mal was anders

  • Hat zwar nichts mitm Motorrad zu tun aber i s trotzdem was Rechtliches.

    meine hausverwaltung besteht darauf das ich meinen Balkon neu streiche und zwar auf meine Kosten soweit ja nicht schlimm aber ich habe berreits letztes jahr alles runderneuert. und das war alles andere als billig.
    Bin gelernter Schreiner und weiß sehrwohl was für ne lasur ich da zu nehmen hab. Jetzt ist alles in einem Top zustand.
    jetzt kam aber die Hausverwaltung an und meinte da es zum letzten mal vor 5 jahren gemacht wurde müssen alle Balkone neu Gestrichen werden auf kosten der Mieter. da hab ich jawohl berrechtigten einspruch eingelegt. und bilder meines Balkons dazugelegt. Ebenso eine erklärung das ich das berreits letztes Jahr gemacht habe.
    daraufhin kam die androhung der Kündigng wenn ich mich nicht drann halten würde und den balkon nicht neu Streichen würde.

    Jetzt meine Frage lohnt es sich dabei einen Anwalt zu nehmen und dagegen anzugehen? Denn der Kostenaufwand für alles wäre wieder bei rund 200€ und die hab ich letztes Jahr schon investiert.

    PS: hab ne Rechtschutz die das Zahlen würde.

    WIP

  • Soweit ich weiss, gehört der Balkon schon zur Aussenfasade und dafür ist dann allein der Vermieter zuständig. Der Balkon wird ja, so glaub ich, auch nicht bei der qm-Zahl der Wohnfläche mitberechnet, quasi als ob keiner vorhanden ist.

    Zur Sicherheit einfach mal googeln.

    Nichts ist endgültiger als ein Provisorium!
    Ich bin dafür das ich dagegen oder dagegen das ich dafür bin!

  • Heißt das alle Vermieter müssen ihren Balkon selber neu streichen?

    Wenn die Hausverwaltung eh keinen Plan hat, dann sag doch nächste Woche einfach, dass du ihn am Wochenende gestrichen hast und basta- zumal er ja noch aussieht wie neu.
    :dumdiedum:

    Bettwäsche wechseln ist fad. Viel geiler ist es sie zu verschmutzen.

    :staub:

  • Zitat

    Originally posted by Pepsol
    Soweit ich weiss, gehört der Balkon schon zur Aussenfasade und dafür ist dann allein der Vermieter zuständig. Der Balkon wird ja, so glaub ich, auch nicht bei der qm-Zahl der Wohnfläche mitberechnet, quasi als ob keiner vorhanden ist.

    Zur Sicherheit einfach mal googeln.

    balkon zahlst die hälfte der qm.

    gruss gerhard

  • Zitat

    Original von lessiak

    Wenn die Hausverwaltung eh keinen Plan hat, dann sag doch nächste Woche einfach, dass du ihn am Wochenende gestrichen hast und basta- zumal er ja noch aussieht wie neu.
    :dumdiedum:

    Ja, würde ich auch so machen, einfach sagen, hab ich gemacht, letztes wochenende gestrichen, sieht aus wie neu, und fertig.

    Was man nicht mit einem Hammer lösen kann, kann man mit einem größeren Hammer lösen.

    • Offizieller Beitrag

    Weißklinge, :D

    der Thread hat aber nichts mit Technik oder Versicherung zu tun - > ab zum Small Talk.

    kannst ja die Überschrift entsprechend reisserisch formulieren... ;)

    Gruß &...stay hard on the gaaassss.. ;):D

    PeteRR :lies nach: (-:

    NS/24:
    Tacho SC77/17: > 35.300 km :)

    Tacho SC80/20: > 19.000 km

  • Servus,

    wenn Du a Rechtschutz hast, geh zum Anwalt und erzähl Ihm die Sache. Musst ja ned glei klagen. Informiere Dich vorher evtl. auch beim Mieterschutzbund. Die sind in der Regel kostenlos und helfen Dir sicher weiter.

    Gruß BladerMike

  • Naja habs halt im mietvertrag stehen.
    Aber war vorhin mal bei der Hausmeisterin und hab sie den balkon anschauen lassen. sie siehts genauso wie ich und versucht jetzt bei der hausverwaltung was zu bewegen. Problem ist das das der hausverwalter ein alter Mann ist dem nur seine Zucht und Ordnung wichtig ist. So junge kerle wie ich lassen ja seiner Ansicht nach die wohnung nur verrotten. Er kann auch nicht verstehen wie ein so hochanständiger Mann wie mein Vermieter einen jungen Kerl in die Wohnung gelassen hat. Ich versteh mich mit allen Mietern prächtig meine Wohnung ist stets sauber und aufgeräumt und Party mach ich hier auch nicht.
    Aber was soll man machen wenn der Alte einen loshaben will dann greift er nach jedem Grashalm.

    werd mir eure Tipps mal zu Herzen nehmen und versuchen es ohne Anwalt zu regeln.

    WIP

  • Zitat

    Original von Whiteblade
    Naja habs halt im mietvertrag stehen.
    Aber war vorhin mal bei der Hausmeisterin und hab sie den balkon anschauen lassen. sie siehts genauso wie ich und versucht jetzt bei der hausverwaltung was zu bewegen. Problem ist das das der hausverwalter ein alter Mann ist dem nur seine Zucht und Ordnung wichtig ist. So junge kerle wie ich lassen ja seiner Ansicht nach die wohnung nur verrotten. Er kann auch nicht verstehen wie ein so hochanständiger Mann wie mein Vermieter einen jungen Kerl in die Wohnung gelassen hat. Ich versteh mich mit allen Mietern prächtig meine Wohnung ist stets sauber und aufgeräumt und Party mach ich hier auch nicht.
    Aber was soll man machen wenn der Alte einen loshaben will dann greift er nach jedem Grashalm.

    werd mir eure Tipps mal zu Herzen nehmen und versuchen es ohne Anwalt zu regeln.

    Also, somit hast Du es dann gütlich versucht. Falls das nicht fruchtet, ... wozu gibts Rechtsschutz ???

    Da würd ich gar nicht lange fackeln... Und wegen so was können die Dich schon mal gar nicht auf die Strasse setzen.

    MITLEID GIBT'S UMSONST. NEID MUSS MAN SICH VERDIENEN.
    Stephan Weidner (2003)

  • Moin Witheblade!

    Sehe ich genauso! Nimm deinen Rechtsschutz in Anspruch! Wofür zahlst du Ihn denn sonst? Außerdem ist es sehr beruhigend zu wissen welche Rechte man hat, und oft genügt schon ein Schreiben...oder allein das Wissen das man im Recht ist und nicht belangt werden kann! Das tut der Rechtsschutz nicht weh und ist sinnvoller als die alten Menschen die 4 Mal im Jahr mit dem Rechtsschutz gegen die böööösen jungen Menschen klagen wollen.

    Ich kann aus meinem eigenen Kundenkreis sagen, das es immer mehr überhand nimmt das die Hausverwaltungen willkürlich die Mieter traktieren, und dem Vermietern gegenüber wenig Rückrad zeigen.
    Einem meiner Kunden wollte die Hausverwaltung aufzwingen jedes 2 Jahr die Terasse komplett mit pflastersteinen zu erneuern! :gruebel: :oh_man:

    Sachen gibts!

    Gruß Pitti

  • feste termine sind nicht rechtlich, da man ja nicht davon ausgehen kann das nach 5 jahren es wieder nötig ist...

    hab meine terasse diese jahr mit dem hochdruckreiniger sauber gemacht (mit der hauswand) sieht alles wieder aus wie neu (fast)

  • für so was ist der mieterverein immer gut!
    nicht alles, das ein vermieter fordert hat auch seine richtigkeit, (ganz zu schweigen von rechtlicher richtigkeit) sie probieren es trotzdem!
    du tust also gut daran, so etwas immer anzuzweifeln und dir gute info zu holen.
    meines wissens ist es ganz egal, was ineinem mietvertag unterschrieben wurde, wenn es rechtlich nicht ok ist - also sittenwidrig (heisst nun mal so), ist das ganze hinfällig (wie zum beispiel schönheitreparaturen in einem bestimmten abstand)
    und solche dinge wie balkon etc gehören nicht in dienen zuständigkeitsbereich.
    wie schon gesgt wurde.... erkundige dich bei leuten, die bei sowas wirklich ahnung haben wie mieterverein oder mieterbund, nur die können dir eine rechtlich richtige aussage geben.

  • ich würde mir einen Malerhut aus ner Zeitung basteln und mich mit ner trockenen Rolle am Samstag morgen auf den Balkon stellen und so tun, als ob.

    Montag Vollzug melden und den Vermieter zu einer Besichtigung einladen. Fertisch!

    Ist weit weniger Aufwand wie Rechtschutz / Mieterschutz usw......

    Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!
    [SIZE=7]Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg[/SIZE]