Zeugen Gesucht!!!

  • Wir reden aneinander vorbei, daher kurz ein Ausflug ins Innere:

    Was bei dem Urteil zieht, ist §62VVG, also die Obliegenheit der Schadenabwendungs- oder Schadenminderungspflicht. Das heisst, dem Fahrer wird es auferlegt, in Sekundenbruchteilen mal kurz durchzurechnen, ob jetzt wahrscheinlich das Kaninchen nen größeren Schaden anrichten würde, als ein beherzter Versuch der Waldrodung. Dabei geht`s tatsächlich nur um den Bock, das heisst, man sollte auch Schwacke im Kopf haben.

    Okay, nehmen wir mal an, der Freiflug durch die Bäume ist die erste Wahl, und jeder Gutachter sieht das dann genauso, hat der VN Anspruch auf Entschädigung nach §63 VVG, den sog, Rettungskosten. Diese definieren sich in den Aufwendungen, die der Fahrer auf sich genommen hat, um seinen Obliegenheiten nach §62 VVG nachzukommen.

    Von schlichter TK Leistung wie bei einem Kontakt mit Wild kann hier also keine Rede sein !!

    99%

  • Letzte Woche kam noch ein Bericht darüber im Fernsehen. Dort ist ein Autofahrer einem Wild ausgewichen. Die Versicherung wollte auch nicht zahlen. Vor Gericht hat er Recht bekommen. Man muss das Wild nicht treffen.
    Was beim Motorrad ja auch absoluter Selbstmord wäre.

    Vor kurzem gab es hier auch noch einen Bericht darüber im Forum.
    Der bezog sich aufs Motorrad fahren. Als makabere Begründung war dort angegeben, dass man ja nicht nur sein Leben sondern auch Schaden von der Versicherung abwenden wollte.

  • Zitat

    VK hat er ned, ich hoffe nur dass das Moped bezahlt ist, denn sonst siehts ned so doll aus


    Darauf habe ich mich bezogen, auf nichts anderes !!!
    Hallo Sven, wir reden hier nicht von den Rettungskosten, lies Dir mal im Thread den Erstbeitrag durch. :D

    Hier steht das sein Kumpel sich Sorgen macht, das er auf den Rep. Kosten seines Mopeds wohl sitzen bleiben wird. Deshalb die T.Kasko....Frage. :]

    Mfg

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.Olzo (1. Oktober 2007 um 19:29)

  • Genau das hab ich versucht zu erklären, aber es wird nun immer verworrener.

    Zitat

    Was beim Motorrad ja auch absoluter Selbstmord wäre.

    das interessier die nicht, es geht nur um das versicherte Subjekt

    Zitat

    Hallo Sven, wir reden hier nicht von den Rettungskosten, lies Dir mal im Thread den Erstbeitrag durch.

    das weiss ich doch. Und ich sage Dir, dass man maximal Anspruch auf §63 VVG bekommt...

    Iss jetzt aber auch wurscht, es ändert eh nix an der Sache hier... let it be

    peace

    Sven

    EDIT:

    http://www.finanzomat.de/NewsOktober2006/Geld201006.html

    http://www.handelsblatt.com/News/Auto/Rech…wildunfall.html

    99%

    Einmal editiert, zuletzt von kickur455 (1. Oktober 2007 um 19:45)

  • Gaffer :evil: ich versteh das immer nicht - so gesehen kann man doch nichts "falsch" machen, außer nichts zu tun!!! :straf: Hauptsache man passt auf das nicht noch einer in die Unfallstelle fährt und potentielle Ersthelfer gefährdet! Alleine wenn der verunfallte merkt, er ist nicht allein, ist das schon Hilfe :motz:
    und haben wir nicht alle eine Ersthilferausbildung???

    Alles gute für den Armen! :streichel:

    Gruß Christian :)

  • Zitat

    Original von Mr.Olzo
    Hallo Gizmo....... Sorry.... kannst Du oder willst Du es nicht verstehen, ohne Zeugen läuft bei Wildschaden... in der Teilkasko nichts.......Du hast es doch selber gelesen.

    Das weiß ich und habe es auch selber schon mehrmals hier gepostet. Lies dir mal mein oberes Posting nochmals durch (z.B. den Beitrag von der R+V Versicherung).

  • Nun die Versicherungen müssen sich aber nicht unbedingt an die Empfehlungen des Oberlandesgerichtes Koblenz halten :D

    Da kommt es ansonsten zu einer Prozesslawine.........

    Ja ...... was habe ich denn dauernd gepostet? Es ist doch kein Zeuge gefunden, wenn ja kann es unter Umständen besser aussehen.Aber eine Garantie würde ich dafür nicht geben. :nono:

    MFG

  • Zitat

    Original von Mr.Olzo
    Nun die Versicherungen müssen sich aber nicht unbedingt an die Empfehlungen des Oberlandesgerichtes Koblenz halten :D

    Man kann sich aber vor Gericht darauf berufen.

    So wie ich das verstehe wird der Schaden nach einem Wildunfall - Ausweichmanöver - von der Teilkaskoversicherung übernommen wenn es Zeugen dafür gibt, dass ein Wildwechsel stattgefunden hat und man um einen größeren Schaden zu verhindern ausgewichen ist. Da steht nirgends, dass es sich dabei nur um Rettungskosten handelt - was ist das überhaupt?.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gizmo (1. Oktober 2007 um 20:50)

  • Zitat

    den Beitrag von der R+V Versicherung

    Hallo Peter...,

    jadoch..... die Praxis sieht aber anders aus, ohne Glaubhafte Zeugen läuft hier nichts. :tougue:

    Na dann wünsche ich Dir bei solch einen Fall (hoffentlich benötigst Du es nicht) viel Glück Du wirst es gebrauchen können. :D :flüster:

    Mfg

  • Zitat

    Original von kickur455
    Tut mir zwar leid zu lesen, aber was macht das für einen Unterschied ? Den Schaden an den Autos zahlt seine Haftpflicht (egal, ob ihm was vor`s Rad gelaufen ist, oder nicht) und den Schaden an seinem Möp zahlt entweder seine VK (auch in beiden Fällen), oder eben er selbst (auch in beiden Fällen). Solange es nicht zum nachweisbaren Kontakt mit einem Wild gekommen ist, ändert es rein garnichts. Sein KV zahlt wie gehabt (in beidem Fällen), seine UV muss auch leisten (in beiden Fällen gleich).

    :perfekt3: dass er wieder auf die Beine kommt (ist ja doch am wichtigsten)

    :evil: => Gaffer

    Ich schließe mich grundsätzlich meinem Vorredner an, Tut mir leid für Deinen Kumpel. Daß unterlassene Hilfeleistung heute unter erweiterten Bedingungen gegenüber früher strafbar ist, hat sich noch nicht weit herumgesprochen. Davon unabhängig, daß das heute gemäß §323c StGB strafbar unter vergleichbar geringeren Bedingungen ist, ist es in der Tat erschreckend, wie viele Leute nur interessiert an der Befriedigung ihrer Sensationslust oder Neugierde sind. Aber wehe, sie sind einmal selbst betroffen....dann ist das Anspruchsdenken riesig groß. Moderne Gesellschaft eben. Ich selbst muß allerdings sagen, daß mir bei meinem Sturz im Sommer von einer Dame sehr selbstlos geholfen wurde...es gibt also auch andere.

    Falsch ist die Auffassung, nur bei nachweisbarem Kontakt mit Wild zahle die TK. Der BGH hat diese frühere Rechtsprechung jedenfalls für größere Tiere aufgegeben. Niemand soll in eine möglicherweise tödliche Kollision gezwungen werden und dabei sein Leben riskieren müssen, nur um seine Ansprüche gegenüber der Versicherung zu wahren. Er muß allerdings die Verursachung durch Wild beweisen. Daher wird Dein Kumpel die Zeugen brauchen.

    Falls er Hilfe in juristischen Dingen braucht, schick mir ne PN. Bin in der Nähe von Forbach und öfter dort im CORA einkaufen. Ich kann gerne mal unverbindlich mit ihm reden, wenn er soweit fit ist. Nur ein Angebot

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Oh man, wie oft denn noch dieses Jahr! So eine Sch....!
    Wenigstens lebt er noch.

    Sag ihn mal die besten Genesungswünsche von mir!

    Timo... und sich überlegt ob er dieses Jahr nochmal fahren soll.

    Mann, bin ich froh, dass nicht mehr passiert ist.

  • erstmal gute Besserung Maschi!

    Eigentlich weicht der Fred in Richtung Wildschaden ab... aber sollen wir deswegen einen neuen aufmachen?

    Ich hatte ein Auto bei der SV Sparkassenversicherung Voll- & Teilkasko versichert, ich bin einem Reh ausgewichen und gegen einen Baum gefahren. Totalschaden! Zeugen gab es keine. Nach ausführlicher und glaubhafter Schilderung des Unfallhergangs hat meine Versicherung den Schaden anstandslos über die TK abgewickelt, ohne totes Tier, oder Haare an der Stoßstange! Die Selbstbeteiligung von 300 DM hat dann der ADAC übernommen, da ich länger als 10 Jahre Mitglied war. Da hab ich mich schon gefreut.

    Die Unfallstelle war/ist jedoch für Wildunfälle bekannt. (Wildwechsel)

    Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!
    [SIZE=7]Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg[/SIZE]

    Einmal editiert, zuletzt von Ludix (1. Oktober 2007 um 22:44)

  • Zitat

    Original von Sitarra
    Gaffer :evil: ich versteh das immer nicht - so gesehen kann man doch nichts "falsch" machen, außer nichts zu tun!!! :straf: Hauptsache man passt auf das nicht noch einer in die Unfallstelle fährt und potentielle Ersthelfer gefährdet! Alleine wenn der verunfallte merkt, er ist nicht allein, ist das schon Hilfe :motz:
    und haben wir nicht alle eine Ersthilferausbildung???

    Alles gute für den Armen! :streichel:

    Fakt ist, dass die meisten Bürger in einer Unfallsituation hoffnungslos überfordert sind und wie gelähmt erscheinen.

    Da ist weggucken oder weggehen für das überforderte Hirn eben ein naheliegender Ausweg aus dieser Situation.

    Da nützt es auch nichts, wenn die Betroffenen anschließend ein schlechtes Gewissen haben und verzweifelt nach Entschuldigungen für ihr eigenes Versagen suchen:

    "Was hab ich mit dem zu tun?"
    "Die Motorradfahrer sind doch selber Schuld."
    "Wer so schnell fährt muß das einkalkulieren."
    "Ich kann kein Blut sehen und wäre selber in Ohnmacht gefallen. Wem nützt das dann?"
    "Vielleicht hat der Aids und ich hätte mich angesteckt."
    "Der Notarzt ist doch ruck-zuck da."
    "Ich bin kein Arzt und kann dem eh nicht helfen. Da mache ich eher noch was verkehrt."
    u.s.w.
    u.s.w.

    Von meiner Ex bin ich vor Jahren selber mal blöd angemacht worden, weil ich einer Motorradfahrerin mit schweren Gesichtsverletzungen geholfen habe und anschließend entsprechend blutverschmiert aussah. Von wegen "fand sie gar nicht gut" und "wie ich jetzt aussehe" oder "wer weiß, was die hat und du hast dich jetzt angesteckt". bla bla bla

    Während der Erstversorgung hat sie selber nur nutzlos in 30 Meter Entfernung rumgestanden und nix gemacht.

    Wie gesagt: Angst und Überforderung !!

    Gute Besserung für Maschi und Gruß
    OdenwäldeRR