauft und das auch bei der Zulassungsstelle angegeben.
Der Brief wurde daraufhin abgeschnitten.
Ich würde an Deiner Stelle nochmal anfragen dort was den Fahrzeugverkauf ins Ausland betrifft.
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Mach auf jeden Fall den Kaufvertrag mit dem der in Deutschland lebt...
... hab von einem Fall gelesen wo ein Deutscher sein Auto verkauft hat an einen Ausländer... Auto bzw. Motor kaputt und nach 4 Monaten bekommt er eine Klageschrift in Haus von nem Gericht wegen Betrug, der Ausländer hat den Prozess gewonnen weil der Kaufvertrag in Deutsch geschrieben war und nicht in seiner Landessprache und er somit gar nicht gewusst hat was der Verkäufer da rein geschrieben hat...
Wobei er natürlich vor Gericht nur seine Landessprache sprechen konnte und angeblich kein Wort Deutsch verstand oder gar sprach...Is nurn Tip... von dem der unter jeden Kaufvertrag nun schreibt das der Käufer den Kaufvertrag zu 100% lesen konnte und auch alles zu 100% verstanden hat was geschrieben wurde...
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Zitat
Original von Börni-X
Is nurn Tip... von dem der unter jeden Kaufvertrag nun schreibt das der Käufer den Kaufvertrag zu 100% lesen konnte und auch alles zu 100% verstanden hat was geschrieben wurde...
Und den Satz kann der Litauer auch lesen, verstehen und unterschreiben? -
Zitat
Original von Lupo1
Hallo,der Satz ohne Gewährleistung und Gekauft wie Gesehn oder so zählen mittlerweile nicht mehr, mittlerweiler müssen auch Privatpersonen 1 Jahr gewährleistung geben,
es sei den ihr schreibt den Satz,
Nach EU rechtlichen Gesetzten bin ich verpflichtet ausdrücklich darauf hinzuweisen das ohne Jedliche Versicherung oder Garantie Verkauft wird und offen über alles gesprochen wurde, und das der Litauer es auch verstanden hat was da steht.
Ciao
Lupo1
Das stimmt nicht. Diese Regelung trifft nur Händler, da Privatpersonen diese Gewährleistung ausschliessen dürfen !
Bernd
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hab meine alte vfr an einen franzosen verkauft der hier einkäufer für nen franzhändler ist.
der hat sie eingeladen mir das geld gegeben und mich gebeten sie am nächsten tag abzumelden. somit hatte ich brief und geld und konnte es bei der bank prüfen lassen. den brief hab ich ihm dann geschickt.
als kaufvertrag haten wir nen standard aus dem buchhandel mit kleinem zusatz wegen der abmelderei.gruß
VFRler