Hallo!
Ich habe gehört, dass man nen Power Commander eintragen lassen kann! Ist da was dran? Hauptgrund, dass das Teil ja eigentlich keine STVO Zulassung hat, ist doch, das die Abgaswerte verändert werden. Aber man könnte doch nachweisen, dass dies nicht immens ist, oder noch im Toleranzbereich ist. Dann würde die AU beim TÜV ja auch mal Sinn machen
Gerade da doch elektonisches Motormagement heute nichts ungewöhnliches mehr ist, siehe GSXR....
Naja, ich glaube ja nicht, dass man ihn eingetragen bekommt, aber vielleicht habt ihr ja Infos dazu!
Kann man Power Commander eintragen lassen??
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Wolle -
16. Juni 2007 um 17:55 -
Erledigt
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die au ist doch kein prob weil du einen co2 wert von bis zu 4,5 haben kannst. du brauchst nicht deinen orginaltopf mit kat, kannst einfachen deinen sporttopf dran lassen und gut ist vondaher würde ich mir keine sorgen machen wegen den pc
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Geht mir auch nicht um die AU sondern um Versicherungsschutz....
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Theoretisch bekommt man einen PC eingetragen.
Es ist immer nur die Frage der Kosten.
Notwendig ist dazu unter anderem ein Abgasgutachten.
So ein Abgasgutachten kostet richtig Geld, z.b. beim PKW geht es je nach Aufwand um gut 2000 €. Das Fahrzeug kommt dazu auf einen spezial-Prüfstand, dort wird ein gesetzlich vorgeschriebenes Programm "gefahren". Alle Abgase werden gesammelt und ausgewertet, usw...
Natürlich gilt so ein Gutachten dann nur für eine Map.
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Meiner Meinung nach sollte der Einabu eines PowerCommander
steuerlich begünstigt werden, da hierdurch der Benzinverbrauch
reduziert wird, denn der Motor läuft obenrum magerer.Leider stellen sich die Versicherungen da ein wenig an.
Frage halt mal schriftlich bei deiner Versicherung nach. Ich kenne
viele Leute, die ihrer Mühle einen PC eingebaut haben, aber
eingetragen hat den keiner.
Was die AU angeht, sollte das kein Problem sein. Da sind schon
ganz andere Umbauten durch den TÜV gegangen.
Die Gretchenfrage dreht sich halt immer um den Versicherungsschutz.
Also, frag mal nach und lass es dir schriftlich geben, falls du Bedenken
hast. -
Sonst stimme ich Deinen Beiträgen ja so gut wie immer zu (schleim), aber diesen Rat würde ich nicht befolgen, wenn ich den PC bereits eingebaut habe.
Denn: Wenn Du die Versicherung fragst und sie Dein höfliches Anliegen (was zu erwarten ist) ablehnt, wird sie im Falle eines späteren Schadens sicherlich eine genauere Untersuchung des Mopeds anordnen, da sie den begründeten Verdacht hat, dass du ein nicht zugelassenes Teil verbaut hast. So kann sie sich dann ihrer Zahlungspflicht entziehen.
Also, wenn Du mich fragst, frag nicht
Gruß
Der Fisch
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